Frequently Asked Questions (FAQs)
- Alle
- Denkmalimmobilien
- Deutschland
- Immobilie mieten
- Immobilie vermieten
- Immobilien
- Immobilienbewertung
- Mietrecht
- Neubau
- Recht
- Steuer
- Zwangsvollstreckung
Die Abnahme einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt im Kaufprozess, bei dem die Wohnung oder das Haus offiziell vom Käufer übernommen wird. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das alle eventuell vorhandenen Mängel dokumentiert. Diese Liste ist wichtig, da der Bauträger erst dann die letzte Kaufpreisrate erhält, nachdem die festgestellten Mängel behoben wurden. Üblicherweise beträgt diese Rate 3-5 % des Kaufpreises. Einige Bauträger bieten zudem an, die Abnahme durch einen unabhängigen TÜV-Gutachter durchführen zu lassen. Dies bietet den Käufern zusätzliche Sicherheit, da der Gutachter mögliche Mängel identifizieren kann, die Laien oft übersehen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Abschreibung ist ein bedeutender finanzieller Vorteil, den Sie als Immobilieninvestor nutzen können, um Ihre Steuerlast zu senken und Ihre Investition langfristig zu optimieren. Sie ermöglicht es Ihnen, die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dies reduziert nicht nur Ihre jährliche Steuerlast, sondern schafft auch finanzielle Spielräume für zukünftige Investitionen oder andere Ausgaben.
Egal, ob Sie in eine Neubau-, Bestandsimmobilie oder ein denkmalgeschütztes Objekt investieren möchten – die richtige Nutzung der Abschreibung kann Ihre Rendite erheblich steigern. Nutzen Sie die Gelegenheit, um den Staat an Ihrem Vermögensaufbau zu beteiligen und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten Ihnen als Investor oder Eigennutzer eine einmalige Gelegenheit, erhebliche Steuervorteile durch die Abschreibung von Sanierungskosten zu realisieren. Diese besondere Art der Abschreibung ermöglicht es Ihnen, bis zu 35 % des Kaufpreises über einen Zeitraum von 10 bis 12 Jahren vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Dies macht Denkmalimmobilien zu einer äußerst attraktiven Investition, da Sie nicht nur von einem historischen und oft wertbeständigen Objekt profitieren, sondern auch Ihre finanzielle Belastung deutlich reduzieren können.
Besonders für Eigennutzer gewinnt die Denkmalimmobilie nach dem Wegfall der Eigenheimzulage an Bedeutung, da die Abschreibung der Sanierungskosten die letzte Möglichkeit darstellt, den Staat in erheblichem Maße an den Erwerbskosten zu beteiligen. Dies eröffnet Ihnen die Chance, größere und hochwertigere Objekte zu erwerben, als es bei Neubau- oder Bestandsimmobilien möglich wäre. Die dadurch entstehenden Steuervergünstigungen senken Ihre monatlichen Ausgaben erheblich.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Abschreibung von Denkmalimmobilien stellt eine der letzten großen steuerlichen Chancen in Deutschland dar, bei der Sie als Investor bis zu 35 % des Kaufpreises durch das Finanzamt erstattet bekommen können. Nach dem Wegfall der sogenannten Verlustzuweisungsmodelle im Jahr 2005 ist diese Art der Abschreibung eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, bei der der Staat einen bedeutenden Teil Ihrer Investitionskosten mitträgt.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten jedoch nicht nur durch die Abschreibung attraktive Anreize. Sie befinden sich in der Regel in hervorragenden, zentralen Lagen, die eine dauerhafte Vermietbarkeit und stabile Renditen sichern. Durch den Eintrag in die Denkmalliste haben Sie Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen bei den Sanierungskosten gemäß § 7h, i oder 10f EStG. Wichtig ist hierbei, dass die Sanierungsmaßnahmen erst nach dem Erwerb der Immobilie beginnen, um die vollen steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Maximale Steuervorteile durch Abschreibung bei Immobilien
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchen viele Anleger nach Kapitalanlagen, die nicht nur krisensicher, sondern auch steuerlich optimiert sind. Die Abschreibung von Immobilien, insbesondere bei Denkmalimmobilien, bietet hier eine erstklassige Möglichkeit, Steuervorteile voll auszuschöpfen.
Seit fast zwei Jahrzehnten haben wir uns auf Denkmalimmobilien als attraktive Anlageform spezialisiert und bieten bundesweit sorgfältig ausgewählte Objekte an. Diese Immobilien zeichnen sich nicht nur durch ihre erstklassigen Lagen aus, sondern auch durch das Potenzial für maximale steuerliche Abschreibungen. Um die Vorteile der hohen Abschreibung zu nutzen, ist es entscheidend, dass die Immobilie entweder als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Stadt eingetragen ist oder sich in einem anerkannten Sanierungsgebiet befindet. Nur unter diesen Voraussetzungen können die Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Denkmalimmobilien gehören zur Premiumklasse der Immobilien. Sie bieten nicht nur die höchsten Abschreibungsmöglichkeiten, sondern auch ein unvergleichliches Wohnambiente und hohe Mietrenditen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Höhere Steuerspar-Möglichkeiten bei Denkmalimmobilien
Die Abschreibung der Sanierungskosten bietet Eigentümern und Kapitalanlegern von denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland erhebliche Steuervorteile, die weit über die Möglichkeiten von Alt- und Neubauten hinausgehen. Diese spezielle Abschreibungsmöglichkeit belohnt Investoren, die historische Baudenkmäler sanieren und damit für zukünftige Generationen bewahren.
Nach den gesetzlichen Grundlagen der §§ 7h, 7i und § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Kapitalanleger die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abschreiben, während Eigennutzer diese Möglichkeit über 12 Jahre hinweg nutzen können. Während bei Bestands- und Neubauten lediglich 2 bis 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können, ermöglicht die Abschreibung von Sanierungskosten bei vermieteten Denkmalimmobilien eine Abschreibung von 100 % und bei eigengenutzten Denkmalimmobilien von 90 % der Sanierungskosten innerhalb von 10-12 Jahren.
Diese Art der Abschreibung ist eine der attraktivsten Steuersparmöglichkeiten im Immobilienbereich. Je höher der Sanierungsanteil des Baudenkmals, desto größer ist die Steuerersparnis. Zusätzlich zu den Abschreibungsvorteilen profitieren Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren, was weitere enorme finanzielle Vorteile bietet.
Investieren Sie in Denkmalimmobilien und nutzen Sie die erheblichen Steuervorteile, die durch die Abschreibung der Sanierungskosten möglich sind. Diese Strategie bietet nicht nur eine Möglichkeit zur Steuerersparnis, sondern auch eine langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Steuerliche Vorteile für Ihre Immobilieninvestition
Abschreibungen sind vom Gesetzgeber eingeräumte Steuervergünstigungen, die Ihnen als Immobilieninvestor helfen, Vermögen aufzubauen. Durch die gezielte Nutzung dieser Abschreibungen können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig in wertbeständige Sachwerte investieren.
Insbesondere bei denkmalgeschützten Immobilien eröffnen sich durch Abschreibungen besondere Steuervorteile. Der Staat subventioniert hier den Erwerb und Erhalt solcher Immobilien, wodurch Sie als Anleger von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren können. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihr Vermögen durch staatlich geförderte Immobilieninvestitionen zu steigern.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Abschreibungsarten bei Immobilien: Maximieren Sie Ihre Steuervorteile
Der Gesetzgeber unterstützt Immobilieninvestitionen durch verschiedene Abschreibungsarten, die es Ihnen ermöglichen, den Staat erheblich an den Kosten des Erwerbs zu beteiligen. Zu den wesentlichen Abschreibungsarten zählen die lineare Abschreibung und die Denkmalabschreibung, auch als Sonder-AfA bekannt.
Die lineare Abschreibung berücksichtigt den Gebäudeanteil Ihrer Immobilie und ermöglicht es Ihnen, diesen mit 2-2,5 % pro Jahr steuerlich abzuschreiben. Seit der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 hat diese Abschreibungsart die zuvor genutzte degressive Abschreibung ersetzt. Diese Methode bietet eine gleichmäßige Verteilung der steuerlichen Vorteile über die Jahre hinweg.
Die Denkmalabschreibung hingegen, die speziell für denkmalgeschützte Immobilien gilt, bietet Ihnen weitaus größere Steuervorteile. Hier können bis zu 80 % des Kaufpreises über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden, was zu erheblichen Rückerstattungen durch das Finanzamt führt. Diese Rückerstattungen können maßgeblich zur schnelleren Tilgung Ihrer Finanzierung beitragen und machen Denkmalimmobilien zu einer äußerst lukrativen Kapitalanlage.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
AfA – Abschreibung für Abnutzung bei Immobilien: Steuervorteile Maximieren!
Die AfA (Abschreibung für Abnutzung) ist ein wertvolles Instrument, das es Immobilieninvestoren und Eigennutzern ermöglicht, ihre steuerliche Belastung erheblich zu reduzieren. Wenn Sie ein abnutzbares Wirtschaftsgut wie eine Immobilie erwerben, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, können Sie die Kosten dieses Gutes über dessen Nutzungsdauer steuerlich abschreiben. Diese Abschreibung bietet sowohl Kapitalanlegern als auch Eigennutzern erhebliche finanzielle Vorteile.
Besonders hervorzuheben ist die Denkmal-AfA, die weltweit führend ist, was die steuerlichen Vorteile angeht. Keine andere AfA bietet so hohe steuerliche Ersparnisse. Bei Neubauten und Bestandsimmobilien beträgt die Abschreibungsdauer im Rahmen der linearen AfA 50 Jahre, wobei nur der Gebäudeanteil steuerlich berücksichtigt wird. Der Grundstücksanteil ist von der Abnutzung ausgeschlossen und kann daher nicht abgeschrieben werden.
Bei Denkmalimmobilien gelten spezielle Regelungen: Die Abschreibung der Sanierungskosten kann bei Kapitalanlegern über 10 Jahre und bei Eigennutzern über 12 Jahre erfolgen. Diese Regelungen ermöglichen es Ihnen, einen großen Teil Ihrer Investitionskosten steuerlich geltend zu machen und so Ihre Steuerlast deutlich zu senken.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) für denkmalgeschützte Immobilien ist eine besonders attraktive steuerliche Förderung, die weit über die Möglichkeiten von Alt- und Neubauten hinausgeht. Diese spezielle Form der AfA ermöglicht es Ihnen, die Kosten für Investitionen und Instandhaltungen bei der Sanierung von Denkmälern steuerlich abzusetzen. Der deutsche Staat honoriert damit Investoren und Eigentümer, die durch die Sanierung von Baudenkmälern zur Erhaltung des kulturellen Erbes für kommende Generationen beitragen – sei es eine luxuriöse Villa, ein umgebautes Fabrik-Loft, ein Mehrfamilienhaus, ein ehemaliges Kloster oder ein historisches Stadthaus.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese steuerlichen Vorteile finden sich in den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG). Kapitalanleger können den Sanierungsanteil über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben, während Eigennutzer diese Kosten über 12 Jahre hinweg steuerlich geltend machen können. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Bestandsimmobilien und Neubauten, bei denen lediglich 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können.
Im Detail bedeutet das für Eigennutzer, dass sie über die AfA ihre Investitionen in die Sanierung des Denkmals acht Jahre lang mit je 9 % und anschließend vier Jahre lang mit je 7 % steuerlich absetzen können. Für Eigennutzer können so 90 % der Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Diese erheblichen steuerlichen Ersparnisse machen die Investition in Denkmalimmobilien besonders lukrativ.
Zusätzlich kommen 2 – 2,5 % lineare Abschreibung auf den Altbestand.
Der Staat unterstützt somit durch die AfA die Werterhaltung von Baudenkmälern und trägt dazu bei, dass diese wertvollen Immobilien langfristig erhalten bleiben. Wenn Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren möchten, können Sie von diesen umfassenden Steuervorteilen profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes leisten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Optimale Steuersparmöglichkeiten durch denkmalgeschützte Immobilien
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) im Bereich Denkmalschutz bietet eine herausragende Möglichkeit, Investitions- und Instandhaltungskosten für denkmalgeschützte Immobilien steuerlich abzusetzen. Diese besondere Form der AfA richtet sich an Kapitalanleger und Eigentümer, die sich der Erhaltung von Baudenkmälern in Deutschland widmen. Der Staat belohnt dieses Engagement, indem er großzügige steuerliche Vorteile gewährt – unabhängig davon, ob es sich um ein Stadthaus, eine Villa, eine umgebaute Fabrikhalle oder ein ehemaliges Kloster handelt.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese steuerlichen Vorteile sind in den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Kapitalanleger können den gesamten Sanierungsaufwand über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abschreiben, während Eigennutzer diese Kosten über 12 Jahre absetzen können. Diese Abschreibungsmöglichkeiten gehen weit über die der herkömmlichen Immobilien hinaus, bei denen nur 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können, denn der verbleibende Altbestand kann zusätzlich – je nach Baujahr – mit 2 – 2,5 % linear abgeschrieben werden.
Im Detail bedeutet dies, dass Eigennutzer die Investitionskosten in die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie in den ersten acht Jahren mit je 9 % und in den folgenden vier Jahren mit je 7 % steuerlich geltend machen können. Für Eigennutzer ist es möglich, 90 % der Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren abzuschreiben. Diese erheblichen Steuervorteile machen den Erwerb und die Sanierung von Denkmalschutzimmobilien besonders attraktiv.
Die AfA für Denkmalschutz unterstützt somit die Besitzer dabei, ihr Baudenkmals langfristig zu erhalten und gleichzeitig von erheblichen steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Der deutsche Staat trägt damit aktiv zur Bewahrung des kulturellen Erbes bei und fördert die Sanierung wertvoller historischer Gebäude. Wenn Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren, können Sie nicht nur einen Beitrag zur Erhaltung der Geschichte leisten, sondern auch von attraktiven Steuervorteilen profitieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Steuervorteile bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
Altbau-Immobilien sind Wohngebäude, die in einer bestimmten historischen Bauweise errichtet wurden und heute oft renovierungsbedürftig sind, um den aktuellen baulichen Standards zu entsprechen. Obwohl der Begriff „Altbau“ nicht exakt definiert ist, handelt es sich in der Regel um ältere Gebäude, die durch gezielte Sanierungsmaßnahmen wieder rentabel gemacht werden können.
Der deutsche Staat unterstützt die Sanierung solcher Altbau-Immobilien, wenn sie als Baudenkmäler anerkannt sind, mit erheblichen Steuervorteilen. Diese steuerlichen Erleichterungen gelten, wenn die Immobilie vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen ist oder sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet befindet.
Für Kapitalanleger bedeutet dies, dass sie den gesamten Sanierungsaufwand über einen Zeitraum von 10 Jahren mittels der Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) abschreiben können. Eigennutzer haben die Möglichkeit, diese Kosten über 12 Jahre abzusetzen. Während bei herkömmlichen Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können, ermöglicht die Sanierung von eigengenutzten denkmalgeschützten Altbau-Immobilien eine steuerliche Geltendmachung von bis zu 100 % der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren.
Im Detail können Eigennutzer ihre Investitionen in die Sanierung denkmalgeschützter Altbau-Immobilien in den ersten acht Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 7 % steuerlich absetzen. Diese Regelung stellt sicher, dass Altbau-Immobilien als kulturell wertvolle Baudenkmäler für zukünftige Generationen erhalten bleiben und gleichzeitig attraktive Steuervorteile bieten.
Durch diese Förderung wird die Sanierung von Altbau-Immobilien nicht nur finanziell attraktiv, sondern trägt auch zur Bewahrung des kulturellen Erbes bei. Wenn Sie eine Altbau-Immobilie besitzen oder in eine solche investieren möchten, können Sie von diesen umfangreichen steuerlichen Vorteilen profitieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Steuervorteile durch Sanierung denkmalgeschützter Immobilien
Die Altbausanierung umfasst die Modernisierung und Anpassung von Gebäuden oder Wohnungen an heutige bauliche Standards. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Rentabilität von Altbauten zu erhalten oder zu steigern. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer, die eine Altbausanierung an denkmalgeschützten Objekten vornehmen, mit erheblichen Steuervorteilen. Diese Unterstützung zielt darauf ab, wertvolle Baudenkmäler für zukünftige Generationen zu bewahren.
Um von diesen Steuervorteilen zu profitieren, muss das zu sanierende Objekt entweder vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder sich in einem anerkannten Sanierungsgebiet befinden. Sind diese Bedingungen erfüllt, bietet die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) großzügige Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalanleger und Eigennutzer, die eine Altbausanierung durchführen.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Kapitalanleger können die Kosten der Altbausanierung über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben, während Eigennutzer dies über 12 Jahre hinweg tun können. Während bei Bestandsimmobilien und Neubauten nur 2 % bzw. 2,5 % der Baukosten pro Jahr abgeschrieben werden können, erlaubt die Denkmalschutz-AfA bei eigengenutzten denkmalgeschützten Immobilien eine steuerliche Absetzung von bis zu 100 % der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren.
Im Detail bedeutet dies, dass Kapitalanleger ihre Investitionen in die Altbausanierung in den ersten acht Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 7 % steuerlich geltend machen können. Diese Regelung stellt sicher, dass die Erhaltung von Baudenkmälern in Deutschland gefördert wird und gleichzeitig attraktive Steuervorteile für die Eigentümer bereitstehen.
Durch diese steuerlichen Anreize wird die Altbausanierung nicht nur finanziell höchst lohnenswert, sondern auch zu einem wichtigen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes. Wenn Sie eine Altbausanierung planen, können Sie von diesen erheblichen Steuervorteilen profitieren und gleichzeitig zur Erhaltung historischer Bauten beitragen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Begehrte Immobilien mit attraktiven Steuervorteilen
Altbauwohnungen gehören zu den begehrtesten Wohnimmobilien, bekannt für ihre charakteristischen Merkmale wie Stuckdecken, hohe Wände, Erker und schmiedeeiserne Geländer. Obwohl der Begriff „Altbauwohnung“ nicht genau definiert ist, handelt es sich meist um Wohnungen, die in einer bestimmten historischen Bauweise errichtet wurden. Heute werden diese Wohnungen, sofern sie noch erhalten sind, oft an moderne bauliche Standards angepasst, um ihre Rentabilität und ihren Wohnkomfort zu erhöhen.
Der deutsche Staat fördert die Sanierung solcher Altbauwohnungen, insbesondere wenn sie denkmalgeschützt sind, mit erheblichen Steuervorteilen. Diese Unterstützung richtet sich an Eigentümer, die ihre Altbauwohnungen modernisieren und damit den kulturellen Wert dieser Immobilien bewahren. Damit Sie von diesen Steuervorteilen profitieren können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Altbauwohnung muss entweder vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder sich in einem anerkannten Sanierungsgebiet befinden.
Sind diese Kriterien erfüllt, können Kapitalanleger und Eigennutzer von der Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) profitieren. Eigennutzer haben die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung über einen Zeitraum von 12 Jahren vollständig abzuschreiben, während Kapitalanleger diese über 10 Jahre steuerlich geltend machen können. Im Gegensatz zu Bestandsimmobilien und Neubauten, bei denen nur 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können, ermöglicht die Sanierung von denkmalgeschützten Altbauwohnungen eine steuerliche Absetzung von bis zu 100 % der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren.
Diese steuerlichen Vorteile machen die Sanierung von Altbauwohnungen nicht nur zu einer attraktiven finanziellen Investition, sondern tragen auch zur Erhaltung historischer Bauten bei. Wenn Sie eine Altbauwohnung besitzen oder in eine solche investieren möchten, können Sie von diesen umfangreichen Steuervorteilen profitieren und gleichzeitig ein Stück kulturelles Erbe bewahren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der Unterschied zwischen dem Angebotspreis und dem Verkaufspreis liegt darin, dass der Angebotspreis der Preis ist, zu dem der Verkäufer die Immobilie anbietet. Dieser Preis kann verhandelbar sein und dient als Ausgangspunkt für potenzielle Käufer. Der Verkaufspreis hingegen ist der tatsächliche Preis, zu dem die Immobilie letztendlich verkauft wird. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprüngliche Angebotspreis, abhängig von den Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Um sicherzustellen, dass die angesetzte Miete marktgerecht ist, empfehlen wir Ihnen, eine gründliche Recherche durchzuführen. Vergleichen Sie ähnliche Immobilien in Ihrer Umgebung hinsichtlich Größe, Ausstattung und Lage. Ziehen Sie auch den aktuellen Mietspiegel zurate. Zusätzlich können Sie sich an einen Immobilienexperten oder Makler wenden, um eine professionelle Einschätzung zu erhalten. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Miete fair und angemessen ist.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Steuervorteile und inflationsgeschütztes Vermögen
Anlageimmobilien sind eine hervorragende Ergänzung für Ihr privates Portfolio, insbesondere wenn Sie von Steuervorteilen profitieren und gleichzeitig inflationsgeschütztes Vermögen aufbauen möchten. Durch eine klug geplante Investition in Immobilien können Sie Ihre jährliche Steuerlast senken und ein Vermögen schaffen, das im Laufe der Jahre voraussichtlich an Wert gewinnt. Aber was sollten Sie wissen, wenn Sie sich für eine Geldanlage in Immobilien entscheiden?
Eine Kapitalanlage in Immobilien bedeutet in der Regel, dass Sie eine Immobilie erwerben, die Sie vermieten. Besonders interessant sind hierbei denkmalgeschützte Immobilien, da diese steuerlich begünstigt sind. Der größte Steuervorteil ergibt sich, wenn Sie Ihre Anlageimmobilie vermieten und den Kaufpreis durch eine Finanzierung abdecken. In diesem Fall können Sie nicht nur von den Mieteinnahmen profitieren, sondern auch von erheblichen Steuervorteilen, die durch die Abschreibungsmöglichkeiten bei denkmalgeschützten Objekten entstehen.
Anlageimmobilien bieten somit nicht nur eine stabile Einnahmequelle, sondern auch eine wertbeständige Investition, die Ihnen hilft, Vermögen aufzubauen und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu optimieren. Wenn Sie auf der Suche nach einer sicheren und renditestarken Kapitalanlage sind, könnten denkmalgeschützte Eigentumswohnungen die ideale Wahl für Sie sein.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Annuitäten-, Raten- und Endfällige Darlehen: Unterschiedliche Darlehensformen in der Wohnungsfinanzierung
In der Wohnungsfinanzierung gibt es verschiedene Darlehensformen, die je nach Bedürfnissen und finanzieller Situation des Darlehensnehmers ausgewählt werden können. Die drei gängigsten Formen sind Annuitätendarlehen, Ratendarlehen und endfällige Darlehen.
- Annuitätendarlehen: Das Annuitätendarlehen ist die am häufigsten genutzte Darlehensform in Deutschland. Hierbei wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer ein fester Zinssatz sowie eine anfängliche Tilgungsrate vereinbart. Die Kombination aus Zins und Tilgung ergibt die sogenannte Annuität – den jährlich zu zahlenden Betrag. Diese Annuität bleibt über die gesamte Zinsbindungsdauer konstant. Da die Restschuld durch die Tilgung kontinuierlich sinkt, verringert sich der Zinsanteil in den Zahlungen, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Dies führt dazu, dass das Darlehen schneller abbezahlt wird, als es bei einer gleichbleibenden Tilgungsrate der Fall wäre. Abhängig vom Zinssatz beträgt die Laufzeit eines Annuitätendarlehens in der Regel 25 bis 35 Jahre.
- Ratendarlehen: Das Ratendarlehen, auch Abzahlungsdarlehen genannt, wird seltener in der Wohnungsfinanzierung eingesetzt und findet meist in Verbindung mit Förderdarlehen, wie etwa KfW-Darlehen, Verwendung. Bei dieser Darlehensform erfolgt die Tilgung in konstanten Raten. Das bedeutet, dass die finanzielle Gesamtbelastung aus Zins- und Tilgungszahlungen im Laufe der Zeit abnimmt, da die Zinszahlungen durch die abnehmende Restschuld geringer werden. Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen bleibt die Tilgungsrate konstant, was zu einer kontinuierlichen Reduzierung der monatlichen Belastung führt.
- Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen wird während der Laufzeit lediglich der Zins gezahlt, die Darlehenssumme selbst bleibt unverändert. Die gesamte Darlehenssumme wird erst am Ende der Laufzeit in einem einzigen Betrag zurückgezahlt. Diese Darlehensform wird häufig in Kombination mit Anlagen genutzt, die während der Laufzeit angespart werden, um das Darlehen am Ende zu tilgen. Die monatliche Belastung ist hierbei niedriger, da nur Zinsen gezahlt werden, allerdings bleibt die Restschuld über die gesamte Laufzeit hinweg konstant.
