Höhere Steuerspar-Möglichkeiten bei Denkmalimmobilien
Die Abschreibung der Sanierungskosten bietet Eigentümern und Kapitalanlegern von denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland erhebliche Steuervorteile, die weit über die Möglichkeiten von Alt- und Neubauten hinausgehen. Diese spezielle Abschreibungsmöglichkeit belohnt Investoren, die historische Baudenkmäler sanieren und damit für zukünftige Generationen bewahren.
Nach den gesetzlichen Grundlagen der §§ 7h, 7i und § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Kapitalanleger die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abschreiben, während Eigennutzer diese Möglichkeit über 12 Jahre hinweg nutzen können. Während bei Bestands- und Neubauten lediglich 2 bis 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können, ermöglicht die Abschreibung von Sanierungskosten bei vermieteten Denkmalimmobilien eine Abschreibung von 100 % und bei eigengenutzten Denkmalimmobilien von 90 % der Sanierungskosten innerhalb von 10-12 Jahren.
Diese Art der Abschreibung ist eine der attraktivsten Steuersparmöglichkeiten im Immobilienbereich. Je höher der Sanierungsanteil des Baudenkmals, desto größer ist die Steuerersparnis. Zusätzlich zu den Abschreibungsvorteilen profitieren Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren, was weitere enorme finanzielle Vorteile bietet.
Investieren Sie in Denkmalimmobilien und nutzen Sie die erheblichen Steuervorteile, die durch die Abschreibung der Sanierungskosten möglich sind. Diese Strategie bietet nicht nur eine Möglichkeit zur Steuerersparnis, sondern auch eine langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
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