Jede dieser Darlehensformen hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, und die Wahl der passenden Finanzierung hängt von den individuellen finanziellen Zielen und der persönlichen Situation ab.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Auflassungsvormerkung: Schutz für Käufer in der Immobilienfinanzierung
Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument im Immobilienkauf, das vor allem dem Schutz der Interessen des Käufers dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer das Recht auf den Erwerb der Immobilie, bevor der eigentliche Eigentumsübergang, die sogenannte Auflassung, vollzogen wird. Dies bedeutet, dass der Verkäufer, nachdem die Vormerkung eingetragen wurde, die Immobilie nicht an einen anderen Käufer verkaufen oder sie verpfänden kann, was einen großen Vorteil für den Käufer darstellt.
Eintragung und rechtliche Grundlagen
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings wird sie in der Praxis fast immer vorgenommen, da sie einen wichtigen Schutz für den Käufer bietet. Notarielle Kaufverträge, bei denen die Zahlung und der Grundbucheintrag des neuen Eigentümers nicht sofort erfolgen, enthalten fast immer eine Auflassungsvormerkung. Sie wird in die Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und bewirkt, dass der Verkäufer während der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Grundbucheintrag in seiner Verfügungsgewalt über die Immobilie eingeschränkt ist.
Schutz vor Verkäufen an Dritte und Gläubigerzugriff
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor unerwünschten Verkäufen an Dritte und dem Zugriff von Gläubigern auf die Immobilie. Sollte der Verkäufer beispielsweise nach Vertragsabschluss, aber vor der Übertragung des Eigentums insolvent werden, verhindert die Vormerkung, dass Gläubiger auf die Immobilie zugreifen können. Dies wird im BGB als „relative Unwirksamkeit“ bezeichnet. Der Käufer hat somit einen starken Schutz vor finanziellen Verlusten in der kritischen Phase vor der endgültigen Übertragung des Eigentums.
Vermeidung juristischer Konflikte
Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung werden juristische Konflikte und unerwünschte Überraschungen nach dem Kauf weitgehend vermieden. Der Käufer kann sicher sein, dass ihm die Immobilie nicht entzogen wird, auch wenn der eigentliche Grundbucheintrag noch nicht erfolgt ist. Zudem hat der Käufer die Möglichkeit, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er feststellt, dass eine Vormerkung für einen anderen Käufer bereits eingetragen ist.
Fazit
Die Auflassungsvormerkung ist ein wesentliches Element im Immobilienkauf, das den Käufer vor unerwarteten Risiken schützt. Obwohl ihre Eintragung nicht zwingend erforderlich ist, ist sie in den meisten Fällen sehr empfehlenswert. Sie sorgt dafür, dass der Käufer das Objekt tatsächlich erwerben kann, ohne dass der Verkäufer zwischenzeitlich andere Verfügungen treffen kann. Dadurch werden alle Beteiligten vor möglichen finanziellen und rechtlichen Komplikationen geschützt, die während der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Eigentumsübertragung auftreten könnten.
Ihre Chance auf attraktive Steuervorteile
Wenn Sie eine Denkmalimmobilie besitzen oder den Erwerb einer solchen in Erwägung ziehen, sollten Sie die Möglichkeiten der Baudenkmal Abschreibung unbedingt in Betracht ziehen.
Die Baudenkmal Abschreibung ermöglicht es Ihnen, einen erheblichen Teil der Sanierungs- und Instandhaltungskosten Ihrer denkmalgeschützten Immobilie steuerlich geltend zu machen. Diese Abschreibungsmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für den Erwerb einer Denkmalimmobilie, da sie die finanzielle Belastung durch notwendige Renovierungsarbeiten deutlich reduzieren können.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ihre Chance auf eine lukrative Kapitalanlage
Wenn Sie in ein Baudenkmal in Nordrhein-Westfalen (NRW) investieren möchten, ist eine fundierte Beratung unerlässlich. Ein Baudenkmal in NRW bietet nicht nur die Möglichkeit, in ein Stück kulturelles Erbe zu investieren, sondern kann sich auch zu einer äußerst lukrativen Kapitalanlage entwickeln. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie sich mit den speziellen Richtlinien und den damit verbundenen Steuervorteilen vertraut machen. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Wir bieten Ihnen detaillierte Informationen über die Baudenkmal-Richtlinien in NRW und die daraus resultierenden steuerlichen Vergünstigungen, insbesondere in Form von Abschreibungen. Der Gesetzgeber unterstützt Investitionen in Baudenkmäler in NRW finanziell, da diese Immobilien oft Teil des nationalen Kulturerbes sind und ihre Erhaltung nicht allein durch den Eigentümer finanziert werden kann. Daher stehen Ihnen neben steuerlichen Abschreibungen auch Denkmalpflegemittel und Fördermittel zur Altbausanierung zur Verfügung, die Ihre Investition noch attraktiver machen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Sicherheit und Planbarkeit durch Festzins und Nachrangigkeit
Ein Bauspardarlehen ist ein spezielles Finanzierungsinstrument, das durch den Abschluss eines Bausparvertrages erworben wird. Dabei leistet der Bausparer zunächst eine Ansparphase, in der er regelmäßige Beiträge zahlt. Nach Erreichen einer bestimmten Sparsumme erwirbt er einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Dieses Darlehen ist unkündbar, fest verzinst und nachrangig abgesichert, was bedeutet, dass es in der Regel nachrangig zu anderen Krediten im Grundbuch eingetragen wird.
Das Bauspardarlehen wird typischerweise in Form eines Annuitätendarlehens gewährt, bei dem die monatliche Rate aus einem festen Zins- und Tilgungsanteil besteht. Aufgrund des hohen Tilgungsanteils ist die Laufzeit eines Bauspardarlehens meist relativ kurz, selten länger als 12 Jahre. Der Beleihungsauslauf liegt dabei meist bei 80 % des Beleihungswertes der Immobilie.
Chancen und Risiken eines Bauspardarlehens
Chancen:
- Planbare Zinskosten: Durch den fest vereinbarten Zinssatz bietet das Bauspardarlehen eine hohe Planungssicherheit, da der Zins über die gesamte Laufzeit stabil bleibt.
- Nachrangigkeit: Da das Darlehen nachrangig abgesichert ist, kann es auch dann gewährt werden, wenn bereits andere Kredite bestehen.
- Kurze Laufzeit: Die schnelle Tilgung durch hohe Tilgungsraten ermöglicht eine zügige Schuldenfreiheit.
Risiken:
- Hohe Liquiditätsbelastung: Aufgrund der hohen Tilgungsraten kann das Bauspardarlehen eine erhebliche monatliche Belastung darstellen, die gut geplant sein muss, um den Cashflow nicht zu überstrapazieren.
- Seltene Anwendung in der gewerblichen Wohnungswirtschaft: In der gewerblichen Immobilienfinanzierung wird das Bauspardarlehen selten genutzt, da es eher für kleinere Finanzierungsbeträge geeignet ist und oft mit einer Sparphase verbunden ist, die nicht immer auf das Motiv der späteren Darlehensinanspruchnahme abzielt.
Wann ist ein Bauspardarlehen sinnvoll?
- Ein Bauspardarlehen kann besonders sinnvoll sein, wenn die vertraglich gesicherten Zinsen im Vergleich zum aktuellen Kapitalmarktzinsniveau attraktiv sind und die Tilgungsraten aus dem Cashflow des Objekts oder Unternehmens bedient werden können. Es eignet sich vor allem für kleinere Darlehensbeträge, wobei der Anteil des Bauspardarlehens im Gesamtportfolio aufgrund der hohen Tilgungsbelastung begrenzt sein sollte.
- Insgesamt bietet das Bauspardarlehen eine sichere und planbare Finanzierungslösung, die jedoch gut durchdacht und in das Gesamtkonzept der Finanzierung integriert werden sollte, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
In der Abteilung II des Grundbuchs werden alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks eingetragen, mit Ausnahme der Grundpfandrechte, die in Abteilung III vermerkt werden. Diese Eintragungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung und Verfügbarkeit des Grundstücks und sollten daher bei jedem Immobilienerwerb sorgfältig geprüft werden. Zu den typischen Lasten und Beschränkungen gehören:
Lasten:
- Grunddienstbarkeiten (§§ 1018 ff. BGB):
- Diese betreffen Rechte, die Dritte an Ihrem Grundstück haben können, wie zum Beispiel Wegerechte oder Leitungsrechte.
- Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht:
- Hierbei handelt es sich um das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon dauerhaft zu bewohnen oder zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein.
- Reallasten:
- Reallasten verpflichten den Grundstückseigentümer, wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen, wie etwa die Zahlung einer Rente.
- Nießbrauch:
- Der Nießbrauch erlaubt es einer Person, die Früchte eines Grundstücks zu nutzen, etwa durch Vermietung, während das Eigentum bei einer anderen Person bleibt.
- Vorkaufsrechte:
- Ein Vorkaufsrecht gibt einer Person das Recht, das Grundstück zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter bietet.
- Auflassungsvormerkung:
- Diese schützt den Käufer einer Immobilie, indem sie sicherstellt, dass der Verkäufer das Grundstück nicht an einen anderen Käufer veräußern kann.
- Erbbaurecht:
- Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen.
Beschränkungen:
- Nacherbenvermerk:
- Ein Nacherbenvermerk signalisiert, dass das Grundstück nach dem Tod des aktuellen Erben an einen Nacherben übergehen soll.
- Testamentsvollstrecker-Vermerk:
- Dieser Vermerk zeigt an, dass ein Testamentsvollstrecker das Grundstück verwaltet.
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsvermerk:
- Diese Vermerke zeigen an, dass das Grundstück zur Zwangsversteigerung oder -verwaltung vorgesehen ist, meist aufgrund von Schulden.
- Insolvenzvermerk:
- Ein Insolvenzvermerk weist darauf hin, dass der Eigentümer des Grundstücks insolvent ist, was die Verfügungsfreiheit über das Grundstück stark einschränkt.
- Sanierungs- und Umlegungsvermerk:
- Diese Vermerke deuten darauf hin, dass das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt oder dass eine Umlegung geplant ist, was bauliche Maßnahmen beeinflussen kann.
- Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Miteigentum:
- Diese Regelungen legen fest, wie ein gemeinschaftlich genutztes Grundstück verwaltet und genutzt werden darf.
Wichtige Hinweise:
Vor dem Kauf eines Grundstücks ist es unerlässlich, die Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs genau zu prüfen, da diese Lasten und Beschränkungen die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erheblich beeinflussen können. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Bei einer Immobilienbesichtigung ist es wichtig, die richtigen Fragen zu stellen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. Hier sind einige Fragen, die Sie stellen sollten: Wie alt ist das Gebäude und wurden in den letzten Jahren Renovierungen durchgeführt? Welche Art von Heizung und Isolierung hat die Immobilie? Gibt es Parkmöglichkeiten oder einen Garten? Wie hoch sind die monatlichen Nebenkosten? Gibt es besondere Regelungen oder Einschränkungen für die Nutzung der Immobilie? Indem Sie diese Fragen stellen, können Sie sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Das Herzstück des Grundbuchs
Das Bestandsverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil des Grundbuchs, in dem die Grundstücke eines Eigentümers detailliert aufgeführt werden. Diese Eintragungen basieren auf den Informationen des Katasters, einem amtlichen Verzeichnis, das alle Grundstücke in einer bestimmten Region erfasst und verwaltet.
Inhalte des Bestandsverzeichnisses:
- Katasterangaben:
- Jedes Grundstück ist im Kataster unter einer spezifischen Nummer erfasst. Diese Nummern sind im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen, sodass eine eindeutige Zuordnung und Identifikation jedes Grundstücks möglich ist.
- Gemarkung und Flur:
- Die Karten des Katasteramtes sind in Gemarkungen unterteilt, die meist einer Gemeinde oder einem bestimmten Gebiet innerhalb einer Gemeinde entsprechen. Jede Gemarkung ist weiter in Flure unterteilt, die fortlaufend nummeriert sind. Für jede Flur wird eine Flurkarte erstellt, auf der die genaue Lage und Größe der Grundstücke verzeichnet ist.
- Grundstücksangaben:
- Im Bestandsverzeichnis werden auch weitere wichtige Angaben zu den Grundstücken aufgeführt, wie deren Größe, Nutzung (z. B. Wohnbaufläche, Ackerland) und eventuelle Besonderheiten.
Bedeutung des Bestandsverzeichnisses:
Das Bestandsverzeichnis ist von großer Bedeutung, da es die grundlegenden Informationen über die Lage und Identität eines Grundstücks enthält. Es ermöglicht eine klare Zuordnung des Grundstücks zu seinem Eigentümer und dient als Grundlage für alle weiteren Eintragungen im Grundbuch, wie Lasten, Beschränkungen und Hypotheken.
Bei der Überprüfung oder beim Kauf eines Grundstücks ist es daher unerlässlich, das Bestandsverzeichnis genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Bei der Immobilienbewertung werden verschiedene Bewertungsverfahren angewendet, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dabei sind vor allem das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren üblich. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Immobilien in der Umgebung als Referenz herangezogen, um den Wert zu bestimmen. Beim Ertragswertverfahren wird der Wert anhand der zu erwartenden Mieteinnahmen berechnet. Beim Sachwertverfahren hingegen wird der Wert anhand des Gebäudewerts und des Bodenwerts ermittelt.
Denkmalimmobilien: Historische Schätze als rentable Kapitalanlagen
Denkmalgeschützte Immobilien bieten eine einzigartige Möglichkeit, in wertvolle und geschichtsträchtige Gebäude zu investieren, die nicht nur einen kulturellen Beitrag leisten, sondern auch erhebliche finanzielle Vorteile bieten. Ob es sich um ein prachtvolles Schloss, eine historische Villa, einen Rheinischen Vierkanthof oder sogar eine ehemalige Fabrik handelt – jede dieser Immobilien kann unter Denkmalschutz stehen und dadurch besondere Steuervorteile und Renditechancen bieten.
Steuervorteile durch Denkmalabschreibung
Der gesetzliche Denkmalschutz in Deutschland ermöglicht sowohl Selbstnutzern als auch Kapitalanlegern erhebliche Steuererleichterungen. Die Denkmalabschreibung ist ein zentrales Instrument, das es Eigentümern erlaubt, die Kosten für die Sanierung oder Modernisierung ihrer Denkmalimmobilie steuerlich abzusetzen. Kapitalanleger (Vermieter) können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren vollständig abschreiben.
Für Eigennutzer bietet sich ebenfalls eine attraktive Möglichkeit, da sie 90 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abschreiben können. Diese steuerlichen Anreize machen den Kauf und die Instandhaltung von Denkmalimmobilien besonders lukrativ.
Weitere finanzielle Vorteile
Neben den Steuererleichterungen profitieren Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien oft von finanziellen Zuschüssen aus lokalen Programmen zur Denkmalpflege sowie aus Fördermitteln zur Ankurbelung des Wohnbaus. Diese zusätzlichen Mittel verringern die finanzielle Belastung und erhöhen die Rentabilität der Investition.
Wertsteigerung und Rendite
Ein weiterer bedeutender Vorteil der Investition in Denkmalimmobilien ist die Wertsteigerung. Historische Gebäude, die sorgfältig erhalten und modernisiert werden, erfahren in der Regel eine überdurchschnittliche Steigerung ihres Verkehrswerts. Zudem bieten sie besonders attraktive Renditen, wenn sie vermietet werden, und können nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei verkauft werden.
Fazit
Denkmalgeschützte Immobilien stellen eine nahezu risikofreie Kapitalanlage dar, die kulturellen Wert mit finanziellen Vorteilen kombiniert. Durch die besonderen Steuervergünstigungen, die Möglichkeit zur Wertsteigerung und die attraktiven Mietrenditen gehören Denkmäler zu den lohnendsten Investitionen im Immobiliensektor. Wenn Sie in eine solche Immobilie investieren, sichern Sie sich nicht nur ein Stück Geschichte, sondern auch eine renditestarke Zukunft.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalabschreibung: Maximale Steuervorteile durch fachgerechte Sanierung
Die Denkmalabschreibung ist weltweit einzigartig und bietet Ihnen als Eigentümer oder Investor einer denkmalgeschützten Immobilie erhebliche Steuervorteile. Um diese Vorteile voll ausschöpfen zu können, ist es wichtig, die Kernsanierung des Gebäudes sorgfältig und in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt durchzuführen. Die Denkmalabschreibung zielt darauf ab, das Gebäude originalgetreu wiederherzustellen, weshalb alle Sanierungsmaßnahmen den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechen müssen.
Wichtige Punkte bei der Sanierung
Nicht alle Sanierungsmaßnahmen fallen unter die Denkmalabschreibung. In der Regel umfasst der Denkmalschutz die Außenfassade und besondere architektonische Elemente wie Treppenhäuser, Deckenmalereien oder historische Eingangstüren. Diese müssen nach Originalvorlagen restauriert werden, um für die Denkmalabschreibung in Frage zu kommen. Die Sanierungskosten, die für diese Arbeiten anfallen, können dann über einen Zeitraum von 10 bzw. 12 Jahren steuerlich abgesetzt werden – 12 Jahre für Eigennutzer und 10 Jahre für Kapitalanleger (Vermieter).
Sanierungskostenanteil und steuerliche Geltendmachung
Der im Kaufvertrag ausgewiesene Sanierungskostenanteil gibt an, welcher Teil des Kaufpreises unter die Denkmalabschreibung fällt. Dieser Anteil wird steuerlich anerkannt, wenn die Sanierungsarbeiten den behördlichen Vorgaben entsprechen und das Gebäude in seinem historischen Wert wiederhergestellt wird. Es ist daher entscheidend, von Anfang an mit Experten zusammenzuarbeiten, die sich auf die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien spezialisiert haben. Home4you arbeitet hier mit festen Verkaufspreisen und garantiertem Mindest-Sanierungskostenanteil je Objekt. Dieser steht jedoch „verbrieft“ für das Finanzamt erst nach Fertigstellung und somit letztem Rechnungseingang final fest.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmal-AfA: Nutzen Sie maximale Steuervorteile beim Kauf und der Sanierung von Denkmalimmobilien
Beim Erwerb und der Sanierung von denkmalgeschützten Objekten bieten sich Ihnen durch die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) außergewöhnliche steuerliche Vorteile. Diese spezielle Abschreibungsmöglichkeit unterstützt sowohl Anleger als auch Selbstnutzer dabei, die Kosten für den Erhalt historischer Gebäude deutlich zu reduzieren.
Der Staat ist daran interessiert, das kulturelle Erbe durch die Erhaltung historischer Bauten zu sichern und bietet daher attraktive Steuervorteile an. Die Denkmal-AfA ermöglicht eine lineare Abschreibung der Anschaffungs- und Sanierungskosten über einen festgelegten Zeitraum, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führt. Sowohl Kapitalanleger (Vermieter), die ihre Denkmalimmobilie vermieten, als auch Selbstnutzer können von diesen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
Vorteile der Denkmal-AfA:
Steuerliche Entlastung: Die Denkmal-AfA ermöglicht es Ihnen, die Kosten für die Sanierung und den Erhalt Ihrer Denkmalimmobilie steuerlich abzusetzen, wodurch Ihre Steuerlast erheblich gesenkt wird.
Attraktive Rendite: Durch die Kombination von Steuervorteilen und möglichen Mieteinnahmen wird Ihre Investition in eine Denkmalimmobilie zu einer zukunftssicheren Geldanlage.
Einfache Umsetzung: Mit unserer Hilfe können Sie die Denkmal-AfA effektiv nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Finanzierung Ihrer Immobilie durch steuerliche Vorteile und Mieteinnahmen optimieren.
Eine Rentabilitätsberechnung von home4you zeigt Ihnen Ihr persönliches Ergebnis.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmal Immobilie in Köln: Eine seltene und lohnende Kapitalanlage
Das Angebot an Denkmalschutz-Immobilien in Köln ist begrenzt, während die Nachfrage kontinuierlich steigt. Diese Knappheit macht eine Denkmalimmobilie in Köln zu einer besonders attraktiven Kapitalanlage, insbesondere für Anleger mit einer hohen Steuerprogression. Köln zählt zu den beliebtesten Städten Deutschlands, was die Nachfrage nach hochwertigen Immobilien weiter antreibt. Dies gilt insbesondere für denkmalgeschützte Objekte in der Innenstadt, die aufgrund ihrer Lage und des attraktiven Umfelds überdurchschnittliche Wertsteigerungen versprechen.
Home4you hat sich insbesondere auf Rheinische Vierkanthöfe spezialisiert und verwandelt diese mit seinen Partnern in hochwertigen Wohnraum.
Vorteile einer Denkmal Immobilie in Köln:
Attraktive Lage: Köln und sein Umland ist besonders begehrt. Die Nähe zum Rhein, die vielen Freizeitmöglichkeiten, Geschäfte, Restaurants und das umfassende Kulturangebot machen die Innenstadt zu einem erstklassigen Standort für eine Denkmal Immobilie.
Hohe Steuervorteile: Der Erwerb und die Sanierung einer Denkmal Immobilie in Köln bringen erhebliche Steuervorteile mit sich. Vermieter können die Sanierungskosten über zehn Jahre in vollem Umfang steuerlich geltend machen: Für Eigennutzer besteht die Möglichkeit, 90% der Sanierungskosten über zwölf Jahre abzusetzen – 9% in den ersten acht Jahren und 7% in den folgenden vier Jahren. Somit bekommen sie bis zu rund einem Drittel des Kaufpreises bei entsprechender Steuerlast vom Staat erstattet.
Wertsteigerungspotenzial: Aufgrund der Knappheit und der hohen Nachfrage nach Denkmalschutz-Immobilien in Köln sind im Vergleich zu anderen Städten überdurchschnittliche Wertsteigerungen möglich. Dies macht eine Investition in eine Denkmal Immobilie besonders lukrativ.
Steuerfreier Verkauf: Nach einer Haltedauer von zehn Jahren kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden, was die Rendite noch einmal zusätzlich erhöht.
Erhalt des kulturellen Erbes:
Durch den Erwerb und die Sanierung einer Denkmal Immobilie in Köln tragen Sie aktiv zum Erhalt wertvoller Kulturgüter bei. Da der Staat nicht in der Lage ist, den Erhalt aller Baudenkmäler allein zu finanzieren, unterstützt er privates Engagement durch erhebliche steuerliche Anreize. Auf diese Weise helfen Sie, historische Gebäude zu bewahren und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Fazit:
Eine Denkmal Immobilie in Köln bietet nicht nur die Möglichkeit, in eine wertbeständige und renditestarke Immobilie zu investieren, sondern unterstützt auch den Erhalt des kulturellen Erbes der Rheinmetropole. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit und der hohen Nachfrage ist dies eine Kapitalanlage, die sich langfristig auszahlen kann.
Nutzen Sie hierzu konkret die Rentabilitätsberechung von home4you Immobilien.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmal Immobilie in NRW: Attraktive Kapitalanlage mit Steuervorteilen
Der Erwerb einer Denkmal Immobilie in NRW bietet eine seltene staatliche Förderung, insbesondere nach dem Wegfall der Eigenheimzulage. Städte wie Köln, Aachen, Dortmund und Düsseldorf machen NRW zu einer wirtschaftlich starken und lebenswerten Region.
Die Denkmalschutz-AfA ermöglicht es Kapitalanlegern, Sanierungskosten über 10 Jahre in vollem Umfang abzusetzen. Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben. Diese steuerlichen Vorteile, kombiniert mit dem Potenzial für Wertsteigerungen, machen eine Denkmal Immobilie in NRW zu einer lohnenden Investition.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalabschreibung: Überdurchschnittliche Steuervorteile für Investoren
Die Denkmalabschreibung bietet Kapitalanlegern und Selbstnutzern von denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland außergewöhnliche Steuervorteile. Um von diesen Vorteilen zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Immobilie muss als Baudenkmal anerkannt sein und in einem behördlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Mit der Denkmalabschreibung können Eigentümer ihre Einkommensteuerlast erheblich senken. Kapitalanleger (Vermieter), die ihre Immobilie vermieten, können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben: Eigennutzer haben die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg, 9 % in den ersten acht Jahren und 7 % in den folgenden vier Jahren, abzusetzen.
Diese steuerlichen Vorteile unterstützen den Erhalt wertvoller Denkmäler, indem sie den Erwerb und die Sanierung solcher Objekte attraktiver machen. Für Investoren bedeutet dies nicht nur die Sicherung des kulturellen Erbes, sondern auch erhebliche Steuereinsparungen – besonders dann, wenn der Sanierungsanteil hoch ist.
Durch die Denkmalabschreibung beteiligt sich der Staat aktiv an den Kosten für den Erhalt historischer Bauten und schafft gleichzeitig attraktive Anreize für private Investitionen in diese wertvollen Immobilien.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalämter der Bundesländer
- Baden Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen (Rheinland)
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Westfalen
Weitere Links zur Denkmalpflege
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalbescheinigung: Schlüssel zu erheblichen Steuervorteilen bei denkmalgeschützten Immobilien
Die Denkmalbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis, der bestätigt, dass eine Immobilie oder ein Gebäudeteil als Baudenkmal anerkannt ist und dass die durchgeführten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um das Gebäude zu erhalten und seine Nutzung sicherzustellen. Diese Bescheinigung ist entscheidend, um die Sanierungskosten steuerlich geltend machen zu können und damit erhebliche Steuervorteile zu sichern.
Voraussetzungen für die Denkmalbescheinigung
Die Denkmalbescheinigung wird vom örtlichen Amt für Denkmalschutz ausgestellt, wenn die Immobilie in die Denkmalliste eingetragen ist oder sich in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet befindet. Die Bescheinigung muss die Höhe der begünstigten Aufwendungen klar ausweisen, um beim Finanzamt als Grundlage für steuerliche Abschreibungen anerkannt zu werden.
Steuervorteile durch die Denkmalbescheinigung
Mit einer gültigen Denkmalbescheinigung können Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien erhebliche Steuervorteile in Anspruch nehmen. Kapitalanleger (Vermieter) haben die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 10 Jahre abzuschreiben. Eigennutzer können über einen Zeitraum von 12 Jahren insgesamt 90 % der Sanierungskosten abschreiben, wobei in den ersten acht Jahren 9 % und in den folgenden vier Jahren 7 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können
Diese steuerlichen Erleichterungen machen denkmalgeschützte Immobilien zu einer attraktiven Kapitalanlage, insbesondere weil sie häufig eine überdurchschnittliche Wertsteigerung erfahren. Zudem ist der Verkauf einer Denkmalimmobilie nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei, was die Attraktivität dieser Investition weiter erhöht.
Fazit
Die Denkmalbescheinigung ist unerlässlich, um die umfangreichen Steuervorteile bei der Sanierung und Modernisierung von denkmalgeschützten Immobilien nutzen zu können. Sie bildet die Grundlage für steuerliche Abschreibungen und trägt dazu bei, den Erhalt wertvoller Kulturgüter zu fördern, während gleichzeitig attraktive Renditen für Investoren möglich werden. Sie erhalten diese Denkmalbescheinigung von home4you kurze Zeit nach Fertigstellung des Gesamtprojektes Ihrer gekauften Immobilie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Häuser: Attraktive Steuervorteile und Wertsteigerungspotenzial
Denkmalgeschützte Häuser bieten Immobilienbesitzern in Deutschland überdurchschnittliche Steuersparmöglichkeiten, insbesondere durch die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung). Diese Immobilien, die entweder in die behördliche Denkmalliste aufgenommen wurden oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen, ermöglichen es den Eigentümern, erhebliche Steuervorteile durch die Abschreibung der Sanierungskosten zu nutzen.
Steuervorteile durch Denkmalschutz-AfA
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschreibung von Sanierungskosten denkmalgeschützter Häuser finden sich in den §§ 7h, 7i und § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese Regelungen erlauben es Kapitalanlegern, die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben. Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten über zwölf Jahre abschreiben.
Vorteile für Eigentümer
- Hohe Steuerersparnis: Je größer der Sanierungsanteil eines denkmalgeschützten Hauses ist, desto höher fallen die steuerlichen Vorteile aus.
- Steuerfreier Verkauf: Nach einer Haltedauer von zehn Jahren kann das Objekt steuerfrei verkauft werden, und die erzielten Gewinne sind abgeltungssteuerfrei.
- Wertsteigerung und Inflationsschutz: Denkmalgeschützte Häuser bieten oft eine attraktive Wertsteigerung und dienen gleichzeitig als Inflationsschutz.
Vielseitige Nutzungsmöglichkeiten
Denkmalgeschützte Häuser können viele Formen annehmen, von alten Fabrikantenvillen und Stadthäusern bis hin zu ehemaligen Industrieanlagen und Wohnhäusern. Unabhängig vom Haustyp profitieren alle von den gleichen Steuervorteilen, solange sie den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen.
Fazit
Investitionen in denkmalgeschützte Häuser bieten nicht nur die Möglichkeit, kulturelles Erbe zu bewahren, sondern auch erhebliche finanzielle Vorteile. Die Denkmalschutz-AfA macht diese Immobilien zu einer besonders attraktiven Anlageform, die sowohl Steuervorteile als auch Potenzial für Wertsteigerungen bietet.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Investition in Denkmalimmobilien: Überdurchschnittliche Steuervorteile und mehr
Eine Denkmalimmobilie kann sich in Deutschland als besonders lohnende Investition erweisen, vor allem aufgrund der überdurchschnittlichen Steuervorteile, die der Staat gewährt. Diese Vorteile machen den Erwerb und die Sanierung von Baudenkmälern zu einer attraktiven Option für Kapitalanleger (Vermieter) und Selbstnutzer. Allerdings müssen bestimmte behördliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese Investition auch tatsächlich lohnt.
Voraussetzungen für eine lohnende Investition
Nicht jedes alte Gebäude ist automatisch eine Denkmalimmobilie. Damit Sie von den Steuervorteilen profitieren können, muss die Immobilie entweder als Baudenkmal offiziell anerkannt oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet gelegen sein. Nur dann können Sie die umfangreichen steuerlichen Abschreibungen in Anspruch nehmen, die der Staat für den Erhalt historischer Gebäude bietet.
Steuervorteile durch die Denkmal-Abschreibung
Die Denkmal-Abschreibung erlaubt es Ihnen, einen großen Teil der Sanierungs- und Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen:
Kapitalanleger (Vermieter), die ihre Denkmalimmobilie vermieten, können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer können die Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben.
Diese Abschreibungsmöglichkeiten senken die individuelle Einkommensteuerlast erheblich und machen die Investition in eine Denkmalimmobilie besonders attraktiv.
Weitere finanzielle Unterstützung
Neben den steuerlichen Vorteilen können Eigentümer von Denkmalimmobilien oft auch zusätzliche finanzielle Mittel im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionalen Denkmalförderungsmaßnahmen beantragen. Obwohl darauf kein Rechtsanspruch besteht, können diese Förderungen die finanzielle Belastung weiter reduzieren und die Rentabilität der Investition steigern.
Fazit
Eine Denkmalimmobilie bietet mehr als nur Steuervorteile: Sie ermöglicht es, ein Stück Geschichte zu bewahren, während Sie gleichzeitig von finanziellen Anreizen profitieren. Mit den richtigen Voraussetzungen und einer sorgfältigen Planung kann die Investition in eine Denkmalimmobilie eine nachhaltige und lohnende Entscheidung sein.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalimmobilie als Investment: Hohe Steuervorteile und langfristige Renditen
Die Investition in eine Denkmalimmobilie in Deutschland kann ein finanziell besonders attraktives Vorhaben sein, dank der außergewöhnlichen Steuervorteile, die der Staat für den Denkmalschutz gewährt. Durch die Denkmal-Abschreibung können sowohl Kapitalanleger (Vermieter) als auch Selbstnutzer ihre Steuerlast erheblich senken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für das Investment
Nicht jedes alte Gebäude ist automatisch eine Denkmalimmobilie. Um von den Steuervorteilen profitieren zu können, muss das Objekt entweder offiziell als Baudenkmal anerkannt oder in einem behördlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.
Steuervorteile durch die Denkmal-Abschreibung
Die Denkmal-Abschreibung erlaubt es Ihnen, einen Großteil der Sanierungs- und Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen. Kapitalanleger (Vermieter), die ihre Denkmalimmobilie vermieten, können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer können die Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben. Diese Abschreibungsmöglichkeiten machen eine Denkmalimmobilie zu einem attraktiven Investment, insbesondere für Anleger mit hoher Steuerprogression.
Zusätzliche finanzielle Vorteile
Neben den steuerlichen Ersparnissen bietet eine Denkmalimmobilie weitere finanzielle Vorteile:
- Fördermittel: Je nach Standort und Art des Objekts können zusätzliche Mittel aus Wohnbau-Programmen oder regionalen Denkmalförderungen beantragt werden, obwohl darauf kein Rechtsanspruch besteht.
- Wertsteigerung und Rendite: Denkmalgeschützte Immobilien haben oft ein hohes Potenzial für Wertsteigerungen. Zudem können Mieteinnahmen attraktive Renditen bieten.
- Steuerfreier Verkauf: Nach einer Haltedauer von zehn Jahren kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden, was die Rentabilität des Investments weiter erhöht.
Fazit
Eine Denkmalimmobilie als Investment bietet nicht nur erhebliche Steuervorteile, sondern auch Potenzial für langfristige Wertsteigerungen und attraktive Renditen. Durch die Denkmal-Abschreibung wird der Erhalt historischer Bauten gefördert, während Sie gleichzeitig finanziell profitieren können. Mit der richtigen Planung und den passenden Voraussetzungen kann eine Denkmalimmobilie eine lohnende und nachhaltige Investition sein.
Nutzen Sie hierzu auch die kostenlose Rentabilietätsberechnung von home4you.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalimmobilien: Attraktive Rendite und Altersvorsorge
Denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur ein besonderes Wohngefühl durch ihre liebevoll restaurierten Fassaden und modernen Ausstattungen, sondern auch attraktive Renditechancen. Wer in eine Denkmalimmobilie investiert und sie vermietet, kann bei entsprechender Steuerprogression eine Rendite von bis zu 8 % pro Jahr und mehr erzielen.
Um diese Vorteile zu nutzen, muss die Immobilie in der Denkmalliste eingetragen oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Mit der Denkmalschutz-AfA können Kapitalanleger (Vermieter) die Sanierungskosten über 10 Jahre steuerlich absetzen, während Eigennutzer 90 % der Kosten über 12 Jahre abschreiben können.
Denkmalimmobilien sind nicht nur durch Steuervorteile rentabel, sondern bieten auch Potenzial für Wertsteigerungen, Schutz vor Inflation und die Möglichkeit eines steuerfreien Verkaufs nach zehn Jahren – eine ideale Altersvorsorge.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalimmobilien in Köln: Knappes Angebot, hohe Nachfrage, attraktive Rendite
Köln gehört zu den gefragtesten Städten Deutschlands, besonders die Innenstadt ist als Wohngegend äußerst begehrt. Das Angebot an Denkmalimmobilien in Köln ist jedoch begrenzt, was Investitionen in solche Immobilien besonders attraktiv macht.
Der Erwerb einer Denkmalimmobilie in Köln bietet Kapitalanlegern mit entsprechender Steuerprogression erhebliche Steuervorteile. Wenn das Objekt vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt ist und in einem Sanierungsgebiet liegt, können Eigentümer einen großen Teil der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Vermieter können die Kosten über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen. Zudem ist der Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei, was die Attraktivität der Investition weiter erhöht.
Dank der starken Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit bieten Denkmalimmobilien in Köln nicht nur Steuervorteile, sondern auch ein erhebliches Potenzial für Wertsteigerungen. Die Stadt selbst, mit ihrem reichen kulturellen Angebot, dem Rhein und den zahlreichen Sehenswürdigkeiten, macht Köln zu einem besonders attraktiven Standort für solche Investitionen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalobjekte: Wertvolle Immobilien mit besonderem Potenzial
In Zeiten, in denen sichere Geldanlagen rar sind, bieten Immobilien – insbesondere Denkmalobjekte – eine stabile und rentable Investitionsmöglichkeit. Wir beraten Sie detailliert über zum Verkauf stehende Denkmalobjekte, die durch ihre attraktive Lage und Renditepotenziale überzeugen, sowie über die zusätzlichen Steuervorteile, die mit solchen Investitionen einhergehen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalobjekte bundesweit: Attraktive Kapitalanlage und Altersvorsorge
Denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur ein besonderes Wohngefühl, sondern auch erhebliche Steuervorteile und attraktive Renditen. Als Sachwerte sind Denkmalobjekte eine solide Altersvorsorge und haben oft ein höheres Wertsteigerungspotential als Neubauten oder Bestandsimmobilien.
Vielfältige Varianten und Sanierung
Denkmalobjekte gibt es bundesweit in vielen Formen – von ehemaligen Fabriken über alte Villen bis hin zu sanierten Schlössern. Sie werden aufwändig und detailgetreu restauriert, um ihren historischen Charme zu bewahren und gleichzeitig modernen Wohnkomfort zu bieten. Diese Immobilien sind oft ein Blickfang im Stadtbild und zeichnen sich durch ihre ästhetische Einzigartigkeit aus.
Hohe Renditen durch Denkmalschutz-AfA
Eine Investition in Denkmalobjekte kann aufgrund der Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) besonders lukrativ sein. Kapitalanleger (Vermieter) können die Kosten für die Werterhaltung über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer haben die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 12 Jahre abzusetzen.
Denkmalobjekte bieten oft eine Rendite von bis zu acht Prozent pro Jahr, vor allem in Kombination mit den steuerlichen Vorteilen.
Attraktive Standorte
Nicht jeder Standort ist für eine Investition in Denkmalobjekte gleichermaßen attraktiv. Besonders lohnend sind Objekte in Regionen wie Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen (z. B. Leipzig und Dresden) und Nordrhein-Westfalen. Hier bieten Denkmalobjekte nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Potenzial für langfristige Wertsteigerungen, Mieteinnahmen und einen steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren.
Fazit
Denkmalgeschützte Immobilien sind eine hervorragende Wahl für Investoren, die von hohen Renditen, Steuervorteilen und dem Schutz vor Inflation profitieren möchten. Mit den richtigen Standortentscheidungen bieten Denkmalobjekte eine rentable und sichere Kapitalanlage.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Rhein-Ruhr-Region hat in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen, was sowohl die Lebensqualität als auch die wirtschaftlichen Chancen für Investoren erhöht hat. Besonders im Bereich denkmalgeschützter Immobilien bietet NRW eine interessante Gelegenheit für Anleger.
Steuervorteile durch Denkmalschutz-AfA
Wer in Denkmalobjekte in NRW investiert, kann erhebliche Steuervorteile genießen. Über die Denkmalschutz-AfA lassen sich die Investitionskosten der Sanierung für Vermieter über 10 Jahre steuerlich absetzen:
Für Eigennutzer ist eine Abschreibung von 9 % über 12 Jahre möglich:
- 9 % jährlich in den ersten acht Jahren
- 7 % jährlich in den folgenden vier Jahren
Damit sind Denkmalimmobilien eine der wenigen staatlich geförderten Investitionsmöglichkeiten, insbesondere seit dem Wegfall der Eigenheimzulage.
Wirtschaftliche Chancen in der Rhein-Ruhr-Region
Die Rhein-Ruhr-Region ist eine der 30 größten Metropolregionen weltweit und bietet aufgrund ihrer starken Wirtschaft und Infrastruktur hervorragende Rahmenbedingungen für Investitionen. Städte wie Düsseldorf, Köln, Dortmund und Aachen sind wichtige Standorte für Industrie, Medien und Dienstleistungen, was die Nachfrage nach hochwertigen Immobilien weiter antreibt.
Vielfalt an Denkmalobjekten
Mit rund 76.000 denkmalgeschützten Objekten bietet NRW eine enorme Vielfalt an historischen Bauten, von sakralen Gebäuden bis hin zu Adelshäusern und Wohngebäuden. Diese Immobilien sind nicht nur Zeugnisse hochwertiger Baukunst, sondern tragen auch zum Erhalt des kulturellen Erbes bei.
Denkmalpflege als Wertsteigerung
Durch den Kauf und die Sanierung von Denkmalobjekten in NRW leisten Investoren einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Staat unterstützt dieses Engagement durch finanzielle Anreize und steuerliche Erleichterungen, die solche Investitionen besonders lohnenswert machen.
Insgesamt sind Denkmalobjekte in NRW nicht nur attraktive Kapitalanlagen, sondern auch nachhaltige Investments in die Zukunft. Sie bieten die Möglichkeit, hohe Renditen mit steuerlichen Vorteilen zu kombinieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalrechtliche Voraussetzungen für erhöhte Abschreibungen
Die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG können nur genutzt werden, wenn bestimmte denkmalrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Denkmaleigenschaft des Gebäudes durch eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde bestätigt wird. Diese Bescheinigung muss auch die Höhe der begünstigten Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen ausweisen. Nur mit diesem Nachweis können Steuerpflichtige die erhöhten Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Einstufung eines Gebäudes als Baudenkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz. Diese Klassifizierung setzt voraus, dass das Gebäude historische, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung hat. Die Eintragung in die Denkmalliste oder die Lage in einem anerkannten Sanierungsgebiet sind entscheidend für die steuerliche Geltendmachung von Sanierungskosten. Diese können vom Kapitalanleger innerhalb von 10 Jahren vollständig abgeschrieben werden, was eine Denkmalimmobilie zu einer besonders rentablen Kapitalanlage macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalschutz-AfA: Maximale Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien
Die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) bietet Kapitalanlegern und Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland besonders attraktive Steuervorteile. Diese spezielle Form der Abschreibung erlaubt es, die Investitions- und Instandhaltungskosten für Baudenkmäler steuerlich geltend zu machen und so die finanzielle Belastung erheblich zu reduzieren.
Gesetzliche Grundlagen und Abschreibungsmodelle
Nach den gesetzlichen Regelungen in den §§ 7h und 7i EStG können Kapitalanleger (Vermieter) die Sanierungskosten eines Baudenkmals über einen Zeitraum von 10 Jahren voll abschreiben.
Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren absetzen:
- 9 % jährlich in den ersten acht Jahren
- 7 % jährlich in den folgenden vier Jahren
Vorteile der Denkmalschutz-AfA
Im Vergleich zu Bestandsimmobilien und Neubauten, die nur 2 % bis 2,5 % pro Jahr abschreiben können, bietet die Denkmalschutz-AfA deutlich höhere Steuervorteile. Dies macht denkmalgeschützte Immobilien nicht nur kulturell wertvoll, sondern auch finanziell attraktiv. Der Staat unterstützt damit aktiv die Erhaltung historischer Bauten für zukünftige Generationen.
Durch die Nutzung der Denkmalschutz-AfA können Eigentümer und Anleger erheblich von ihren Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien profitieren, während sie gleichzeitig zur Bewahrung des kulturellen Erbes beitragen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eigentümer: Eintragungen im Grundbuch
In der Abteilung des Grundbuchs, die den Eigentümer betrifft, wird der aktuelle Eigentümer einer Immobilie sowie die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. Zu den Grundlagen der Eintragung können verschiedene rechtliche Vorgänge gehören, wie zum Beispiel:
- Auflassung: Dies ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums. Die Eintragung der Auflassung im Grundbuch ermöglicht es, den Zeitpunkt des Eigentumswechsels nachzuvollziehen.
- Erbfolge: Wenn das Eigentum durch Erbschaft übertragen wurde, wird dies als Grundlage der Eintragung vermerkt.
- Zuschlagsbeschluss: Bei einer Zwangsversteigerung wird das Eigentum durch einen Zuschlagsbeschluss des Gerichts übertragen und entsprechend im Grundbuch eingetragen.
Diese Eintragungen bieten Klarheit und Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Attraktive Renditen und Steuervorteile
Eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage ist ideal, wenn Sie in Immobilien investieren möchten, ohne selbst darin zu wohnen. Dieses Investment verspricht langfristig attraktive Renditen bei geringem Risiko. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Stabilität und Inflationsschutz
Im Gegensatz zu Tages- oder Festgeldern zählen Immobilien zu den Sachwerten, die als wertbeständig und inflationssicher gelten. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum wird voraussichtlich sowohl Kaufpreise als auch Mieten weiter ansteigen lassen. Eine vermietete Eigentumswohnung kann daher eine Mietrendite erzielen, die deutlich über den Erträgen von traditionellen Sparanlagen liegt. Mit der wachsenden Nachfrage dürften die Mieten weiter steigen, was Ihre Rendite langfristig erhöht.
Steuervorteile nutzen
Eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage bietet auch steuerliche Vorteile, besonders für Anleger mit höherem Einkommen. Diese Vorteile entstehen durch die Zinszahlungen bei einer finanzierten Immobilie und durch die Abschreibungen auf das Wohneigentum. Wenn Sie in eine Denkmalimmobilie investieren, können Sie sogar von noch höheren Abschreibungssätzen profitieren, was Ihre Steuerlast zusätzlich senkt.
Langfristige Sicherheit und Flexibilität
Eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage ist auch dann attraktiv, wenn Sie sich nicht dauerhaft an einen Standort binden wollen oder ein Investment suchen, das langfristig stabile Erträge bietet. Durch die Vermietung der Wohnung generieren Sie regelmäßige Einnahmen, während der Wert der Immobilie im Laufe der Zeit voraussichtlich weiter steigt.
Fazit: Der Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage bietet Ihnen eine Kombination aus attraktiven Renditen, steuerlichen Vorteilen und langfristiger Wertsteigerung. Dies macht es zu einer lohnenden Investition für alle, die nach einer stabilen und inflationssicheren Anlage suchen.
Einheitsbewertung und Denkmalschutz: Auswirkungen auf die Grundsteuer
Die Einheitsbewertung eines Grundstücks hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Insbesondere bei denkmalgeschützten Immobilien kann es zu einer Ermäßigung des Grundstückswerts kommen, was die Grundsteuer entsprechend reduziert.
Ermäßigung aufgrund von Denkmalschutz
Wenn ein Gebäude vollständig unter Denkmalschutz steht, wird der Grundstückswert pauschal um 5 % ermäßigt. Diese Ermäßigung berücksichtigt die wertmindernden Auswirkungen, die durch die Erhaltungspflicht und das Veränderungsverbot der bestehenden Bausubstanz entstehen. Sollte nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, dass die denkmalrechtlichen Beschränkungen den Verkaufspreis im Falle einer Veräußerung erheblich mindern, kann der Grundstückswert sogar um bis zu 10 % reduziert werden.
Teilweise unter Denkmalschutz stehende Gebäude
Steht nur ein Teil der Gebäude oder nur bestimmte Bauteile (wie z. B. eine Fassade) unter Denkmalschutz, wird der Abschlag entsprechend geringer ausfallen. Die genaue Höhe der Ermäßigung hängt davon ab, wie stark die denkmalrechtlichen Beschränkungen den Wert des Grundstücks beeinflussen.
Nachweis der Denkmalschutzbeschränkungen
Für die Einheitsbewertung ist der Bescheid über die Eintragung in die Denkmalliste oder die vorläufige Unterschutzstellung erforderlich, um nachzuweisen, dass das Grundstück oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen. Dieser Nachweis wird im Feststellungsverfahren herangezogen, um die entsprechende Ermäßigung des Grundstückswerts festzulegen.
Fazit
Die Einheitsbewertung berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Beschränkungen des Denkmalschutzes, was zu einer Ermäßigung des Grundstückswerts und damit der Grundsteuer führt. Dies stellt eine finanzielle Entlastung für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien dar, die durch die Erhaltungspflichten zusätzliche Belastungen tragen müssen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Einkommensteuer und Baudenkmäler: Wichtige Informationen zur steuerlichen Absetzung
Beim Erwerb eines Baudenkmals sind die Anschaffungskosten nicht sofort in voller Höhe steuermindernd abziehbar. Stattdessen können Eigentümer den jährlichen Wertverlust des Gebäudes über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Voraussetzung für den Abzug der AfA ist, dass das Baudenkmal der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dient.
Arten der AfA
Die AfA richtet sich nach den Anschaffungskosten des Gebäudes, jedoch nicht nach den Kosten für Grund und Boden. Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG kommt bei älteren Gebäuden, wie Baudenkmälern, zum Einsatz:
- 2 % jährlich für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden.
- 2,5 % jährlich für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden.
Die nachträglichen Anschaffungskosten können bei Baudenkmälern nicht nach § 7i EStG erhöht abgeschrieben werden.
Erhaltungsaufwand
Kosten für die Erhaltung eines Baudenkmals (Erhaltungsaufwand) können in der Regel im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden. Dank § 11b EStG ist es jedoch möglich, den Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen, was in manchen Fällen zu einem höheren Steuervorteil führen kann.
Sonderregelungen für Erhaltungsaufwand und Anschaffungskosten
Erhaltungsaufwendungen: Diese umfassen z. B. die Reparatur des Daches, der sanitären Anlagen oder des Außenputzes. Sie können im Jahr der Verausgabung abgezogen oder über zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Nachträgliche Anschaffungskosten: Diese liegen vor, wenn das Gebäude nach dem Erwerb in einen betriebsbereiten Zustand versetzt oder wesentlich verbessert wird. Solche Kosten können nur verteilt über einen längeren Zeitraum steuerlich berücksichtigt werden.
Abzug von Aufwendungen bei eigengenutzten oder nicht einkünfteerzielenden Denkmälern
Für Denkmäler, die nicht der Einkünfteerzielung oder den eigenen Wohnzwecken dienen, können Aufwendungen gemäß § 10g EStG über einen Zeitraum von 12 Jahren abgezogen werden.
Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG
Bei Baudenkmälern können nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für den Denkmalschutz notwendig sind, über 10-12 Jahre abgeschrieben werden:
Besonderheiten innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung
Aufwendungen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes anfallen und 15 % des Kaufpreises (ohne Grundstück) übersteigen, gelten als nachträgliche Herstellungskosten und sind entsprechend abzusetzen.
Zusammenfassung
Die steuerliche Behandlung von Baudenkmälern bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Absetzung von Kosten, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Nachweisführung, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eigentümer von Baudenkmälern sollten die spezifischen Regelungen des Einkommensteuergesetzes nutzen, um ihre Steuerlast zu optimieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Steuerbefreiungen für Denkmäler
Bei der Übertragung von Grundbesitz, Kunstgegenständen oder anderen Kulturgütern durch Erbschaft oder Schenkung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen gemäß § 13 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG).
Steuerliche Begünstigung von Denkmälern
Teilweise Steuerbefreiung (40 % Ansatz): Bodendenkmäler, Baudenkmäler oder bewegliche Denkmäler werden nur mit 40 % ihres Denkmalschutz-Grundbesitzwertes angesetzt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ihre Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse, da sie von Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft sind.
- Die jährlichen Erhaltungskosten übersteigen in der Regel die erzielten Einnahmen.
- Die Denkmäler sind der Forschung oder der Volksbildung zugänglich.
Vollständige Steuerbefreiung: Denkmäler bleiben vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, wenn sie seit mindestens zwanzig Jahren im Besitz der Familie sind oder im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder national wertvoller Archive eingetragen sind.
Schulden und Steuerbefreiung
Schulden, die im Zusammenhang mit den steuerbefreiten Denkmälern stehen, sind nicht abzugsfähig. Bei einer Teilbefreiung können anteilige Schulden ebenfalls nicht abgezogen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, um stattdessen einen Schuldenabzug zu ermöglichen. In diesem Fall können auch Überlasten (finanzielle Belastungen, die die Denkmäler übersteigen) als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.
Veräußerung und Wegfall der Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiungen entfallen rückwirkend, wenn die Denkmäler innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung oder dem Erbfall veräußert werden oder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innerhalb dieses Zeitraums wegfallen.
Diese Regelungen bieten erhebliche steuerliche Vorteile für den Erhalt wertvoller Denkmäler, erfordern aber eine sorgfältige Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen. Bei einer Schenkung oder Erbschaft von denkmalgeschützten Immobilien oder Kulturgütern sollte daher sorgfältig geprüft werden, welche Optionen zur Steuerbefreiung bestehen und welche Auswirkungen ein Verzicht auf diese Befreiung haben könnte.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern
Für Baudenkmäler können bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anstelle der linearen Abschreibung erhöhte Absetzungen gemäß § 7i EStG in Anspruch genommen werden. Diese Regelung bietet steuerliche Vorteile für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden.
Absetzung für Baumaßnahmen nach dem 31. Dezember 2003
Bei Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2003 begonnen wurden, gilt eine gestaffelte Abschreibung:
9 % jährlich in den ersten acht Jahren ab Fertigstellung
7 % jährlich in den folgenden vier Jahren
Absetzung für Baumaßnahmen vor dem 1. Januar 2004
Für Baumaßnahmen, die vor dem 01.01.2004 begonnen wurden, gelten 10 % Abschreibungen über zehn Jahre.
Maßgeblicher Baubeginn
Der Zeitpunkt des Baubeginns wird entweder durch die Einreichung des Bauantrags oder bei genehmigungsfreien Vorhaben durch das Einreichen der Bauunterlagen bestimmt. Der tatsächliche Baubeginn ist entscheidend, wenn keine Genehmigungspflicht besteht.
Die erhöhten Absetzungen erfordern sowohl die denkmalrechtliche Anerkennung als auch die Erfüllung steuerrechtlicher Voraussetzungen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Erwerb eines Baudenkmals für eigene Wohnzwecke
Für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung in einem Baudenkmal konnte bis zum 1. Januar 2006 eine Eigenheimzulage beantragt werden. Voraussetzung dafür war, dass der notarielle Kaufvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde. Die Eigenheimzulage wurde über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt und betrug 1 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.250 Euro pro Jahr, bei einer Bemessungsgrundlage von 125.000 Euro.
Kinderzulage
Für jedes Kind, für das der Eigentümer Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, erhöhte sich der Förderbetrag um 800 Euro pro Jahr.
Instandsetzungs- und Modernisierungskosten
Aufwendungen für Instandsetzungen und Modernisierungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb der Wohnung oder während des Förderzeitraums entstanden, konnten bis zur Höchstgrenze der Eigenheimzulage berücksichtigt werden. Alternativ konnten die Abzugsbeträge nach § 10f EStG in Anspruch genommen werden, was in der Regel sinnvoller war, da der Kaufpreis häufig bereits die Höchstgrenze ausschöpfte.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine Immobilie unter Denkmalschutz bietet nicht nur historischen Charme, sondern auch erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer. Der Kauf und die Sanierung solcher Objekte können gemäß § 7h EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung ist speziell für Kapitalanleger gedacht, die in denkmalgeschützte Immobilien investieren.
Diese Steuervergünstigungen gelten sowohl für komplette Denkmalschutz-Objekte als auch für denkmalgeschützte Teile einer Immobilie, wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung.
Voraussetzungen für die Anwendung von § 7h EStG:
Die Immobilie muss offiziell als Baudenkmal anerkannt sein.
Eine Bescheinigung der örtlichen Kommune über die Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
Wichtig ist, dass die Steuervergünstigungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Sanierungskosten nicht bereits durch andere öffentliche Zuschüsse (z. B. aus Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmitteln) gedeckt werden.
Neben den Steuervorteilen bieten Denkmalschutz-Immobilien aufgrund ihrer Seltenheit – nur 5 % aller Immobilien in Deutschland stehen unter Denkmalschutz – oft eine Wertsteigerung im Laufe der Jahre.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
7h und § 7i EStG – Steuervorteile für Denkmalschutz-Immobilien
Eine Immobilie unter Denkmalschutz bietet nicht nur historischen Wert, sondern auch erhebliche Steuervorteile für Eigentümer. Das Einkommensteuergesetz (§ 7h und § 7i EStG) bietet verschiedene Möglichkeiten, Kosten für den Kauf und die Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien steuerlich abzusetzen.
7h EStG – Für Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche:
7h EStG gilt für Immobilien, die in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen liegen. Der Bauträger schließt hierbei einen Sanierungsvertrag mit der Stadt ab, was den Vorteil hat, dass die anerkannten Sanierungskosten schon zu Beginn der Arbeiten feststehen. Die Sanierungsauflagen nach § 7h EStG sind weniger streng, wodurch eine einfache Abwicklung für den Eigentümer möglich ist.
7i EStG – Für Baudenkmäler und Ensembleschutz:
7i EStG regelt die erhöhten Abschreibungen für Baudenkmäler und gilt für Gebäude oder Gebäudeteile, die nach Landesrecht als Baudenkmal anerkannt sind. Es umfasst auch Gebäude, die Teil eines geschützten Ensembles sind, aber selbst kein Einzeldenkmal darstellen.
Nicht steuerbegünstigte Maßnahmen: Kosten für die Neugestaltung eines Innenhofs oder der Bau einer Tiefgarage werden nicht steuerlich begünstigt.
Sanierungsauflagen: Die Sanierungsauflagen für Einzeldenkmäler nach § 7i EStG sind hoch. Das Denkmalamt erstellt eine vorläufige Bescheinigung über die Höhe der Sanierungskosten zu Beginn der Arbeiten. Die endgültige Bescheinigung erfolgt nach Abschluss der Sanierung, wobei es zu einer Abweichung von etwa 3-5 % der Sanierungskosten kommen kann.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h und § 7i EStG:
Altbausubstanz: Für die Altbausubstanz kann die lineare AfA (Absetzung für Abnutzung) angesetzt werden.
Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden, können jährlich 2 % über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, beträgt die Abschreibung 2,5 % über 40 Jahre.
Sanierungskosten: Die Sanierungskosten können wie folgt abgeschrieben werden:
Kapitalanleger: Abschreibung über 10 Jahre.
Eigennutzer: Abschreibung der Sanierungskosten über 12 Jahre.
Fazit:
Die Anwendung von § 7h und § 7i EStG bringt erhebliche Steuervorteile, besonders für Kapitalanleger, die Denkmalschutz-Immobilien erwerben und sanieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Fertigstellungsgarantie ist beim Erwerb einer Immobilie, insbesondere einer denkmalgeschützten, ein wichtiger Aspekt. Sie sichert zu, dass der Bauträger den spätesten Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen und die Immobilie vollständig saniert dem Käufer übergeben wird.
Besonders relevant wird die Fertigstellungsgarantie im Zusammenhang mit steuerlichen Abschreibungen: Das Jahr der Fertigstellung ist auch das erste Jahr, in dem Eigentümer die Sanierungskosten in voller Höhe beim Finanzamt geltend machen können. Somit spielt die Fertigstellungsgarantie eine zentrale Rolle bei der Planung und Kalkulation der Finanzierung einer Denkmalschutz-Immobilie.
Für den Eigentümer ist es wichtig, dass die Fertigstellungsgarantie keine Restarbeiten wie Fassade oder Treppenhaus umfasst. Sollte das garantierte Fertigstellungsdatum nicht eingehalten werden, bieten seriöse Bauträger häufig an, die Kaltmiete zu übernehmen.
Unabhängig von der Fertigstellungsgarantie bleibt eine Denkmalschutz-Immobilie eine attraktive Kapitalanlage. Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben, Eigennutzer haben die Möglichkeit, dies über 12 Jahre zu tun.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Festpreisgarantie bietet zusätzliche Sicherheit bei Immobilien-Investments, insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten. Sie stellt sicher, dass eventuelle Preiserhöhungen über den ursprünglich vereinbarten Endpreis hinaus vom Bauträger getragen werden. Dies betrifft den Kaufpreis für die schlüsselfertige Erstellung oder Sanierung gemäß der Baubeschreibung. Mit einer Festpreisgarantie lässt sich der Finanzierungsbedarf für die Immobilie präzise kalkulieren, ohne Überraschungen durch unerwartete Kostensteigerungen.
Denkmalgeschützte Immobilien bleiben auch ohne Festpreisgarantie eine attraktive Kapitalanlage. Anleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre steuerlich abschreiben, während Eigennutzer dies über 12 Jahre tun können. So können bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten abgesetzt werden, was die Festpreisgarantie noch wertvoller macht, da sie auch diese Sanierungskosten umfasst.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ein Festzinsdarlehen bietet Ihnen die Sicherheit, dass der Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum – häufig 5, 10 oder auch 15 bis 20 Jahre – unverändert bleibt. Diese Zinsbindung ermöglicht eine zuverlässige und langfristige Planung Ihrer Finanzierungskosten. Nach Ablauf der Zinsbindung müssen Sie mit Ihrer Bank neu über den Zinssatz verhandeln, was als Abschnittsfinanzierung bezeichnet wird.
Im Gegensatz dazu passt sich bei einem zinsvariablen Darlehen der Zinssatz fortlaufend den Entwicklungen am Geldmarkt an, was für den Darlehensnehmer ein Zinsänderungsrisiko bedeutet. Solche Darlehen sind besonders in Zeiten hoher Zinsen oder bei erwarteten Zinssenkungen attraktiv, da sie die Möglichkeit bieten, später auf ein Festzinsdarlehen umzusteigen und von günstigeren Konditionen zu profitieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Finanzierung von Baudenkmälern unterscheidet sich in mehreren Punkten von der herkömmlichen Immobilienfinanzierung. Bevor die geplante Sanierung beginnt, muss das Denkmalamt die Immobilie offiziell als Baudenkmal anerkennen und die Sanierungspläne genehmigen. Nur so können die Maßnahmen steuerlich begünstigt werden, was die Finanzierung des Objekts erheblich attraktiver gestalten kann.
Bei der Finanzierung des Kaufs einer Denkmal-Immobilie lässt sich der Steuervorteil von Anfang an einplanen. Kapitalanleger, die das Objekt vermieten, können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben. Für Eigennutzer bietet sich die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich abzusetzen. Zusätzlich sind die Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung des Objekts aufgenommen werden, ebenfalls steuerlich absetzbar, sofern sie nicht durch Mieteinnahmen gedeckt sind.
Nicht zu vergessen sind die Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtskosten, Maklergebühren, Werbungskosten und Grunderwerbssteuer. Diese können bis zu 10 Prozent des Kaufpreises ausmachen und sollten in die Gesamtkalkulation der Finanzierung einbezogen werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Förderdarlehen bieten in Deutschland attraktive Möglichkeiten zur Unterstützung beim Erwerb, Bau und der Modernisierung von Wohneigentum. Diese Darlehen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus
- Vergünstigter Zinssatz, oft unter dem Kapitalmarktniveau, bis hin zu zinslosen Darlehen
- Lange Tilgungszeiträume von 35 bis 100 Jahren, mit jährlichen Tilgungsraten von 0,5 bis 1 Prozent
- Tilgungsfreie Zeiträume je nach Förderprogramm, um in den ersten Jahren keine Rückzahlungen leisten zu müssen
- Nachrangige Besicherung, in der Regel hinter den regulären Finanzierungspartnern, entweder durch Grundschuld oder Hypothek
- Baulasten, wie z. B. Belastungen des Grundstücks, bedürfen der Zustimmung des Förderdarlehensgebers
Diese Förderungen können unrentable Investitionen durch günstiges Fremdkapital wirtschaftlich attraktiv machen und tragen zur Verbesserung von Immobilienportfolios bei. Auf staatlicher Seite dienen sie der Schaffung von sozialem Wohnraum und der Entwicklung strukturschwacher Gebiete.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ein Forward-Darlehen ist ein Finanzprodukt, das entwickelt wurde, um Kreditnehmern die Möglichkeit zu bieten, sich bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ihres aktuellen Darlehens günstige Zinsen zu sichern. Es eignet sich insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen, wenn Zinssteigerungen erwartet werden.
Das Forward-Darlehen wird vorzeitig abgeschlossen und ersetzt das bestehende Darlehen, sobald dessen Zinsbindung ausläuft. Die Laufzeit und der Tilgungssatz des neuen Darlehens sind dabei flexibel und können mit der Bank individuell vereinbart werden. Der Zinssatz für das Forward-Darlehen basiert auf den aktuellen Pfandbriefeinständen und zusätzlichen Bereitstellungszinsen, die für die Vorhaltung des Darlehens anfallen.
Forward-Darlehen sind besonders nützlich, wenn Kreditnehmer ihre Zinskosten absichern möchten, bevor Zinssteigerungen eintreten. Allerdings ist zu beachten, dass die sogenannte Forward-Periode, also die Zeit zwischen Abschluss des neuen Darlehens und dem Ende der Zinsbindungsfrist des alten Darlehens, einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellt. Forward-Darlehen über lange Forward-Perioden sind daher selten wirtschaftlich, da der Zinsaufschlag für diese Zeiträume oft zu hoch ist.
Forward-Darlehen bieten also eine sichere Option für diejenigen, die sich gegen steigende Zinsen absichern möchten, jedoch sollte der Abschluss sorgfältig geplant werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ein Gebäude oder Gebäudeteil kann nur dann von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, wenn es sich um ein geschütztes Baudenkmal gemäß des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) handelt. Dies ist gegeben, wenn das Objekt nach § 3 DSchG in die Denkmalliste eingetragen ist oder gemäß § 4 DSchG vorläufig unter Schutz steht. Um von der Steuervergünstigung zu profitieren, muss die Denkmaleigenschaft vor Beginn der Baumaßnahmen festgestellt worden sein. Dies gewährleistet eine frühzeitige Beratung und ermöglicht der Denkmalbehörde, das Bauvorhaben rechtzeitig zu beeinflussen und denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen.
Erhöhte Abschreibungen gelten auch für Gebäude, die selbst kein Baudenkmal sind, aber in einem ausgewiesenen Denkmalbereich liegen. Solche Bereiche werden gemäß §§ 5 und 6 Abs. 4 DSchG durch eine besondere Satzung oder einen Bebauungsplan festgesetzt. In diesem Fall sind jedoch nur die Kosten für die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes begünstigt, insbesondere für Arbeiten an der Außenhaut. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit der Denkmalbehörde in Kontakt zu treten, um Details abzuklären.
Falls während des Abschreibungszeitraums die Denkmaleigenschaft oder der Status des Denkmalbereichs aufgehoben wird, informiert die Untere Denkmalbehörde das Finanzamt. Ab diesem Zeitpunkt können keine erhöhten Absetzungen mehr vorgenommen werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Im Sinne der §§ 7 i Abs. 1 Satz 4 und 11 b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bezeichnet der Begriff „Gebäudegruppe oder Gesamtanlage“ in Nordrhein-Westfalen den Denkmalbereich. Innerhalb eines solchen Denkmalbereichs können Aufwendungen für bestehende Gebäude, die selbst kein Baudenkmal darstellen, steuerlich begünstigt werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um das schützenswerte äußere Erscheinungsbild des Denkmalbereichs zu erhalten.
Sollte lediglich der öffentliche Straßenraum geschützt sein, können Aufwendungen für Baumaßnahmen an der Rückseite des Gebäudes oder im Inneren, wie beispielsweise der Einbau eines Badezimmers, nicht steuerlich gefördert werden – selbst wenn sie einer sinnvollen Nutzung des Gebäudes dienen. Ebenso sind Aufwendungen für Neubauten innerhalb des Denkmalbereichs nicht begünstigt.
Ausnahmen bestehen jedoch für Baumaßnahmen an Gebäuden, die das Erscheinungsbild des Denkmalbereichs beeinträchtigen. Solche Aufwendungen sind dann bescheinigungsfähig, wenn das betreffende Gebäude denkmalrechtlichen Auflagen unterliegt und die Baumaßnahmen dazu beitragen, diese Auflagen zu erfüllen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Geldanlage in Immobilien bietet privaten Anlegern eine attraktive Möglichkeit, Vermögen sicher und rentabel aufzubauen. Im Gegensatz zu risikoreichen Investitionen am freien Kapitalmarkt, die oft institutionellen Investoren vorbehalten sind, stellen Immobilien eine solide Alternative dar. Besonders Denkmalimmobilien bieten langfristige Stabilität und interessante Renditen.
Eine Denkmalimmobilie ermöglicht nicht nur stabile Mieteinnahmen, sondern bietet auch erhebliche Steuervorteile. Dank der speziellen Abschreibungen für denkmalgeschützte Objekte, die deutlich höher ausfallen als bei herkömmlichen Immobilien, profitieren Investoren von spürbaren steuerlichen Erleichterungen über viele Jahre hinweg. Dadurch wird eine hohe Rendite möglich, ohne dabei ein hohes Risiko einzugehen.
Zusätzlich bietet der Markt für denkmalgeschützte Immobilien in guten Lagen eine stetig wachsende Nachfrage. Steigende Miet- und Verkaufspreise tragen langfristig zu einem deutlichen Wertzuwachs bei, was eine solche Geldanlage besonders sicher und rentabel macht. So verbinden Sie mit der Investition in Immobilien den Erhalt wertvoller Bausubstanz mit attraktiven finanziellen Vorteilen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine Gesamthypothek bedeutet, dass mehrere Grundstücke zur Absicherung einer einzigen Forderung dienen. Es gibt zwei wesentliche Merkmale:
- Jedes Grundstück haftet nur für einen Teil der Forderung: Die einzelnen Grundstücke haften anteilig für die Gesamtverbindlichkeit.
- Jedes Grundstück haftet für die gesamte Forderung: Der Gläubiger hat das Recht, jedes einzelne Grundstück oder alle Grundstücke gemeinsam in Anspruch zu nehmen, um seine Forderung zu befriedigen.
Der Gläubiger der Gesamthypothek kann also flexibel entscheiden, ob er alle Grundstücke gleichzeitig oder nur einzelne für die gesamte Forderung heranzieht, was ihm erhebliche Sicherheiten und Handlungsspielräume verschafft.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Nutzung von Denkmalimmobilien unterliegt besonderen Auflagen, die in den Denkmalschutzbestimmungen festgelegt sind. Diese Bestimmungen regeln unter anderem, welche baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen und wie die historische Substanz erhalten werden muss. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass alle relevanten Vorschriften bereits während der Sanierung von unserem erfahrenen Bauteam strikt eingehalten werden. So ist sichergestellt, dass Ihre denkmalgeschützte Immobilie allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen und Sie die vollen steuerlichen Vorteile genießen können.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, wie z.B. das Erbbaurecht, sind im Grundbuch erfasst. Das Grundbuch wird von den Grundbuchämtern geführt, die in der Regel den Amtsgerichten zugeordnet sind. Jedes Grundstück unterliegt der Pflicht zur Eintragung ins Grundbuch, was als Grundbuchzwang bezeichnet wird.
Das Grundbuch besteht aus einzelnen Grundbuchblättern, die für jedes eigenständige Grundstück angelegt werden. Jedes Grundbuchblatt hat eine laufende Nummer und ist Teil eines Bandes, in dem alle Grundstücke eines Bezirks zusammengefasst sind.
Personen mit einem berechtigten Interesse, wie zum Beispiel Käufer, haben das Recht auf Einsicht in das Grundbuch. Notare sind von dieser Interessensdarlegung befreit. Alle Urkunden und Verfügungen, die mit dem Grundbuch in Zusammenhang stehen, werden in sogenannten Grundbuchakten gesammelt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Grunddienstbarkeiten sind dingliche Rechte, die es dem Berechtigten ermöglichen, ein fremdes Grundstück in einer bestimmten Weise zu nutzen. Diese Nutzungseinschränkungen betreffen in der Regel den Eigentümer des belasteten Grundstücks, indem er bestimmte Handlungen unterlassen muss.
Es gibt zwei Formen von Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten. Beide haben denselben Inhalt gemäß § 1018 BGB. Der Unterschied liegt in der Person des Berechtigten:
- Grunddienstbarkeit: Der Berechtigte ist der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks (das sogenannte „herrschende Grundstück“). Diese Dienstbarkeit ist somit an das Grundstück gebunden und wird beim Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer übertragen.
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Diese Dienstbarkeit wird für eine bestimmte Person bestellt, unabhängig davon, ob diese Grundstückseigentümer sind. Sie ist höchstpersönlich und erlischt mit dem Tod der Person oder einer vereinbarten Bedingung.
Damit eine Grunddienstbarkeit wirksam ist, muss sie dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks Vorteile bringen (§ 1019 BGB). Die Entstehung erfolgt durch Einigung der Parteien und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks. Optional kann auch ein Herrschvermerk im Grundbuch des herrschenden Grundstücks eingetragen werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Grunderwerbsteuer beläuft sich aktuell auf
Brandenburg 6,5%
Schleswig-Holstein 6,5%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Saarland 6,5%
Mecklenburg-Vorpommern 6%
Berlin 6%
Hessen 6%
Hamburg 5,5%
Sachsen 5,5%
Niedersachsen 5%
Rheinland-Pfalz 5%
Bremen 5%
Sachsen-Anhalt 5%
Thüringen 5%
Baden-Württemberg 5%
Bayern 3,5%
… der Kaufsumme.
Der Notar wird das Finanzamt über den Kauf informieren. Innerhalb von 2 – 4 Wochen ist mit der Zahlung zu rechnen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Gründerzeithäuser, gebaut zwischen 1870 und 1918 im Stil des Historismus, sind nicht nur architektonische Schmuckstücke mit ihren verzierten Fassaden, hohen Decken und Stuckverzierungen, sondern bieten auch erhebliche Steuervorteile, wenn sie unter Denkmalschutz stehen. Solche Immobilien, die in die Denkmalliste eingetragen oder in anerkannten Sanierungsgebieten liegen, ermöglichen eine überdurchschnittliche Steuerersparnis von bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten.
Dank der Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) können Kapitalanleger den Sanierungsanteil ihrer Gründerzeithäuser über 10 Jahre abschreiben. Für Eigennutzer ist eine Abschreibung der Sanierungskosten über 12 Jahre möglich. Neben den Steuervorteilen profitieren Anleger von höheren Wertsteigerungen und Mietrenditen, und der Verkauf nach zehn Jahren ist steuerfrei.
Gründerzeithäuser bieten somit eine attraktive Kombination aus kulturellem Erhalt und finanziellen Vorteilen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Grundpfandrechte werden in der dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragen und umfassen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Diese Rechte dienen der Sicherung von Forderungen und sind mit einem Grundstück verbunden. Zusätzlich können auch Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen in Bezug auf diese Grundpfandrechte hier vermerkt werden.
Hypotheken und Grundschulden sind gängige Sicherheiten für Kredite. Eine Hypothek ist direkt an die Rückzahlung des Kredits gekoppelt, während eine Grundschuld unabhängig von der Höhe der Kreditschuld bestehen bleibt. Rentenschulden betreffen regelmäßige Zahlungen, die durch das Grundstück abgesichert werden. Diese Eintragungen gewährleisten Gläubigern eine gesicherte Rückzahlung und geben ihnen das Recht, im Falle einer Nichtzahlung auf das Grundstück zuzugreifen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die von Gemeinden in unterschiedlicher Höhe erhoben wird. Doch Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien können von besonderen Steuererleichterungen profitieren. Wenn die Erhaltungskosten eines Baudenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, kann der Eigentümer einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer stellen. Dieser Erlass ist gesetzlich geregelt und ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Verminderte Erträge sind ein weiterer Grund für eine mögliche Reduzierung der Grundsteuer.
Denkmalschutz-Immobilien werden anders bewertet als herkömmliche Gebäude, da die Erhaltungspflicht und das Veränderungsverbot den Wert des Grundstücks mindern können. Dies führt zu einem pauschalen Abschlag des Grundstückswerts, was die Grundsteuer reduziert. Ein komplett denkmalgeschütztes Objekt kann meist eine Reduzierung der Grundsteuer um etwa 5 Prozent erzielen. Wichtig ist, dass Anträge auf Reduzierung oder Erlass der Grundsteuer fristgerecht eingereicht werden.
Der größte Vorteil liegt jedoch in den Einkommensteuer-Ersparnissen: Kapitalanleger können den Sanierungsanteil ihrer Denkmalimmobilie über 10 Jahre hinweg steuerlich abschreiben. Eigennutzer können ihre Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen, was zu erheblichen Einsparungen führt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Gute Mieter können Sie anhand verschiedener Faktoren erkennen. Eine sorgfältige Prüfung der Bewerbungsunterlagen, eine Überprüfung der Bonität und ein persönliches Gespräch helfen Ihnen dabei, die Eignung eines potenziellen Mieters zu beurteilen. Auch Referenzen von früheren Vermietern oder Arbeitgebern geben Aufschluss über das Verhalten und die Zuverlässigkeit des Bewerbers. Es lohnt sich, Zeit in die Auswahl geeigneter Mieter zu investieren, um langfristig eine positive Vermietungserfahrung zu gewährleisten.
Beim Immobilienkauf, insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten, ist es wichtig, auf den Haftungszeitraum des Bauträgers zu achten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die Haftung für Sanierungsmaßnahmen fünf Jahre. In dieser Zeit haftet der Bauträger für eventuelle Mängel oder Schäden, die an den durchgeführten Arbeiten auftreten. Es ist ratsam, sicherzustellen, dass diese Haftungsregelung im Kaufvertrag notariell verankert wird, um die Rechte des Käufers zu schützen und eine rechtliche Absicherung im Falle von Baumängeln zu gewährleisten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Hypothek ist eine dingliche Grundstücksbelastung, die zugunsten eines Gläubigers (Hypothekengläubiger) zur Sicherung einer bestimmten Geldforderung besteht (§ 1113 BGB). Diese Forderung muss eine fest bestimmte Geldsumme betreffen, kann jedoch auch für zukünftige oder bedingte Forderungen gelten (§ 1113 II BGB). Der Grundstückseigentümer muss dulden, dass der Hypothekengläubiger sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstücks befriedigt (§ 1147 BGB), wenn die Forderung nicht erfüllt wird. Neben der Hauptforderung haftet das Grundstück auch für die vereinbarten Zinsen. Die Hypothek kann entweder als Sicherungshypothek oder Verkehrshypothek bestellt werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der Hypothekarkredit, oft auch als Kapitalmarktdarlehen bezeichnet, ist eine bedeutende Finanzierungsquelle für Wohnungsunternehmen. Dieser Kredit wird in der Regel durch Immobilien besichert, wobei Wohn- und Gewerbeimmobilien als Finanzierungsobjekte in Frage kommen. Ein Hypothekarkredit gilt als Objektkredit, bei dem die dingliche Sicherung des Kredits, also die Immobilie selbst, im Vordergrund steht, während die persönliche Bonität des Kreditnehmers zweitrangig ist. Die Rückzahlung des Kredits soll entweder durch Erträge aus der Immobilie (Ertragswert) oder durch deren Verkauf (Sachwert) erfolgen.
Die Sicherung des Hypothekarkredits erfolgt durch die Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch. Dabei kann die Besicherung durch eine Hypothek oder eine Grundschuld erfolgen. Die Hypothek ist an eine konkrete Forderung gebunden (Akzessorität), während die Grundschuld flexibler ist, da sie unabhängig von einer bestehenden Forderung genutzt werden kann (Abstraktheit). Die Besicherung kann erstrangig oder nachrangig erfolgen.
Realkredite und Versicherungsdarlehen dürfen nur bis zu 60 Prozent des Beleihungswerts abgesichert werden, während Bauspardarlehen in der Regel bis zu 80 Prozent des Beleihungswerts besichert werden. Hypothekarkredite können als Festzins- oder zinsvariable Darlehen sowie als Annuitäten-, Tilgungs- oder endfällige Darlehen strukturiert sein, was die Flexibilität der Finanzierung erhöht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Immobilie bleibt eine der beliebtesten Geldanlagen, und das Interesse daran wächst stetig. Der Standort einer Immobilie ist entscheidend für ihren Erfolg als Kapitalanlage – selbst das schönste Gebäude bringt wenig, wenn die Lage schlecht ist. Mit unserer Unterstützung sichern Sie sich Fördermittel, Steuervorteile und eine exzellente Lage, die Ihre Gewinne maximieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Nicht jede Immobilie ist ein Denkmal. Ein Denkmalobjekt bietet erhebliche steuerliche Vorteile, sodass bis zu 50 % der Sanierungskosten und somit rund ein Drittel der Anschaffungskosten im Abschreibungszeitraum getilgt werden können. Zudem sichern sich Eigentümer von Denkmalimmobilien Vorteile wie Inflationsschutz, Steuerfreiheit nach zehn Jahren und hohes Wertsteigerungspotenzial.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Immobilien machen nur etwa 5 % des Immobilienmarkts aus und sind daher sehr begehrt. Der Staat unterstützt den Erwerb solcher Immobilien durch hohe Steuervorteile. Kapitalanleger/Vermieter können 100 % der Sanierungskosten steuerlich geltend machen, Eigennutzer immerhin 90 %, während attraktive Mietrenditen und steigende Verkaufspreise zusätzliche Vorteile bieten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine denkmalgeschützte Immobilie bietet nicht nur Charme, sondern auch erhebliche Steuervorteile. Der Staat unterstützt Kapitalanleger/Vermieter und Eigennutzer bei der Sanierung solcher Objekte, indem er 100 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar macht, der Eigennutzer immerhin 90 %. Eine denkmalgeschützte Immobilie besticht zudem durch ein einzigartiges Wohngefühl und bietet langfristig hohes Wertsteigerungspotenzial.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Lange Zeit zögerten Investoren, eine denkmalgeschützte Immobilie zu kaufen. Der Grund: Ein solches Gebäude gilt als nationales Kulturgut, das in seinem ursprünglichen Zustand bewahrt werden soll. Der Besitzer muss sich an Auflagen halten und kann keine umfassenden Sanierungen nach eigenen Wünschen durchführen. Doch seit 2005 hat sich das Bild gewandelt, denn denkmalgeschützte Häuser gelten nun als attraktive Kapitalanlagen. Der Grund dafür sind die hohen Steuerabschreibungen. Bis zu 100 % der Sanierungskosten werden vom Staat über Steuervorteile erstattet.
Worauf ist beim Kauf zu achten?
Nur offiziell anerkannte Denkmäler kommen in den Genuss der Steuervergünstigungen. Investoren, die das Baudenkmal sanieren und dann vermieten, können die Sanierungskosten über 10 Jahre vollständig von der Steuer absetzen. Eigennutzer können die Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen. In beiden Fällen können bis zu 90 % der Kosten geltend gemacht werden.
Zusätzliche Vorteile
Neben den Steuervorteilen können auch regionale Förderungen und Zuschüsse beantragt werden. Oft zeigen die Erfahrungswerte, dass denkmalgeschützte Immobilien im Laufe der Jahre einen überdurchschnittlichen Wertzuwachs verzeichnen. Nach zehn Jahren ist ein Verkauf steuerfrei, und durch die oft zentrale Lage solcher Objekte lässt sich eine attraktive Mietrendite erzielen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine Immobilie zu vermieten ist eine wichtige Entscheidung. Durch sein Netzwerk kann der Makler gezielt nach potenziellen Mietern suchen und Ihnen somit Zeit und Mühe sparen. Zudem verfügt ein professioneller Makler über Erfahrung und Expertise in der Vermietung von Immobilien, was für einen reibungslosen Ablauf sorgt.
Immer mehr Anleger entscheiden sich für Immobilien als Kapitalanlage, insbesondere aufgrund der Stabilität und des Werts der sogenannten „Betongold“-Investitionen. Diese Investitionen sind nicht nur inflationssicher, sondern bieten auch langfristige Steuervorteile.
Insbesondere denkmalgeschützte Immobilien bieten durch ihre steuerliche Förderung attraktive Renditen. Bis zu 100 % der Sanierungskosten können steuerlich abgesetzt werden, wodurch Investoren einen erheblichen finanziellen Vorteil erhalten. Doch nicht jede ältere Immobilie steht automatisch unter Denkmalschutz – darauf sollten Anleger achten, um den maximalen Steuervorteil zu sichern.
Neben den steuerlichen Abschreibungen bieten denkmalgeschützte Immobilien auch zusätzliche Fördermittel, wenn regionale Programme oder Denkmalförderungen existieren. Denkmalobjekte haben zudem oft ein überdurchschnittliches Wertsteigerungspotenzial, sodass sie sich als lukrative Anlage erweisen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ein Denkmalobjekt bietet nicht nur Steuervorteile, sondern auch langfristige finanzielle Sicherheit. Denkmalimmobilien sind besonders in zentralen Ballungsräumen eine attraktive Investition, da Altbauten bei Mietern sehr beliebt sind.
Die staatlichen Subventionen für die Renovierung und Sanierung solcher Immobilien sorgen für erhebliche steuerliche Ersparnisse. Diese steuerlichen Vorteile machen ein Denkmalobjekt nicht nur zu einem charmanten, sondern auch zu einem lukrativen Investitionsobjekt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die hohe Nachfrage nach denkmalgeschützten Immobilien sorgt nicht nur für eine wertbeständige Kapitalanlage, sondern auch für den Erhalt historischer Bauten. Denkmalgeschützte Immobilien machen nur 5 % des gesamten Marktes aus, bieten jedoch erhebliche Steuervorteile.
Kapitalanleger/Vermieter können 100 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen und profitieren darüber hinaus von attraktiven Mietrenditen und einem steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren. Denkmalschutz-Immobilien müssen in die Denkmalliste aufgenommen oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie können Kapitalanleger/Vermieter erhebliche Steuervorteile erzielen. Dies ist besonders interessant für Kapitalanleger/Vermieter, die eine denkmalgeschützte Immobilie vermieten möchten, da die Sanierungskosten über zehn Jahre abgeschrieben werden können. Selbstnutzer profitieren ebenfalls von Steuervorteilen, wenn sie die Sanierungskosten über zwölf Jahre geltend machen.
Es ist wichtig, dass das Objekt offiziell unter Denkmalschutz steht, damit die steuerlichen Vorteile greifen. Achten Sie zudem auf erfahrene Bauträger, die bei der Sanierung die Auflagen des Denkmalschutzes einhalten, um maximale Steuervorteile zu sichern.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien bieten sich als Kapitalanlagen für private Anleger an, wenn man ein bequemes Investment sucht, das Renditechancen mit Sicherheit vereint. Unter einer Kapitalanlage versteht man eine Immobilie, die dauerhaft an einen solventen Mieter vermietet wird. Häufig wird eine Kapitalanlage finanziert. Durch die Finanzierung und Abschreibung für die regelmäßige Abnutzung entsteht für den Vermieter ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Immobilien bieten sich deshalb als Kapitalanlagen an, wenn Sie dauerhaft privates Vermögen aufbauen und Ihre monatlichen Steuerzahlungen reduzieren möchten.
Insbesondere denkmalgeschützte Objekte sind für Kapitalanleger/Vermieter besonders interessant, da diese mit einem höheren Steuersatz abgeschrieben werden dürfen als renditeorientierte Immobilien. Möchten Sie Ihre Steuerlast langfristig verringern, sind Denkmalobjekte die ideale Wahl.
Doch es geht nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Denkmalgeschützte Immobilien haben auch einen ästhetischen und historischen Wert. Sie sind oft wunderschön restauriert und gelten als werthaltige Immobilien in beliebten deutschen Städten, was für eine kontinuierliche Nachfrage sorgt. Immobilien als Kapitalanlage bieten zudem Sicherheit vor Inflation und bieten langfristig gesehen eine hohe Wertsteigerung.
Dank der hohen Nachfrage nach denkmalgeschützten Objekten profitieren Sie von einem Investment, das sicher und renditestark ist. Zusätzlich bietet eine solche Kapitalanlage besonders für Anleger mit gehobenem Einkommen einen erheblichen steuerlichen Vorteil.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Nach wie vor sind Immobilien bei Anlegern als krisensicheres Investment gefragt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Kauf und Modernisierung des Objektes vom Staat bezuschusst. Die Vermietung garantiert ein regelmäßiges Einkommen, und bei einer Immobilie in guter Lage ist eine langfristige Wertsteigerung nahezu sicher. Wenn Sie Immobilien als Kapitalanlage kaufen möchten, sollten Sie auch Denkmalschutz-Immobilien in Betracht ziehen. Diese bieten deutlich mehr finanzielle Vorteile als Neubauten, da bis zu 90 % der Modernisierungskosten und des Kaufpreises steuerlich abgeschrieben werden können.
Worauf Sie achten sollten:
Nicht jedes Baudenkmal ist automatisch ein lohnendes Investment. Folgende Faktoren sollten Sie beachten, wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchten: Die Bausubstanz muss in gutem Zustand sein, insbesondere bei Objekten, die längere Zeit leer standen. Ist die Substanz gut, können Sie sich auf die energetische Sanierung konzentrieren und langfristig Betriebskosten sparen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Lage. Möchten Sie die Immobilie vermieten und eventuell später wieder verkaufen, sollte sie in einem Umfeld mit guter Infrastruktur liegen. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Verkehrsanbindung sind essenziell, um eine hohe Mietrendite zu erzielen. Sollten Sie die Immobilie selbst nutzen wollen, sollten Sie zusätzlich auf eine ruhige Lage und nahegelegene Dienstleistungen wie Ärzte und Apotheken achten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien zur Kapitalanlage gelten als werthaltige Investitionen, die im Laufe der Jahre an Wert gewinnen. Doch ein solches Investment bringt Verantwortung mit sich: Wer kümmert sich um die Verwaltung des Objekts? Wer sorgt dafür, dass es keinen Leerstand gibt? Wer sucht die passenden Mieter aus, um eine regelmäßige Mieteinnahme zu garantieren?
Diese Fragen sollten vor dem Kauf geklärt werden. Denkmalimmobilien sind besonders beliebt und oft in begehrten Lagen zu finden. Sie sind aufwendig saniert und bieten oft charmante Details, die Mieter anziehen. Damit Ihre Immobilie zur Kapitalanlage erfolgreich bleibt, sollten Sie sich für einen solventen Mieter entscheiden, der langfristig die Miete zahlen kann.
Eine erfahrene Hausverwaltung ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihrer Kapitalanlage. Professionelle Anbieter von Denkmalimmobilien arbeiten häufig mit etablierten Hausverwaltungen zusammen, die sich um die kontinuierliche Vermietung und um Reparaturen kümmern. Eine gute Verwaltung sorgt dafür, dass Ihre Denkmalimmobilie dauerhaft vermietet bleibt und sich um alle Belange der Mieter kümmert.
Eine kompetente Hausverwaltung entlastet Sie als Eigentümer und sorgt dafür, dass Immobilien zur Kapitalanlage eine bequeme und sichere Investition sind. Dank der hohen Nachfrage nach denkmalgeschützten Immobilien können Sie von stabilen Mieteinnahmen und einer soliden Wertsteigerung profitieren. Home4you übernimmt dies für Sie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ein erfahrener Makler bewertet Ihre Immobilie anhand verschiedener Faktoren wie Lage, Größe, Zustand und Ausstattung. Er analysiert zudem den aktuellen Immobilienmarkt und vergleicht ähnliche Objekte in der Umgebung. Dabei berücksichtigt er auch individuelle Besonderheiten Ihrer Immobilie sowie aktuelle Markttrends und -preise. Mit seiner Expertise kann er Ihnen eine realistische Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie geben.
Der Immobilienkauf lohnt sich besonders, wenn man sich für den Erwerb eines Baudenkmals entscheidet. Denkmalimmobilien bieten erhebliche Steuervorteile, die den Kauf besonders attraktiv machen.
Immobilien sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Altersvorsorge-Portfolios. Sie bieten Sicherheit, Schutz vor Inflation und potenzielle Wertsteigerungen. Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts erwarten 87 % der Deutschen eine steigende Bedeutung von Immobilien für die Altersvorsorge. Besonders interessant sind dabei denkmalgeschützte Immobilien, da sie erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
Kapitalanleger/Vermieter, die ein Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 10 Jahre vollständig abschreiben. Eigennutzer profitieren, indem sie die Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen. Zusätzlich können Anleger die vor der Sanierung vorhandene Altbausubstanz über 50 Jahre mit 2 % pro Jahr abschreiben, wenn das Gebäude nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurde. Bei älteren Gebäuden beträgt die Abschreibung 2,5 % über 40 Jahre.
Vor dem Immobilienkauf sollten jedoch auch die Kaufnebenkosten einkalkuliert werden. Notar- und Gerichtskosten, Maklerprovision, Grunderwerbssteuer und andere Nebenkosten machen etwa 10 % des Kaufpreises aus und sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten sollten Sie über langfristige Investments verfügen, die ihren Wert halten oder sogar steigern können. Der Immobilienkauf als Kapitalanlage gilt dabei als ideale Option. Insbesondere denkmalgeschützte Bauwerke bieten zahlreiche Vorteile.
Tradition mit hohem Wert
Beim Immobilienkauf als Kapitalanlage gilt: je älter, desto besser. Sorgfältig bewirtschaftete und sanierte Gebäude aus früheren Epochen sind besonders begehrt. Hohe Decken, rustikaler Charme und altertümlicher Stuck verleihen ihnen einen einzigartigen Charakter. Denkmalgeschützte Immobilien haben in den letzten Jahren deutlich an Wert gewonnen, und dieser Trend hält weiter an
Steuern sparen mit alten Mauern
Nach dem Kauf müssen Immobilien oft renoviert werden. Die Kosten hierfür können jedoch steuerlich geltend gemacht werden. Bei denkmalgeschützten Objekten übernimmt der Staat bis zu 90 % der Investitionen, wenn der Erhalt des Bauwerks als notwendig erachtet wird. Sowohl Bewohner als auch Nutzer von Büro- und Arbeitsräumen können fast alle Ausgaben steuerlich absetzen.
Die beste Lage wählen
Die Lage spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Kapitalanlage. Eine zentrale Anbindung ist von Vorteil, da sowohl Preissprünge als auch schnelle Genehmigungen der Denkmalschutzbehörden wahrscheinlicher sind. Immobilien in attraktiven Lagen haben das höchste Potenzial für Wertsteigerungen, besonders wenn sie denkmalgeschützt sind.
Die Instandhaltungsrücklage ist steuerlich nicht absetzbar, bietet jedoch andere Vorteile, wie Sicherheit bei der Kostenplanung einer Immobilie.
Eine Instandhaltungsrücklage dient dazu, zukünftige notwendige Reparaturen und Instandsetzungen an einem Gebäude zu finanzieren. Sie deckt sowohl vorhersehbare Schäden durch Abnutzung und Witterung als auch unvorhergesehene Schäden ab. Diese Rücklage gehört zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten und kann daher nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Obwohl sie nicht direkt steuerlich absetzbar ist, bieten denkmalgeschützte Immobilien einen Vorteil: Die Kosten für den Erhalt des Gebäudes können gemäß den Denkmalschutzrichtlinien steuerlich abgesetzt werden. Dies kann sich positiv auf die Instandhaltungsrücklage auswirken.
Wohnungseigentümer sind verpflichtet, eine angemessene Instandhaltungsrücklage zu bilden, deren Höhe sich nach den zu erwartenden Instandhaltungskosten richtet. Besonders bei älteren Immobilien, wie Baudenkmälern, kann eine Rücklage von bis zu 11,50 Euro pro Quadratmeter fällig werden. Diese Rücklage bietet Eigentümern finanzielle Sicherheit bei anstehenden Maßnahmen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die steuerlichen Vergünstigungen für Anschaffungs- und Herstellungskosten bei denkmalgeschützten Immobilien sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Es gibt verschiedene Optionen, um die Investition in den Kauf und die Sanierung eines Baudenkmals abzusetzen.
Um Ihre Investition steuerlich geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass die Erhaltungsmaßnahmen zur Nutzung des Gebäudes notwendig sind. Diese Maßnahmen müssen in Absprache mit der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Vertrauen Sie uns bei der Abwicklung des Kaufs und der Sanierung Ihrer Denkmalimmobilie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Ja, Sie können Ihre Immobilie nach einer Vermietung immer noch verkaufen. Eine Vermietung beeinträchtigt nicht das Eigentum an der Immobilie. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sicherstellen, dass die Mieter über den Verkauf informiert werden und dass alle notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden, um den Verkauf reibungslos abzuwickeln.
Die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) bietet überdurchschnittliche Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Eigentümer können die Sanierungskosten solcher Objekte steuerlich abschreiben. Zudem bieten Immobilien Schutz vor Inflation und erfahren oft attraktive Wertsteigerungen.
Eine Kapitalanlage in Immobilien gehört in jeden durchdachten Anlage- und Vorsorgemix. Besonders attraktiv sind denkmalgeschützte Immobilien, da sie nicht nur als wertvolle Kulturgüter dienen, sondern auch erhebliches Steuersparpotenzial bieten. Sobald ein Gebäude als Baudenkmal anerkannt ist, ermöglicht es dem Besitzer, Sanierungskosten über die Steuer geltend zu machen. Der deutsche Staat unterstützt den Erhalt dieser Objekte mit erheblichen steuerlichen Vergünstigungen, da er selbst oft nicht in der Lage ist, diese Aufgabe vollständig zu übernehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschreibung der Sanierungskosten finden sich in den §§ 7h und 7i EStG sowie § 10f EStG. Kapitalanleger können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben, während Eigennutzer dies über 12 Jahre tun können. Im Vergleich zu anderen Immobilienformen sind diese steuerlichen Vorteile besonders hoch: Bestandsimmobilien und Neubauten bieten lediglich 2–2,5 % Abschreibung pro Jahr, während denkmalgeschützte Objekte bis zu 100 % der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren abschreiben lassen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien als Kapitalanlage bieten eine einzigartige Möglichkeit, Renditen zu erwirtschaften und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen. Ein Rechner hilft Ihnen, die steuerlichen Vorteile einer Investition in Denkmalimmobilien zu berechnen.
Eine Kapitalanlage in Immobilien bedeutet, in eine vermietete Immobilie zu investieren, die meist aufwändig saniert wurde. Denkmalgeschützte Immobilien sind besonders begehrt, da sie nicht nur als solide Geldanlage gelten, sondern auch durch ihre steuerlichen Vorteile punkten. Sie können mit einem höheren Steuersatz abgeschrieben werden, was Ihnen eine beachtliche Steuerersparnis ermöglicht.
Mit einer Rentabilitätsberechnung bei home4you lassen sich Ihre potenziellen Steuervorteile einfach berechnen. Geben Sie einige Daten ein und sehen Sie, wie sich Ihre Steuerzahlungen durch eine Investition in eine Denkmalimmobilie reduzieren. Der Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihre jährliche Ersparnis sein wird und wie diese Immobilie langfristig zur Vermögensbildung beiträgt. Haben wir hierzu einen Link sonst Absatz löschen
Denkmalgeschützte Objekte müssen in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben, was sie für viele Mieter und Käufer attraktiv macht. Mit soliden Mieteinnahmen und Steuervorteilen können Sie Ihr privates Vermögen aufbauen, während der Rechner Ihnen den genauen steuerlichen Nutzen aufzeigt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der Kauf von Immobilien dient nicht nur dazu, ein Eigenheim zu erwerben, sondern bietet auch die Möglichkeit, in werthaltige Kapitalanlagen zu investieren. Besonders Denkmalimmobilien in Großstädten wie Köln und Düsseldorf sind attraktive Investitionen.
Denkmalgeschützte Immobilien zeichnen sich oft durch ihre Wertsteigerungspotenziale aus. Der Grund hierfür ist die zunehmende Knappheit an Wohnraum in Metropolen, was die Preise in die Höhe treibt. Gleichzeitig profitieren Anleger von steuerlichen Vorteilen, wie der Möglichkeit, Sanierungskosten über zwölf Jahre abzuschreiben.
Für denkmalgeschützte Objekte, die vor 1925 erbaut wurden, können die verbleibenden Anschaffungskosten des Altbestands zusätzlich zur bis zu 100 % Abschreibung der Sanierungskosten innerhalb von 40 Jahren abgeschrieben werden, während jüngere Gebäude in 50 Jahren abgeschrieben werden. Diese steuerlichen Vorteile, kombiniert mit der hohen Nachfrage, machen Denkmalimmobilien zu einer lohnenden Kapitalanlage.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der Kauf von Immobilien, insbesondere von denkmalgeschützten Objekten, ist für Kapitalanleger eine immer beliebter werdende Möglichkeit, Vermögen aufzubauen.
Steuervorteile sind dabei ein entscheidender Faktor: Sanierungskosten können bis zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. Doch nicht jedes ältere Gebäude steht automatisch unter Denkmalschutz, weshalb Anleger genau prüfen sollten, ob ihre Wunschimmobilie in der Denkmalliste geführt wird.
Neben den steuerlichen Vorteilen profitieren denkmalgeschützte Immobilien auch von einer hohen Nachfrage und steigenden Preisen nach umfangreichen Sanierungsarbeiten. Die richtige Lage und infrastrukturelle Anbindung können den Verkaufspreis der Immobilie erheblich steigern.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Höhe der Kaution für eine Mietimmobilie variiert in der Regel je nach Art und Größe der Immobilie sowie den individuellen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Üblicherweise beträgt die Kaution jedoch in Deutschland zwischen zwei und drei Monatsmieten. Wir empfehlen Ihnen, vor Vertragsabschluss genaue Informationen beim Vermieter einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Beim Kauf einer Immobilie entstehen neben dem Kaufpreis auch eine Reihe von Nebenkosten, die frühzeitig in die Planung einbezogen werden sollten. Diese Kostenpunkte können bis zu 10 % des Kaufpreises ausmachen und sind in der Regel innerhalb von zwei bis acht Wochen zu begleichen.
- Kaufpreis der Immobilie
Der eigentliche Kaufpreis der Immobilie wird im Kaufvertrag festgelegt. - Finanzierungskosten
Diese umfassen die Zinsen und Gebühren für einen eventuell aufgenommenen Kredit. - Kaufnebenkosten
Die Nebenkosten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:- Notargebühren und Grundbucheintragungen: Etwa 1,5 % des Kaufpreises fallen für die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch an.
- Grunderwerbssteuer: Diese variiert je nach Bundesland, liegt aber meist zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
- Maklergebühren (Courtage): Je nach Region und Vereinbarung werden zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises als Maklerprovision fällig.
Diese Nebenkosten sollten in Ihre Kalkulation einfließen, um sicherzustellen, dass das Budget für den Immobilienkauf ausreicht und keine unvorhergesehenen finanziellen Engpässe entstehen.
Eine kostenlose Rentabilitätsberechnung von home4you Immobilien zeigt Ihnen Ihre persönlichen Vorteile im Detail auf.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Kosten für spezielle Anlagen und Einrichtungen, die in Gebäuden mit vergleichbarer Nutzungsart nicht üblich sind, können nur dann steuerlich bescheinigt werden, wenn sie zu den denkmalbegründenden Merkmalen gehören. Das bedeutet, dass solche Kosten nur dann absetzbar sind, wenn sie den besonderen Charakter eines denkmalgeschützten Gebäudes bewahren oder wiederherstellen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Welche zusätzlichen Kriterien muss eine Immobilie als Kapitalanlage erfüllen?
- Exponierte Lage
- Marktgerechter Preis
- Langfristig erzielbare Miete
Die Lage
Eine der wichtigsten Faktoren für die Wertsteigerung einer Immobilie ist die Lage. Neben einer guten Verkehrsanbindung und vorhandener Infrastruktur spielt auch die Stadt, in der sich die Kapitalanlage befindet, eine entscheidende Rolle. Laut Marktforschungen zählen westdeutsche Metropolen wie Köln, Düsseldorf, München, Berlin und Frankfurt zu den renditestärksten Standorten.
Der Preis
Die Preise für Immobilien sind in den letzten Jahren stark gestiegen. In guten bis sehr guten Lagen in den genannten Metropolen müssen Anleger bei Neubauten teilweise bereits über 3.000 €/m² zahlen. Diese Preissteigerungen sind oft auf höhere Lohn- und Baukosten zurückzuführen.
Die Miete
Für eine solide Kapitalanlage im Immobiliensektor ist eine langfristig erzielbare Miete von großer Bedeutung. Die ortsübliche Vergleichsmiete sollte als Maßstab dienen, und Mieterhöhungen werden in der Regel durch die beauftragte Hausverwaltung im gesetzlichen Rahmen umgesetzt. Mietgarantien und Mietpools können zusätzliche Sicherheit bieten, indem sie vor Mietausfällen schützen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Höhere Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten auch für Lofts
Lofts sind begehrte Wohn-Immobilien, die aus ehemaligen Industrieetagen oder Lagerhäusern zu modernen Wohnungen umgebaut wurden. Diese Art von Immobilien erfreut sich seit rund 60 Jahren wachsender Beliebtheit. Kapitalanleger oder Eigennutzer, die in Lofts investieren möchten, profitieren von erheblichen Steuervorteilen, wenn es sich um denkmalgeschützte Gebäude handelt.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung
Kapitalanleger können die Sanierungskosten ihrer Baudenkmäler wie Lofts über 10 Jahre steuerlich abschreiben (§§ 7h und 7i EStG sowie § 10f EStG). Für Eigennutzer gilt diese Regelung für einen Zeitraum von 12 Jahren. Während Neubauten und Bestandsimmobilien pro Jahr nur 2–2,5 % an steuerlichen Abschreibungen zulassen, sind bei denkmalgeschützten Lofts innerhalb von 10 Jahren bis zu 100 % der Sanierungskosten abschreibbar.
Zusätzlich profitieren Anleger von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Da Lofts auf dem Immobilienmarkt sehr begehrt sind, kann dies zu besonders attraktiven Preisen und Wertsteigerungen führen, insbesondere wenn die Wohnungen hochwertig saniert und gut gelegen sind
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Höhere Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten auch für Loftwohnungen
Loftwohnungen, entstanden aus umgebauten Industriegebäuden, sind die Stars der modernen Wohnimmobilien. Sie bieten Kapitalanlegern und Eigennutzern attraktive Steuersparmöglichkeiten, besonders wenn sie als Baudenkmäler gelten.
Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben, während Eigennutzer diese über 12 Jahre absetzen können. Dank der steuerlichen Vorteile sind Loftwohnungen als Kapitalanlage besonders interessant. Gut gelegene und hochwertig sanierte Loftwohnungen versprechen hohe Wertsteigerungen und eine starke Nachfrage am Markt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Wenn Sie eine Immobilie über einen Makler erwerben, wird nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung eine Maklercourtage fällig. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung der Immobilie. Zusatzleistungen werden separat berechnet. Die Maklergebühren variieren je nach Bundesland zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In einigen Regionen tragen sowohl Käufer als auch Verkäufer die Courtage zu gleichen Teilen.
Achten Sie bei der Einbeziehung von Einrichtungsgegenständen wie Einbauküchen darauf, dass diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Dadurch kann die Grunderwerbsteuer gesenkt werden, da diese nur auf den Haus- und Grundstücksanteil berechnet wird.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Bei der Kalkulation der Miete sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie beispielsweise die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung oder des Hauses. Auch die aktuellen Marktpreise in Ihrer Region sollten Sie im Auge behalten. Eine zu hohe Miete kann potenzielle Mieter abschrecken, während eine zu niedrige Miete Ihren Gewinn schmälert. Wir empfehlen Ihnen daher, eine realistische und faire Miete zu verlangen, um langfristig zufriedene Mieter und eine gute Rendite zu erzielen.
Ein Mietpool bietet Eigentümern einer Immobilie eine Absicherung vor Mietausfällen. Dabei werden alle Netto-Mieteinnahmen der Eigentümer in einem Mietpool gesammelt und entsprechend der Eigentumsanteile ausgezahlt. So wird das Risiko von Mietausfällen gleichmäßig auf alle Eigentümer verteilt.
Denkmalgeschützte Häuser bieten neben der Sicherheit durch Mietpools auch steuerliche Vorteile durch die Abschreibung der Sanierungskosten. Anleger können diese Kosten über 10 Jahre hinweg steuerlich geltend machen, während Eigennutzer diese über 12 Jahre abschreiben können.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Einen Mietvertrag können Sie erstellen, indem Sie auf Vorlagen zurückgreifen. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen wie Mietdauer, Mietpreis und Nebenkosten klar und verständlich formuliert sind. Auch die Rechte und Pflichten beider Parteien sollten im Vertrag festgehalten werden. Wie empfehlen Ihnen zudem, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Bescheinigung der entstandenen Aufwendungen bei denkmalgeschützten Immobilien erfolgt durch ein Formular, das dem Mustervordruck entspricht (vgl. Anlage 1, Seite 32). Die Rechnungen sind entsprechend der Gewerke geordnet und im Antrag aufzulisten. Dieser Antrag wird anschließend mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht.
Bei home4you müssen Sie sich jedoch um diese Details nicht kümmern. Im Rahmen des Bauträgervertrages übergibt Ihnen der Verkäufer die schlüsselfertige Immobilie mit allen erforderlichen Dokumenten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Nebenkosten bei Immobilien lassen sich in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten unterteilen. Umlagefähige Nebenkosten, wie z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom und Müllabfuhr, können vom Mieter getragen werden. Diese Kosten werden üblicherweise zusammen mit der Kaltmiete an die Hausverwaltung gezahlt.
Nicht umlagefähige Nebenkosten trägt der Eigentümer selbst. Dazu gehören die Kosten für die Hausverwaltung, Mietverwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Während die Kosten für die Haus- und Mietverwaltung steuerlich absetzbar sind, ist dies bei der Instandhaltungsrücklage nicht der Fall, da sie ähnlich wie die Tilgung als direkte Investitionskosten angesehen wird.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Zu den gängigen Nebenkosten bei einer Mietimmobilie zählen in der Regel Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllgebühren sowie die Kosten für die Gebäudeversicherung. Auch die Reinigung des Treppenhauses oder des Gartens können zu den Nebenkosten gehören. Darüber hinaus fallen oft noch Kosten für den Hausmeister oder die Wartung von Aufzügen an. Es ist wichtig, dass Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrags über die genauen Nebenkosten informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das dem Berechtigten erlaubt, die Nutzung (Erträge) eines Grundstücks zu ziehen. Dieses Recht ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Die Bestellung eines Nießbrauchs erfolgt durch Einigung und Übergabe (§ 1032 BGB).
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie betragen in der Regel etwa 1,5 % des Kaufpreises. Diese Gebühr deckt folgende Dienstleistungen ab:
- Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
- Terminvereinbarung und notarielle Beurkundung
- Einholung behördlicher Genehmigungen (z.B. Vorkaufsverzicht, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung)
- Kontrolle der Löschung alter Grundschulden
- Weitergabe an das Grundbuchamt
- Benachrichtigung über die Fälligkeit des Kaufpreises
- Überwachung der Einhaltung aller relevanten Vereinbarungen
- Eintragung der Auflassungsvormerkung, Sicherungshypothek und Löschung von Grundschulden im Grundbuch
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Notare sind für die urkundliche Beglaubigung von Immobilienkaufverträgen zuständig. Die Notarkosten unterliegen einer Gebührenordnung, deren Höhe in der Regel vom Kaufpreis der Immobilie abhängt.
- Käufer trägt Hauptlast der Notarkosten
Der Käufer trägt in den meisten Fällen den Großteil der Notarkosten. Diese beinhalten die Beurkundung, die Eintragung ins Grundbuch und die Betreuung des gesamten Prozesses. - Höhe der Gebühren
Die Gebühren hängen vom Kaufpreis ab und belaufen sich meist auf etwa 1 % des Kaufpreises. Darüber hinaus fallen Gebühren für die Eintragung der Grundschuld und andere bürokratische Vorgänge an. - Neues Gerichts- und Notarkostengesetz
Seit 2013 ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft, dass die Notarkosten transparenter und fairer gestaltet. Käufer müssen nur die klar definierten Gebühren zahlen, ohne versteckte oder zusätzliche Kosten für Beratungen. - Eintragung der Grundschuld bei Bankkredit
Beim Kauf einer Immobilie wird häufig ein Bankkredit aufgenommen, der durch eine Grundschuld gesichert wird. Diese Grundschuld muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Käufer können durch die gleichzeitige Abwicklung von Kaufvertrag und Grundschuldeintragung beim Notar Kosten sparen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine professionelle Immobilienbewertung ist von großer Bedeutung, da sie eine objektive und genaue Einschätzung des Wertes einer Immobilie liefert. Dies ist sowohl für Käufer als auch Verkäufer von großer Relevanz, um einen fairen Marktwert zu ermitteln und somit eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Zudem dient eine professionelle Bewertung als Grundlage für Finanzierungen, Versicherungen und steuerliche Angelegenheiten. Durch die Expertise eines Maklers oder Gutachters werden potenzielle Risiken minimiert und ein solides Fundament für einen erfolgreichen sowie reibungslosen Verkaufsprozess geschaffen.
Die Reallast stellt eine dingliche Belastung eines Grundstücks dar, bei der der Eigentümer verpflichtet ist, wiederkehrende Leistungen an den Begünstigten zu entrichten (§ 1105 BGB). Diese Zahlungen können aus dem Grundstück selbst generiert werden. Der Eigentümer haftet nicht nur mit dem Grundstück, sondern auch persönlich für die während seiner Eigentümerdauer fälligen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 1108 BGB). Der Begünstigte kann im Fall von Zahlungsverzug die Zwangsvollstreckung einleiten, etwa durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Eine Reallast kann zugunsten einer bestimmten Person oder des Eigentümers eines anderen Grundstücks eingetragen werden und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Als Mieter haben Sie verschiedene Rechte und Pflichten. Zu Ihren Rechten zählen unter anderem das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe sowie auf Mängelbeseitigung. Als Pflichten haben Sie beispielsweise die pünktliche Zahlung der Miete, die Schonung der Mietsache und die Einhaltung der Hausordnung. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und Ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen, um ein harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien erwirtschaften typischerweise eine Mietrendite von 4-5 % pro Jahr. Diese Rendite stellt die Sofortvergütung des eingesetzten Kapitals dar. Darüber hinaus erhöht sich die Rendite durch Steuerrückerstattungen, die durch Abschreibungsmöglichkeiten erzielt werden können. Neben der Mietrendite gibt es weitere Ertragsquellen, wie die Wertsteigerung einer Immobilie.
Die Wertsteigerung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Inflationsschutz, da Sachwerte bei steigender Inflation im Wert steigen, und dem Angebot-Nachfrage-Effekt in begehrten Lagen. Besonders Immobilien in Zentrumslagen oder in unwiederbringlichen Lagen erfahren häufig eine höhere Wertsteigerung.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien gelten auch in Zeiten niedriger Zinsen als lukrative Kapitalanlagen. Besonders denkmalgeschützte Immobilien bieten attraktive Renditechancen. Diese Objekte unter Denkmalschutz bieten neben steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ein hohes Potenzial an Wertsteigerung. Viele Denkmalimmobilien können derzeit noch zu relativ günstigen Preisen erworben werden. Experten erwarten, dass der Wert dieser Objekte in den kommenden Jahren steigen wird, insbesondere in den deutschen Metropolen, wo Wohnraum knapp ist.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Häuser gelten häufig als Renditeobjekte, die hohe Steuervorteile bieten. Die Denkmalschutz-AfA ermöglicht es Kapitalanlegern, die Sanierungskosten über 10 Jahre abzuschreiben. Im Vergleich zu Neubauten oder Bestandsimmobilien bieten Denkmäler oft höhere Mietrenditen und Wertsteigerungen. Zusätzlich sind Denkmal-Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei veräußerbar, was sie zu besonders attraktiven Renditeobjekten macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, für alle Reparaturen aufzukommen, die durch normalen Verschleiß oder altersbedingte Abnutzung entstehen. Dazu gehören beispielsweise defekte Heizungen, undichte Wasserleitungen oder kaputte Fenster. Kleinere Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden oder das Ausbessern kleiner Löcher müssen hingegen vom Mieter übernommen werden.
home4you übernimmt die Vermietung Ihrer Immobilie gerne und präsentiert Ihnen einen solventen Interessenten. Die Marktanalyse, die erforderlichen Besichtigungen und die Vorbereitung des Mietvertrages ist für uns dabei ebenso selbstverständlich wie die finale Übergabe in Ihrem Namen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Häuser gelten häufig als Renditeobjekte, die hohe Steuervorteile bieten. Die Denkmalschutz-AfA ermöglicht es Kapitalanlegern, die Sanierungskosten über 10 Jahre abzuschreiben. Im Vergleich zu Neubauten oder Bestandsimmobilien bieten Denkmäler oft höhere Mietrenditen und Wertsteigerungen. Zusätzlich sind Denkmal-Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei veräußerbar, was sie zu besonders attraktiven Renditeobjekten macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der deutsche Fiskus unterstützt die Instandsetzung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen.
Viele historische Gebäude, wie alte Fabrikhallen, verwaiste Sanatorien, ehemalige Klöster oder Schlösser, warten in Deutschland darauf, saniert und wieder in altem Glanz erstrahlen zu können. Durch gezielte bauliche Maßnahmen lässt sich der ursprüngliche Zustand dieser Sanierungsobjekte wiederherstellen und die Rentabilität erhöhen. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung solcher Sanierungsobjekte durch erhebliche steuerliche Vorteile.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Sanierungsobjekte vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sind oder sich in einem anerkannten Sanierungsgebiet befinden. Sind diese Bedingungen erfüllt, können Eigentümer die Sanierungskosten steuerlich geltend machen: Mit der Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) bietet der Staat Kapitalanlegern und Eigentümern attraktive steuerliche Vorteile.
Der Sanierungskostenanteil unserer Objekte beläuft sich auf rund 2/3 der Kaufsumme, somit rund 65 %.
Nach den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Kapitalanleger die Modernisierungskosten ihrer Sanierungsobjekte über 10 Jahre abschreiben, während Eigennutzer diese Kosten über einen Zeitraum von 12 Jahren absetzen können. Für eigengenutzte Sanierungsobjekte unter Denkmalschutz können bis zu 90 % der Instandsetzungskosten steuerlich geltend gemacht werden, was sie zu einer der attraktivsten Immobilieninvestitionen macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Um die Steuervergünstigung frühzeitig in die Finanzierung der Baumaßnahmen einplanen zu können, kann die schriftliche Zusicherung nach § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) in Betracht kommen. Hierbei muss der Bauherr genau angeben, für welche Tatbestände eine Bescheinigung begehrt wird, beispielsweise nach Gewerken oder Bauteilen.
Die schriftliche Zusicherung sollte darauf hinweisen, dass das zuständige Finanzamt letztlich prüft, ob die bescheinigten Aufwendungen als Anschaffungs-, Herstellungs- oder Erhaltungskosten im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b EStG anerkannt werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Das Schuldscheindarlehen ist eine langfristige Kreditform, die vor allem von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen genutzt wird. Im Gegensatz zum klassischen Bankkredit wird das Schuldscheindarlehen durch eine Urkunde (den Schuldschein) belegt. Für die Wohnungswirtschaft bietet es jedoch keine wesentlichen Vorteile gegenüber traditionellen Darlehen, erfordert aber ein höheres Maß an Know-how und führt zu mehr Bearbeitungsaufwand.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Immobilien gelten als sichere Geldanlagen, die eine attraktive Rendite mit soliden Steuervorteilen kombinieren. Sie werden aufwendig saniert, wobei der historische Charakter des Gebäudes erhalten bleibt. Moderne technische Ausstattung und hochwertiges Interieur machen diese Immobilien bei Mietern und Käufern gleichermaßen begehrt.
Denkmalgeschützte Objekte bieten aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung meist höhere Mietrenditen als Tages- oder Festgeldanlagen und garantieren eine langfristig sichere Wertanlage. Steuerersparnisse durch Abschreibungen auf die Sanierungskosten machen diese Immobilien zudem zu einer besonders rentablen und sicheren Investition.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Sicherungshypothek ist eine brieflos eingetragene Hypothek, die streng an die gesicherte Forderung gebunden ist. Sie besteht nur in Höhe der tatsächlichen Forderung und erlischt, sobald die zugrunde liegende Forderung vollständig beglichen ist.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Spekulationsfrist für Immobilien beträgt derzeit 10 Jahre. Diese gesetzliche Regelung, die einst bei 2 Jahren lag, wurde zum Schutz der Mieter auf diesen Wert verlängert. Dies bedeutet, dass ein Immobiliengewinn, der nach Ablauf dieser Frist realisiert wird, vollständig steuerfrei ist. Dies stellt ein wesentliches Argument für Immobilien als Anlageform dar. Während Lebensversicherungen nach einem Zeitraum von 12 Jahren steuerfrei waren, hat sich diese Regelung seit dem 1. Januar 2005 geändert. Sparer müssen nun auf die erzielte Ablaufleistung Steuern zahlen, es sei denn, der Vertrag wurde vor diesem Stichtag abgeschlossen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird. Käufer solcher Immobilien können Abschreibungen und Darlehenszinsen von der Steuer absetzen und so erheblich sparen, insbesondere bei einer hohen Steuerprogression. Neben den Mieteinnahmen profitieren Investoren auch von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Die Anschaffungskosten eines Baudenkmals lassen sich nicht sofort vollständig steuerlich geltend machen, sondern werden jährlich durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) abgezogen. Kapitalanleger, die ihre Immobilie vermieten, können den Sanierungsanteil über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend machen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird. Käufer solcher Immobilien können Abschreibungen und Darlehenszinsen von der Steuer absetzen und so erheblich sparen, insbesondere bei einer hohen Steuerprogression. Neben den Mieteinnahmen profitieren Investoren auch von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Die Anschaffungskosten eines Baudenkmals lassen sich nicht sofort vollständig steuerlich geltend machen, sondern werden jährlich durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) abgezogen. Kapitalanleger, die ihre Immobilie vermieten, können den Sanierungsanteil über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 steuerlich geltend machen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Durch die Steuerabschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien kann eine Nachsteuerrendite von etwa 8 % erzielt werden, was diese Investition besonders attraktiv macht. Denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur hohe Sicherheit, sondern auch erhebliche Steuervorteile durch die Abschreibung der Sanierungskosten.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Staat hat mit der Steuerabschreibung für Immobilien einen starken Anreiz für den Kauf geschaffen, insbesondere wenn es sich um Denkmalschutzimmobilien handelt. Die Steuerabschreibungsmöglichkeiten, die für Immobilien mit Denkmalschutz bestehen, sind äußerst attraktiv, da mit hohen Steuerrückzahlungen gerechnet werden kann.
Die Höhe der Steuerersparnis hängt maßgeblich von den Investitionskosten in die Erhaltung und Sanierung des Gebäudes ab. Wir vermitteln Ihnen Immobilien, die Ihnen äußerst lukrative Möglichkeiten zur Steuerabschreibung bieten. In unserem Portfolio finden Sie zahlreiche Objekte, deren steuerliche Vorteile ungleich höher sind als bei Investitionen in Alt- oder Neubauten. Als Besitzer einer Denkmalimmobilie profitieren Sie von diesen steuerlichen Vergünstigungen.
Wir beraten Sie ausführlich über die Steuerabschreibung bei Immobilien und insbesondere bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.
Der Staat bietet mit einer Steuerabschreibung für Immobilien einen enormen Kaufanreiz. Die Möglichkeiten, die die Steuerabschreibung für Immobilien unter Denkmalsschutz bietet, sind äußerst attraktiv, da mit hohen Steuerrückzahlungen zu rechnen ist.
Natürlich ist dies abhängig von den Investitionskosten in die Erhaltung und Sanierung des Gebäudes. Wir vermitteln Ihnen Immobilien Objekte, die Ihnen äußerst lukrative Möglichkeiten für die Steuerabschreibung Ihrer Immobilien anbietet. Die Steuerabschreibung für Immobilien aus unserem Portfolio sind ungleich besser, als bei der Investition in Alt- oder Neubauten. Werden Sie Nutznießer von den steuerlichen Vergünstigungen, die Ihnen als Besitzer einer Denkmal Immobilie zu stehen. Wir stehen Ihnen bundesweit für eine Beratung zur Verfügung.
Rufen Sie uns an und wir vereinbaren umgehend einen persönlichen Gesprächstermin.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Das Angebot an Immobilien unter Denkmalschutz in Deutschland ist knapp, was neben den Steuervorteilen auch ein attraktives Wertsteigerungspotential mit sich bringt.
Der deutsche Staat gewährt erhebliche Steuervorteile für den Erwerb und die Sanierung von Denkmalimmobilien. Dies sorgt nicht nur dafür, dass historische Bauten wie Herrschaftshäuser oder Fabriken erhalten bleiben, sondern bietet Eigentümern auch eine attraktive Steuerersparnis. Baudenkmäler machen nur etwa 5 Prozent des gesamten Immobilienbestandes aus, was sie zu seltenen und wertvollen Investitionsobjekten macht.
Dank der Denkmalschutz-AfA können Kapitalanleger ihre Investitionskosten für die Erhaltung ihrer Denkmalimmobilie über 10 Jahre zu 100 % abschreiben. Selbstnutzer profitieren ebenfalls: Sie können 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend machen.
Neben der Steuerersparnis bieten Denkmalschutzobjekte auch eine besondere Wohnqualität. Historische Stilelemente wie Stuckdecken, Erker oder schmiedeeiserne Geländer werden harmonisch mit modernen Design-Elementen kombiniert. Diese attraktiven Merkmale steigern den Wert und die Mieteinnahmen. Vermieter können somit neben der Steuerersparnis auch von hohen Mietrenditen profitieren, während ein späterer Verkauf erhebliche Gewinne bringen kann.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien unter Denkmalschutz bieten nicht nur sichere Renditen, sondern auch die Möglichkeit, durch hohe Steuerersparnisse von einer denkmalgeschützten Immobilie zu profitieren.
Der deutsche Staat fördert den Erhalt denkmalgeschützter Immobilien durch großzügige Steuervorteile. Durch die Denkmalschutz-AfA können Kapitalanleger zehn Jahre lang Steuern sparen, indem sie ihre Investitionen in die Sanierung der Immobilie steuerlich geltend machen. Selbstnutzer haben die Möglichkeit, über 12 Jahre lang steuerlich geltend zu machen.
Neben den finanziellen Vorteilen bieten Denkmalschutzimmobilien eine besondere Ästhetik und historische Bedeutung. Sie sind aufgrund ihrer besonderen Lage und der aufwendigen Sanierung oft sehr begehrt, sowohl bei Mietern als auch bei Käufern. Dies bedeutet, dass Denkmalschutzimmobilien neben der Steuerersparnis auch hohe Mietrenditen und Wertsteigerungen ermöglichen können.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie ermöglicht es Anlegern, durch hohe Steuerersparnisse von ihrer Investition zu profitieren. Trotz des oft hohen Sanierungsbedarfs und strenger Auflagen für die Sanierung hat der Gesetzgeber Anreize geschaffen, die es Kapitalanlegern ermöglichen, massiv Steuern zu sparen. Investoren können bis zu 100 Prozent der Kauf- und Sanierungskosten über Abschreibungen zurückerhalten.
Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der späteren Nutzung der Immobilie ab. Selbstnutzer können 90 Prozent der Sanierungskosten über zwölf Jahre abschreiben, während Kapitalanleger die gesamten Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend machen können. Vor allem Doppel- und Gutverdiener profitieren stark, da sie durch die Denkmalimmobilie ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Nach zehn Jahren kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden, was eine zusätzliche Renditechance darstellt.
Um sicherzustellen, dass die Immobilie das erwartete Renditepotenzial bietet, sollten Anleger vor dem Kauf die Lage und das Umfeld des Objektes gründlich prüfen. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und eine gute Verkehrsanbindung sind wichtige Faktoren, um sicherzustellen, dass die Mieteinnahmen realisierbar sind.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten deutlich höhere Abschreibungs- und Steuersparmöglichkeiten im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Der Steuervorteil ergibt sich durch die steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert wird. Der Staat belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die deutsche Baudenkmäler sanieren und erhalten, mit erheblichen Steuervorteilen.
Denkmalschutzabschreibung – So profitieren Sie
Die gesetzliche Grundlage für die Denkmalschutzabschreibung ist in den §§ 7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz) geregelt. Kapitalanleger können über einen Zeitraum von 10 Jahren den gesamten Sanierungsanteil eines Baudenkmals steuerlich abschreiben. Für Eigennutzer bietet sich diese Möglichkeit für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der Steuervorteil ist bei entsprechender Steuerprogression besonders attraktiv. Während Alt- und Neubauten lediglich eine jährliche Abschreibung von 2 bis 2,5 Prozent ermöglichen, können die Sanierungskosten sogar bei eigengenutzten Denkmalimmobilien zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Dieser Steuervorteil ist umso größer, je höher der Sanierungsanteil der erworbenen Immobilie ist. Darüber hinaus profitieren Anleger von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren, und die Gewinne sind abgeltungssteuerfrei.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Immobilien gelten in Deutschland als nationale Kulturgüter. Früher waren viele Kapitalanleger aufgrund der strengen Auflagen beim Sanieren von solchen Immobilien zögerlich. Mittlerweile sind die hohen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer ein entscheidendes Argument, eine denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage in Betracht zu ziehen.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten:
Um den maximalen Steuervorteil zu erzielen, muss die Immobilie tatsächlich unter Denkmalschutz stehen. Bei einer Vermietung nach erfolgreicher Sanierung sind eine gute infrastrukturelle Anbindung und die Nähe zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs wichtige Kriterien, um die Immobilie attraktiv für Mieter zu machen.
Für Kapitalanleger, die die Immobilie vermieten, können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren vollständig steuerlich abgeschrieben werden. Selbstnutzer haben einen Steuervorteil über 12 Jahre hinweg.
Weitere finanzielle Anreize
Neben der steuerlichen Abschreibung können oft auch regionale Denkmalförderungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist die Wertsteigerung solcher Immobilien ein weiterer Vorteil. Wie Erfahrungswerte zeigen, erzielen Denkmalimmobilien durch die Sanierung häufig eine erhebliche Wertsteigerung, was sie zu einer attraktiven Kapitalanlage macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Immobilien unter Denkmalschutz bieten die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Dies macht sie besonders attraktiv für Kapitalanleger, die bei hoher Steuerprogression von erheblichen Steuerersparnissen profitieren möchten. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer, die Baudenkmäler erwerben, sanieren und damit für zukünftige Generationen erhalten. Seit 2005 hat der Gesetzgeber viele andere Steuersparmodelle abgeschafft, wodurch Immobilien unter Denkmalschutz zu einer der letzten Möglichkeiten für überdurchschnittliche Steuervorteile geworden sind.
Der Steuervorteil ergibt sich aus der so genannten Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Diese ermöglicht es, die Anschaffungs- sowie Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich abzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie als Baudenkmal anerkannt ist oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Gesetzliche Grundlage und Dauer der Abschreibung
Gemäß den §§ 7h, 7i und 10f EStG können Kapitalanleger die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer erhalten den Steuervorteil über 12 Jahre.
Zusätzlich zur Abschreibung der Sanierungskosten sind Denkmalimmobilien nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar, was einen weiteren attraktiven finanziellen Vorteil darstellt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Das Angebot an denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland ist begrenzt, was nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch enormes Wertsteigerungspotenzial birgt. Der deutsche Staat fördert den Erwerb und die Sanierung solcher Immobilien mit attraktiven Steuervorteilen, um den Erhalt historischer Gebäude für künftige Generationen zu sichern. Da nur etwa 5 Prozent aller deutschen Immobilien unter Denkmalschutz stehen, sind sie besonders wertvoll. Neben den steuerlichen Ersparnissen, die durch die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) entstehen, profitieren Anleger langfristig auch von der Wertsteigerung dieser Immobilien.
Die Denkmalschutz-AfA erlaubt es Kapitalanlegern, die Sanierungskosten über 10 Jahre abzuschreiben. Selbstnutzer können die Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren abschreiben. Neben der steuerlichen Entlastung bieten Denkmalimmobilien ein einzigartiges Wohnambiente, das durch die Verbindung von historischen Elementen und modernster Technik entsteht. Vermieter profitieren von attraktiven Mietrenditen, während Verkäufer von den hohen Wertsteigerungen profitieren können.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalschutzimmobilien bieten deutlich höhere Steuerspar-Möglichkeiten im Vergleich zu herkömmlichen Alt- oder Neubauten. Während Aktien und Fonds oft hohen Risiken und Steuern unterliegen, bieten Immobilien unter Denkmalschutz eine sichere und rentable Alternative. Der Staat belohnt Investoren, die in die Sanierung von Denkmälern investieren, indem er erhebliche steuerliche Vorteile gewährt. Die Denkmalschutzabschreibung ermöglicht es Kapitalanlegern, die Sanierungskosten einer solchen Immobilie über 10 Jahre abzusetzen – ein Privileg, das weder Neubauten noch Altbauten bieten können.
Grundlage für diese steuerlichen Vorteile sind die §§ 7h, 7i und §10f EStG, die es Kapitalanlegern erlauben, den Sanierungsanteil einer Immobilie vollständig abzuschreiben. Auch Selbstnutzer profitieren, da sie ihre Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg geltend machen können. Besonders hoch fallen die Steuervorteile aus, wenn der Sanierungsanteil der Immobilie groß ist. Zudem können auch auf den Kaufpreis weitere steuerliche Vergünstigungen angewendet werden. Neben den Steuervorteilen profitieren Investoren von einem steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten Anlegern deutlich höhere Abschreibungs- und Steuervorteile im Vergleich zu Bestands- oder Neubauten. Der deutsche Staat unterstützt den Erhalt historischer Gebäude durch steuerliche Anreize, die sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer attraktiv sind. Während Kapitalanleger die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben können, profitieren Eigennutzer von einer 12-jährigen Abschreibungsmöglichkeit.
Neben den steuerlichen Vorteilen treibt die hohe Nachfrage nach Baudenkmälern in gefragten Lagen auch den Wert der Immobilien. Diese Kombination aus steuerlichen Anreizen und der Möglichkeit einer Wertsteigerung macht Denkmalimmobilien zu einer lohnenden Investition. Ein weiterer Vorteil ist der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren, was die Gewinne abgeltungssteuerfrei macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der deutsche Staat erstattet im Rahmen von Denkmalschutzmaßnahmen bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten, was einen überdurchschnittlichen Steuervorteil für Investoren bedeutet. Mit der Denkmalschutz-AfA können Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, die Sanierungskosten über 10 Jahre vollständig abschreiben, was einen enormen finanziellen Vorteil bietet. Auch Eigennutzer profitieren von dieser Regelung und können die Kosten über 12 Jahre absetzen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie als Baudenkmal anerkannt ist.
Neben der steuerlichen Ersparnis gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch regionale Denkmalförderungsprogramme. Diese bieten weitere Anreize, um in den Denkmalschutz zu investieren, wenngleich darauf kein Rechtsanspruch besteht. Denkmalgeschützte Immobilien erfahren zudem häufig eine höhere Wertsteigerung als Neubauten oder Bestandsimmobilien, was sie zu einer besonders lukrativen Anlage macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine Teilhypothek entsteht durch die Aufteilung einer bestehenden Hypothek. Diese Teilungen der Hypothekenforderungen führen zur Bildung von Teilhypotheken, die in der Regel den gleichen Rang haben. Bei Briefhypotheken können durch die Teilung sogenannte Teilhypothekenbriefe gebildet werden, die die Hypothekenanteile repräsentieren. Dies wird im § 1152 BGB geregelt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Verkehrshypothek ist eine Form der Hypothek, die an das Bestehen einer Forderung gebunden ist, jedoch nur in Bezug auf den ersten Gläubiger. Sollte die Hypothek an einen weiteren Gläubiger übertragen werden, gilt der öffentliche Glaube des Grundbuchs, sodass der neue Gläubiger das Bestehen der Forderung nicht mehr nachweisen muss. Voraussetzung für die Entstehung der Hypothek ist die Einigung zwischen Gläubiger und Eigentümer sowie die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch. Eine Briefhypothek erfordert zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) bietet erhebliche Steuervorteile für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien, insbesondere durch die Möglichkeit der Abschreibung von Sanierungskosten. Kapitalanleger können Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren. Eigennutzer können die Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen. Diese Vorteile machen Denkmalschutzimmobilien steuerlich attraktiver als herkömmliche Immobilien, da bis zu 100 % der Kosten absetzbar sind.
Zusätzlich können auch die Kosten für die Altbausubstanz vor der Sanierung über 40 bis 50 Jahre abgeschrieben werden, je nach Baujahr der Immobilie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalimmobilien bieten im Vergleich zu normalen Immobilien erhebliche steuerliche Vorteile. Ein wesentlicher Vorteil liegt in den hohen Abschreibungsmöglichkeiten.
- Eigentümer, die Ihre Immobilie vermieten, können die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100 % steuerlich abschreiben – das macht rund ⅔ des Kaufpreises aus. Dabei können in den ersten 8 Jahren 9 % und in den folgenden 4 Jahren 7 % geltend gemacht werden. Zusätzlich ist eine Abschreibung in Höhe von 2-2,5 % für den Altbestand möglich.
- Für Selbstnutzer sind 90 % der Sanierungs- und Instandhaltungskosten absetzbar. Diese Regelungen machen Denkmalimmobilien zu einer besonders attraktiven Anlagemöglichkeit für unterschiedliche Nutzergruppen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Anmietung einer Immobilie bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen ermöglicht sie Flexibilität, da Sie nicht langfristig an einen Ort gebunden sind und bei Bedarf leicht umziehen können. Zudem entfallen Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, da diese in der Regel vom Vermieter getragen werden. Darüber hinaus ist die monatliche Miete oft günstiger als die Finanzierung eines Eigenheims. Die Anmietung einer Immobilie bietet somit eine kostengünstige und flexible Wohnlösung mit wenig Verpflichtungen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Wenn Sie bei home4you eine Denkmalimmobilie kaufen, brauchen Sie sich um die Sanierung nicht zu kümmern. Unsere Immobilien werden schlüsselfertig übergeben, das heißt, die Sanierung ist bereits abgeschlossen und die Immobilie ist komplett bezugsfertig. Als Kunde müssen Sie keinerlei Bau- oder Sanierungssarbeiten selber durchführen lassen. Sie können sich entspannt zurücklehnen und darauf vertrauen, dass alle notwendigen Arbeiten von unserem professionellen Bauträgerteam zum fix vereinbarten Preis durchgeführt wurden. So profitieren Sie optimal von den Vorteilen und der Wertsteigerung einer denkmalgeschützten Immobilie, ohne selbst Zeit und Mühe investieren zu müssen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung einer Immobilie stehen, wie etwa Zinsen, Nebenkosten und Sanierungskosten. Bei denkmalgeschützten Immobilien können die Sanierungskosten über die Denkmal-AfA steuerlich geltend gemacht werden. Für Kapitalanleger erfolgt dies über 10 Jahre, für Eigennutzer über 12 Jahre. Diese Steuervergünstigungen führen dazu, dass sich das Netto-Einkommen des Eigentümers erhöht, da die absetzbaren Kosten den steuerpflichtigen Gewinn verringern.
Werbungskosten können zusätzlich zu anderen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden, wodurch sich das steuerliche Gesamtergebnis positiv beeinflussen lässt.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler können steuerlich abgesetzt werden. Dies ist besonders vorteilhaft im Vergleich zu herkömmlichen Alt- und Neubauten. Der deutsche Staat belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren, indem er die förderungsfähigen Sanierungskosten über die sogenannte Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich berücksichtigt.
Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre absetzen. Für Eigennutzer steht diese Möglichkeit für einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Durch diese Absetzungen können die Eigentümer ihr steuerliches Netto-Einkommen deutlich erhöhen. Die Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten ist die Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde. Eine Immobilie gilt als Baudenkmal, wenn sie in die Denkmalliste eingetragen ist oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Zusätzlich können auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden, was den Gesamtvorteil für Kapitalanleger erheblich steigert.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Mit denkmalgeschützten Immobilien bieten sich höhere Abschreibungs- und Steuersparmöglichkeiten als bei Alt- oder Neubauten. Bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten können abgesetzt werden, wobei das Denkmal-AfA-Programm den steuerlichen Rahmen vorgibt.
Kapitalanleger profitieren von der Absetzung der Sanierungskosten über 10 Jahre, während Eigennutzer diese über 12 Jahre absetzen können. Die Werbungskosten für denkmalgeschützte Immobilien können sofort steuerlich als Freibetrag geltend gemacht werden, was sich positiv auf das Netto-Einkommen des Eigentümers auswirkt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde.
Neben den Sanierungskosten können auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden, was die Attraktivität dieser Immobilien als Kapitalanlage weiter erhöht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien können bis zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Diese Absetzung erfolgt über die Denkmal-AfA, die es Kapitalanlegern und Eigennutzern ermöglicht, ihre Steuerlast erheblich zu senken. Für Kapitalanleger wird der Sanierungsanteil über 10 Jahre abgesetzt, für Eigennutzer über 12 Jahre.
Eine Denkmalschutzbescheinigung der zuständigen Behörde ist erforderlich, um die Sanierungskosten als Werbungskosten geltend zu machen. Zusätzlich können Verluste aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden, was diese Immobilien besonders für Kapitalanleger attraktiv macht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Absetzung von bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien ermöglicht Kapitalanlegern und Eigennutzern eine deutliche Steuerersparnis. Die Sanierungskosten können über die Denkmal-AfA steuerlich geltend gemacht werden, was den Wert denkmalgeschützter Immobilien als Kapitalanlage erheblich steigert.
Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben, während Eigennutzer dies über 12 Jahre tun können. Diese Abschreibungsmöglichkeiten, zusammen mit der Möglichkeit, Verluste aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen, machen denkmalgeschützte Immobilien zu einer steuerlich äußerst attraktiven Kapitalanlage.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Eine Wertermittlung und ein Verkehrswertgutachten unterscheiden sich in ihrem Umfang und ihrer Genauigkeit. Eine Wertermittlung gibt eine grobe Schätzung des Wertes einer Immobilie basierend auf allgemeinen Marktdaten und Vergleichswerten. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ist eine detaillierte Analyse, die unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren eine genaue Bestimmung des Marktwertes ermöglicht. Ein solches Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt und ist rechtlich bindend. Daher bietet ein Verkehrswertgutachten eine verlässlichere Grundlage für Entscheidungen im Immobilienbereich.
Anlegerprofil
Immobilieneigentümer bilden das größte Vermögen in Deutschland. In Zeiten unsicherer Renten und schwankender Börsen gewinnt das Immobilienvermögen als Anlageform zunehmend an Bedeutung. Anleger, die auf Renditen aus Sachwerten setzen und einen überdurchschnittlich hohen Substanzwert erwarten, sind in diesem Anlagesegment gut aufgehoben. Zudem sollten Immobilien in keinem ausgewogenen Portfolio fehlen, da sie die Sicherheit erhöhen. Niedrige Einstiegskapitalanforderungen und Steuervorteile machen Immobilien besonders interessant für Kapitalanleger.
Worauf Sie achten sollten
Die langfristigen Erträge einer Immobilie hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Vor allem die Lage spielt eine entscheidende Rolle. Anders als bei selbst genutzten Immobilien sollten Anleger nicht primär von ihren eigenen Wohnansprüchen ausgehen, sondern die Vermietbarkeit der Immobilie in den Vordergrund stellen. Eine gut angebundene Stadtwohnung mit bester Infrastruktur kann beispielsweise deutlich profitabler sein als ein idyllisches Häuschen im Grünen, wenn es um Vermietung und Wertsteigerung geht.
Es empfiehlt sich, beim Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage einen Experten hinzuzuziehen, der unabhängig berät und keine Interessenkonflikte hat. Der Berater sollte über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Finanzierung, Vertragsrecht, Steuerrecht und Objektbewertung verfügen, um die Investition optimal zu unterstützen.
Wir bieten Ihnen unser Wissen und unsere Erfahrung an und prüfen für Sie:
- Die Werthaltigkeit der Immobilien
- Die Finanzierungsmöglichkeiten
- Die zu erwartenden Mietrenditen
- Die steuerlichen Auswirkungen
… sowie alle weiteren wichtigen Faktoren, die für eine erfolgreiche Kapitalanlage entscheidend sind.
Grundlegende Kriterien einer erfolgreichen Kapitalanlage
Eine erfolgreiche Kapitalanlage sollte folgende Kriterien erfüllen:
Sicherheit
- Rendite
- Inflationsschutz
- Fungibilität (Veräußerbarkeit)
- Steuervorteile
Im Vergleich mit anderen Kapitalanlagen erfüllen Immobilien alle diese Anforderungen. Im Langzeitvergleich haben Immobilien sogar höhere Renditen erzielt als Aktien.
Vergleichen Sie Immobilien einmal selbst mit Aktien, Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Investmentfonds oder Unternehmensbeteiligungen anhand der oben genannten Kriterien – Sie werden feststellen, dass Immobilien häufig als die solideste und sicherste Option gelten.
Selbst Banken und Versicherungen, die oft andere Produkte an Anleger vermitteln, setzen in ihren eigenen Portfolios stark auf Immobilien. Ein Blick in die Bilanzen dieser Institutionen zeigt, dass ein Großteil ihrer Gewinne in neue Immobilienanlagen investiert wird. Der Grundsatz „Grund und Boden verliert nie an Wert” gilt nach wie vor als bewährte Weisheit.
Wenn Sie eine sichere, wertsteigernde Kapitalanlage suchen, gehören Immobilien also ohne Frage zu den besten Optionen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Vermieten Sie Ihre Immobilie, sind Sie rechtlich durch verschiedene Gesetze und Verträge geschützt. Das Mietrechtsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, um eine faire und transparente Beziehung zu gewährleisten. Darüber hinaus können Sie sich durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Mietvertrag absichern, der alle wichtigen Aspekte wie Miete, Kaution, Kündigung und Reparaturen abdeckt. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich immer an die geltenden Gesetze halten und im Falle von Streitigkeiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Dauer bis zur schlüsselfertigen Übergabe einer Denkmalimmobilie kann je nach Umfang der Sanierungsarbeiten und den Besonderheiten des Objektes variieren. Die Bauzeit beträgt dabei rund 18 Monate. In der Regel enthält der Bauträgervertrag detaillierte Angaben zum zeitlichen Ablauf des Projekts. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem professionellen Bauträgerteam stellen wir sicher, dass alle Arbeiten effizient und termingerecht durchgeführt werden. So haben Sie jederzeit Klarheit über den Baufortschritt und die geplante Fertigstellung Ihrer Immobilie.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Denkmalschutz wirkt sich positiv auf den langfristigen Werterhalt einer Immobilie aus. Denkmalgeschützte Immobilien profitieren von ihrem besonderen historischen Wert und ihrer begrenzten Verfügbarkeit, was ihre Attraktivität und Nachfrage bei Käufern und Mietern erhöht. Diese Exklusivität trägt dazu bei, dass solche Immobilien ihren Wert besser erhalten und auch steigern können. Zudem ziehen denkmalgeschützte Gebäude häufig eine einkommenstarke Klientel an, was ebenfalls zur langfristigen Wertstabilität beiträgt. Somit ist eine Investition in denkmalgeschützte Immobilien nicht nur steuerlich vorteilhaft, sondern neben der Wertsteigerung auch aufgrund deutlich höherer Mieten wirtschaftlich sinnvoll.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Wohnung kaufen: Denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage
Über viele Jahre hinweg haben Kapitalanleger davor zurückgeschreckt, denkmalgeschützte Immobilien zu kaufen. Der Grund liegt oft im hohen Sanierungsbedarf und den strengen gesetzlichen Auflagen, die den Erhalt des ursprünglichen Zustands sicherstellen sollen. Inzwischen jedoch entscheiden sich immer mehr Investoren für den Kauf solcher Objekte, da die Steuervorteile äußerst attraktiv sind. Kapitalanleger können bis zu 100 % der Sanierungskosten und des Kaufpreises durch Abschreibungen steuerlich absetzen.
Steuervorteil denkmalgeschützter Immobilien
Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Nutzung des Objekts ab. Bei selbst genutzten Immobilien können Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren abgeschrieben werden. Wenn die Immobilie vermietet wird, können die Kosten über zehn Jahre vollständig abgeschrieben werden. Besonders für Besserverdiener bietet der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie erhebliche steuerliche Vorteile. Zudem kann das Objekt nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden.
Wohnung kaufen als Kapitalanlage
Bevor sich ein Anleger zum Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie entscheidet, sollte er das Objekt gründlich prüfen. Neben dem Sanierungsbedarf sind auch die Lage und das Umfeld entscheidend, um langfristig Mieteinnahmen zu sichern. Eine gute Verkehrsanbindung und nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Köln und Düsseldorf bieten zahlreiche denkmalgeschützte Immobilien, die als Kapitalanlage sehr attraktiv sind. Diese historischen Bauten genießen nicht nur rechtlichen Schutz, sondern bieten dem Käufer auch erhebliche Steuervorteile. Ob Erwerb oder Sanierung – alle denkmalrelevanten Ausgaben können abgeschrieben werden. Eine Wohnung in einem solchen Gebäude zu kaufen, lohnt sich daher besonders in diesen Städten.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten zudem eine außergewöhnliche Vielfalt, von eleganten Herrenhäusern bis hin zu prachtvollen Villen. Diese geschichtsträchtigen Objekte bieten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein hohes Potenzial für Wertsteigerung. In Städten wie Köln und Düsseldorf, die reich an historischen Gebäuden sind, fällt die Entscheidung für den Kauf einer solchen Immobilie besonders leicht.
Steuerliche Abschreibung und Einkommensreduktion
Durch den Kauf und die Modernisierung eines denkmalgeschützten Objekts können Eigentümer ihre Einkommenssteuer erheblich senken. Bei Vermietung eines solchen Objekts ist es möglich, den gesamten Sanierungsanteil über zehn Jahre abzuschreiben. Damit sind Denkmalobjekte steuerlich äußerst vorteilhafte Investitionen, die langfristig attraktive Renditen ermöglichen.
Insgesamt bieten denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage nicht nur enorme Steuervorteile, sondern auch ein hohes Potenzial für ansprechende Wertsteigerungen und stabile Mieteinnahmen.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
In einem unsicheren Finanzmarkt, der von Schwankungen geprägt ist, suchen Kapitalanleger vermehrt nach stabilen, wertbeständigen Investitionsmöglichkeiten. Denkmalgeschützte Wohnungen bieten hierbei eine interessante Alternative. Bevor man jedoch in eine solche Immobilie investiert, ist eine gründliche Prüfung des Gebäudes und seiner Lage unerlässlich. Der Zustand der Immobilie spielt dabei eine zentrale Rolle. Soll die Wohnung vermietet werden, können umfangreiche Sanierungsarbeiten zu einem längeren Leerstand führen, was zu Mietausfällen führen könnte. Ebenso ist die Lage entscheidend: Mietinteressenten bevorzugen in der Regel eine gute Verkehrsanbindung und nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
Denkmalgeschützte Wohnungen als Kapitalanlage
Immobilien unter Denkmalschutz gelten als besonders wertstabil. Zwar ist oft ein hoher Sanierungsbedarf vorhanden, doch bietet gerade dies erhebliche steuerliche Vorteile. Wenn der Käufer die Immobilie selbst nutzt, kann er bis zu 90 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben. Wird das Objekt vermietet, kann der gesamte Sanierungsaufwand über zehn Jahre hinweg steuerlich geltend gemacht werden. Zudem können die Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden. In dieser Zeit ist in der Regel auch eine Wertsteigerung zu erwarten, was die Investition in denkmalgeschützte Wohnungen noch attraktiver macht.
Der Kaufpreis einer denkmalgeschützten Immobilie ist ebenfalls steuerlich absetzbar. Besonders lohnend sind Objekte, deren Kaufpreis im Verhältnis zum Sanierungsbedarf niedrig ist. Hier können besonders hohe steuerliche Einsparungen erzielt werden.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt üblicherweise nach Baufortschritt gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Dies schützt den Käufer, da der Bauträger erst nach Erfüllung bestimmter Baufortschritte Zahlungen erhält.
Ein Beispiel für einen Zahlungsplan nach MaBV könnte wie folgt aussehen:
- 25 % nach Vorlage der Fälligkeitsvoraussetzungen durch den Notar
- 28 % nach Rohbaufertigstellung
- 5,6 % für die Dachflächen und Dachrinnen
- 2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
- 2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
- 2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen
- 7 % für den Fenstereinbau
- 4,2 % für den Innenputz
- 2,1 % für den Estrich
- 2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe
- 2,1 % für die Fassadenarbeiten
- 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung
In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel aus steuerlichen Gründen, kann es sinnvoll sein, den Kaufpreis bereits vor Fertigstellung vollständig zu zahlen. In diesem Fall tritt die Zahlung gegen Vorlage einer Bankbürgschaft in Kraft, was dem Käufer zusätzliche Sicherheit bietet. Hierbei haftet die Bank des Bauträgers für die Zahlung, sodass kein Risiko für den Käufer entsteht.
Haftungsausschluss: home4you übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Inhalten.
Der Zustand der Immobilie spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung. Eine gut gepflegte Immobilie wird in der Regel einen höheren Wert haben als eine vernachlässigte oder renovierungsbedürftige Immobilie. Der Zustand beeinflusst nicht nur den ästhetischen Wert, sondern auch die Funktionalität und die Lebensdauer der Immobilie. Potenzielle Käufer oder Mieter legen darauf großen Wert, da sie sicherstellen wollen, dass sie ein qualitativ hochwertiges und langlebiges Zuhause oder Geschäftsgebäude erwerben. Daher ist es wichtig, dass Sie den Zustand regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchführen, um den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten oder zu steigern.
- Alle
- Immobilie mieten
- Immobilie vermieten
- Immobilien
- Immobilienbewertung
- Mietrecht
- Neubau
- Recht
- Spanien
- Steuer
- Zwangsvollstreckung
1. Lassen Sie sich als Käufer das Eigentumsrecht des Verkäufers der Immobilie durch Vorlage seines notariellen Kaufvertrags ( Escritura Publica de Compraventa) oder durch einen aktuellen Grundbuchauszug des Grundbuchamts ( Registro de la Propiedad) nachweisen.
Überprüfen Sie des Weiteren, ob die Eintragung der Bebauung im Grundbuch mit den Angaben des Katasteramtes (Catastro) übereinstimmt.
2. Bevor Sie etwas schriftlich mit dem Verkäufer vereinbaren, überprüfen Sie folgende die Immobilie betreffende Punkte:
- Wenn Sie ein Grundstück mit Haus kaufen, vergewissern Sie sich, dass die Immobilie mit einer gemeindlichen Baugenehmigung gebaut wurde. Viele verwechseln die Eintragung im Grundbuch mit der Genehmigungslage der betreffenden Immobilie im Bauamt der Gemeinde. Auch wenn ein Haus im Grundbuch eingetragen wurde, handelt es sich aus Sicht der Gemeinde nur dann um ein legal errichtetes Gebäude, wenn eine entsprechende gemeindliche Baugenehmigung und Bauabnahme vorhanden ist.
- Lassen Sie sich die letzen Wasser- und Stromrechnungen und die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad) vorlegen und vergewissern Sie sich, dass es keine Probleme mit der Wasser- und Stromversorgung geben wird.
- Überprüfen Sie, ob die tatsächliche Grundstücksgrösse mit dem im Grundbuch eingetragenen Maß übereinstimmt
- Ist der Eigentümer allein verfügungsberechtigt oder bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der Zustimmung des Ehegatten?
- Überprüfen Sie alle Belastungen, die sich aus dem Grundbuchauszug ergeben
- Gibt es Steuerschulden, die die Liegenschaft belasten? Es sollten insbesondere die Zahlungsbelege für die Grundsteuer (IBI – Impusto sobre Bienes Inmuebles) der letzten Jahre vorgelegt werden. Auf diese Art und Weise erfahren Sie gleichzeitig die Höhe der in Zukunft zu entrichtenden Grundsteuer.
- Falls das Immobilienobjekt dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt, verlangen Sie den Nachweis, dass der Verkäufer mit der Bezahlung der Umlagen nicht im Rückstand ist (Bescheinigung des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft)
3. Bestehen Sie auf die Erstellung von Individualvereinbarung im Rahmen eines privatschriftlichen Kaufvertrages. Lassen Sie sich auch scheinbar nebensächliche Zusicherungen schriftlich von Ihrem Vertragspartner bestätigen. Formularverträge hingegen sorgen nur für Verwirrung zwischen den Vertragsparteien, was anschließend zu Diskussionen bei der Beurkundung vor dem spanischen Notar führen kann. Eine der Hauptfunktionen des spanischen Notars ist es, dem Käufer einen lastenfreien Immobilienerwerb zu garantieren. Seine Aufgabe besteht indessen nicht darin, den Käufer oder Verkäufer rechtlich zu beraten. Der Notar beurkundet vielmehr im gesetzlichen Rahmen dessen, was die Vertragsparteien vorgeben. Auch bei auf den ersten Blick einfach gelagerten Fällen ist es deshalb ratsam einen sachkundigen Berater zu Rate zu ziehen. Sein Honorar beläuft sich lediglich auf einen Bruchteil des Schadens, welcher durch einen für eine Vertragspartei ungünstigen Vertrag verursacht werden kann.
4. Bestehen Sie als Käufer auf der zeitnahen Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags und Ihrer Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch, selbst wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden.
5. Wenn Sie vom Bauträger auf Raten ein im Bau befindliches, noch nicht fertiggestelltes Objekt kaufen, so muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass hinsichtlich der Ratenzahlung eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgeschlossen worden ist.
6. Informieren Sie sich über die mit dem Immobilienerwerb einhergehenden Steuern und Kosten. Grob gesprochen liegen die Nebenkosten wie Notar, Grundbuchamt und Rechtsanwalt bei ca. 3 bis 4% des notariellen Kaufpreises. Darüber hinaus fällt entweder Grunderwerbsteuer (auf den Balearen progressiv gestaffelt von 8% bis 11 % je nach Höhe des Kaufpreises) oder Mehrwertsteuer (10% bei Neubauten bzw. 21% bei gewerblichen Immobilien plus jeweils der Stempelsteuer von 1,2 %) an.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Auf Ibiza und Formentera gibt es auf die einzelnen Gemeinden verteilt Stand 2022 neun Notariate. Der spanische Notar agiert unparteiisch und ist immer bestrebt, die beteiligten Parteien gleichermaßen und ausgewogen zu beraten, die Erklärungen der Parteien formal entgegenzunehmen und diesen damit öffentlichen Glauben („fe publica“) zu verleihen. Eine vor einem Notar beurkundete Urkunde kann in einem öffentlichen Register eingetragen werden. Bei dem Kauf einer Immobilie sollte eine Eintragung in einem der vier Grundbuchämter in Ibiza oder bei einer Gesellschaftsgründung eine Eintragung im Handelsregister erfolgen.
Der spanische Notar beurkundet aber nicht nur Kaufverträge, sondern kommt auch sehr häufig bei Vollmachten zum Einsatz. Bestes Beispiel ist die Prozessvollmacht für einen oder mehrere Rechtsanwälte und Prozessbevollmächtigte, die in Spanien in der Regel notariell protokolliert werden muss. Seit einigen Jahren besteht sogar im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit, vor einem Notar zu heiraten und unter bestimmten Voraussetzungen sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
Notarkosten in Spanien sind im Vergleich zu vielen anderen EU-Länder deutlich geringer. Das liegt zum einen daran, dass die Notargebühren in Spanien seit über 30 Jahren im Wesentlichen nicht erhöht worden sind. Und zum anderen werden Vollmachten, Testamente und Eheverträge nicht anhand des „Geschäftswertes“ abgerechnet, da es sich in Spanien um Dokumente ohne Wertangabe („documentos sin cuantía“) handelt, die nicht an einen Geschäftswert geknüpft werden.
Die spanischen Notargebühren („arranceles notariales“) sind gesetzlich festgelegt. Ein Notar auf Ibiza wird also bei der Protokollierung einer Vollmacht oder eines Testaments eine Festgebühr ansetzen, die bei rund 40 Euro liegt und einen geringen Zuschlag bei Dokumenten von über fünf Seiten verlangen. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Mandant die Frage stellen, ob es in vielen Fällen nicht kostengünstiger ist, eine Vollmacht oder sogar ein Testament bei einem spanischen Notar, statt in seinem Heimatland zu beurkunden. Außerdem kann ein spanischer Notar dem Mandanten einen Rabatt von bis zu 10 % einräumen und bei einem Immobilienkaufvertrag ab 6 Millionen Euro sind die Notargebühren frei verhandelbar.
Das spanische Notariatssystem sieht eigentlich nicht vor, dass der Notar die treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises übernimmt. Dies hat seine Ursache im spanischen Zivilrecht, wo ein strenges Kausalrecht gilt, wonach jedes Rechtsgeschäft einen legitimen Rechtsgrund haben muss. Bei einer Geldzahlung auf ein treuhänderisch geführtes Notarkonto für einen Vorgang, der den Notar nicht persönlich betrifft, ist dieser kausale Zusammenhang in Frage gestellt. Aus diesem Grund wählen spanische Notare, die ein Treuhand-Konto dennoch anbieten, den Weg einer eigenständigen Hinterlegungsurkunde („Acta de deposito“), was für den Mandanten mit Mehrkosten verbunden ist.
Der spanische Notar übernimmt lediglich die Protokollierung des Kaufvertrages selbst, kümmert sich aber weder um den Vollzug der Eintragung noch um die Bezahlung der angefallenen Steuern. Hierfür muss der Käufer einen eigenen Steuerberater beauftragen. Spanische Notare übernehmen für den Stand der Eintragung im Grundbuch zum Zeitpunkt der Beurkundung keine Haftung. Der Notar erläutert den Parteien lediglich den Grundbuchstand zum Zeitpunkt seiner letzten Einsichtnahme im Grundbuch, die üblicherweise am Vortag stattgefunden hat.
Es wäre sehr hilfreich für die Parteien, wenn spanische Notare Transaktionen vollständiger abwickeln könnten: Sie könnten dann den Kaufpreis entgegennehmen, die Belastungen löschen, die Vormerkungseintragung („asiento de presentación“) veranlassen und erst wenn feststeht, dass keinerlei Belastungen mehr bestehen, würden sie den Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen. Da das spanische Notariatssystem diese Mechanismen jedoch nicht vorsieht, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes bei der Vor- und Nachbereitung einer notariellen Kaufvertragsbeurkundung ratsam.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Im folgenden Artikel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Folgen von Bau- und Umbaumaßnahmen von Immobilien auf den Balearen dargestellt.
1. Der Bauvertrag
Das spanische Recht rechnet den Bauvertrag den Werkverträgen zu. Es gibt unterschiedliche Typen von Bauverträgen:
Entweder der Eigentümer bebaut sein Grundstück selber und bedient sich eines Architekten, Bauunternehmers und Bauhandwerker oder ein Bauträger baut auf seinem Grundstück eine Immobilie, um sie später zu verkaufen. Verkauft der Bauträger die Immobilie zur Finanzierung des Bauvorhabens schon vor Baubeginn, so spricht man vom Immobilienkauf gemäß Bauplan. Verkauft er die Immobilie nach Fertigstellung, spricht man von schlüsselfertigem Bauen („llave en mano“).
Der Inhalt von Bauverträgen kann von den Parteien frei vereinbart werden. Es ist auf den Balearen nicht ungewöhnlich, Verträge zum Bau von Einfamilienhäusern oder für größere Umbau- oder Renovierungsarbeiten mündlich ohne Angabe eines Leistungsverzeichnisses abzuschließen. Oft wird der Bauauftrag auch auf der Grundlage eines mehr oder weniger genauen Kostenvoranschlages erteilt.
Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte aber bereits beim Abschluß eines Bauvertrages stets ein Anwalt eingeschaltet werden, der die Bauverträge überprüft. Akzeptieren Sie keinen globalen Bauvertrag, sondern fordern Sie durch den Architekten die Liste der einzelnen Gewerke (Vorbereitung des Bauwerks, der Sanitäranlagen oder der Malerarbeiten). Bauarbeiten sollten grundsätzlich nicht ohne feste schriftliche Preisvereinbarung durchgeführt werden. In der Praxis wird jedoch oft statt eines Festpreises festgelegt, dass der Bauunternehmer als Lohn einen Prozentsatz auf die Bausumme (beispielsweise 15 %) erhält.
2. Die Bauausführung
Die Beteiligten bei der Bauausführung sind:
– der erste leitende Architekt, der die Baupläne und Leistungsbeschreibung und Baupläne erstellt hat. Er ist derjenige, der den Bau beginnt und fertigstellt.
– der zweite technische Architekt (der sog. „aparejador“), dem die konkrete Bauaufsicht und technische Überwachung obliegt.
– der Bauunternehmer, der für die Bauausführung zuständig ist.
– der Bauträger („promotor“), der ein unbebautes Grundstück erwirbt, um es zu bebauen.
Nach Beendigung des Bauwerks stellt der Architekt die Bescheinigung aus, dass der Bau endgültig fertiggestellt ist („certificación final de obra“).
Dieses Dokument ist Voraussetzung für die sog. Bewohnbarkeitsbescheinigung („cédula de habilitad“), welche vom Consell de Mallorca (Inselrat) ausgestellt wird. Anschließend stellt die zuständige Gemeinde die Lizenz zur erstmaligen Bewohnbarkeit der Immobilie („licencia de primera ocupacion“) aus.
3. Abgabe einer Neubauerklärung
Bei der sog. „Declaración de obra nueva“, der Neubauerklärung, geht es darum, die auf dem Grundstück errichteten Gebäude oder die erfolgten An- oder Umbauten unter genauer Beschreibung und Angabe ihres Wertes im Grundbuch eintragen zu lassen.
Die Eintragung wird auf Grundlage einer vor dem Notar abzugebenden und von ihm in öffentlicher Urkunde protokollierten Neubauerklärung durchgeführt. Das Grundbuchamt ist von der Existenz eines Neubaus in Kenntnis zu setzen. Der Neubau unterliegt der Dokumentensteuer in Höhe von 1,2 %, die sich auf Grundlage seines Wertes gemäß Beurkundung errechnet.
Die Neubauerklärung ist dann von rechtlicher Bedeutung, wenn die Eintragung des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes im Grundbuch notwendige Voraussetzung für nachfolgende Eintragungen ist. So kann beispielsweise die Eintragung eines Nießbrauchrechtes nicht erfolgen, wenn sich nicht aus dem Grundbuch ergibt, dass ein Gebäude existiert.
Die Neubauerklärung hat aber vor allen Dingen eine große praktische Bedeutung, wenn der Immobilienerwerb durch eine Hypothek finanziert wird. Der Käufer erhält eine Hypothek von einer spanischen Bank nur, wenn die Eintragungen des zu belastenden Hauses im Grundbuch korrekt sind, wenn also insbesondere die Neubauerklärung im Grundbuch eingetragen ist.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Die elektronische Unterschrift (auf Spanisch: firma electrónica oder certificado electrónico/digital) hat in den letzten Jahren im Privat- und Geschäftsleben, was den Kontakt mit spanischen Behörden angeht, stetig an Bedeutung gewonnen. Spanien ist bezüglich des Einsatzes von elektronischen Mitteln recht fortschrittlich. Heutzutage kann eine Privatperson fast alle Behördengänge online erledigen, ohne jemals persönlich bei dem jeweiligen Amt vorstellig zu werden.
Die Behörden drängen aus Kostengründen immer mehr darauf, alle erforderliche Korrespondenz und Zustellungen digital durchzuführen. Seit einigen Jahren werden Gesellschaften gesetzlich verpflichtet, ausschließlich auf dem elektronischen Wege mit den Behörden zu kommunizieren. Aber auch Selbständige werden inzwischen gezwungen über die elektronische Unterschrift mit dem Finanzamt und anderen Behörden in Kontakt zu treten. Bisher ist dies für Privatpersonen nicht verpflichtend, aber es ist eine Option.
Um gegenüber spanischen Behörden direkt online aufzutreten, benötigt man zunächst einmal eine eindeutige Identifikationsmöglichkeit. Dafür gibt es zum einen das Authentifikationsverfahren über ein Passwort und eine PIN, ein sogenannter Cl@ve, welcher in etwa wie das Online-Banking funktioniert. Man gibt zuerst ein Passwort ein und muss dann noch eine PIN einfügen, die man per SMS zugeschickt bekommt. Man benötigt also zwingend ein Handy. Hier der link: https://clave.gob.es/clave_Home/PIN24H.html
Die elektronische Unterschrift hingegen ist ein Zertifikat, das man auf dem Computer im Internetbrowser installiert und über die nationale Münzgesellschaft (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre) beantragt: https://www.fnmt.es/ceres. Dieses Verfahren wird normalerweise von Gesellschaften und Berufsträgern wie Steuerberatern und Rechtsanwälten genutzt.
Für den Erhalt der elektronischen Unterschrift und der Cl@ve-PIN, muss der Antragsteller persönlich einen Termin beim Finanzamt oder der Sozialversicherung wahrnehmen. Inzwischen kann man sich aber den Gang zu Behörde ersparen, wenn man das digitale Zertifikat gegen ein Entgelt über einen privaten Anbieter anfordert, eine Dienstleistung, die eine Reihe von Steuerberatern auf Ibiza seit geraumer Zeit anbieten.
Es gibt eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten der elektronischen Unterschrift, so dass es in einem zweiten Schritt notwendig ist, sich bei der jeweiligen Behörde anzumelden. Man kann vom Computer aus Steuererklärungen einreichen, Anträge bei Behörden stellen und Widersprüche einlegen (beispielsweise bei den Rathäusern), man kann sich bei der gemeindlichen Meldebehörde ummelden und auch das Katasteramt einsehen. Die elektronische Unterschrift erleichtert die Kommunikation mit dem Finanzamt: Man kann seine Referenznummer für die Einkommenssteuer generieren und Steuerklärungen aller Art einreichen. Des weiteren eignet sich die Unterschrift dafür, einen Dritten zu bevollmächtigen oder eine Prozessvollmacht online zu unterschreiben. Diese Auflistung von Anwendungsfällen ist nicht abschließend und jede Behörde handhabt die Anmeldung unterschiedlich.
Privatpersonen, insbesondere Nichtresidente, die auf Ibiza eine Immobilie besitzen, können sich auf diese Weise problemlos elektronisch ausweisen und als Immobilieneigentümer gibt es eine Reihe von steuerlichen Vorgängen, die man im Laufe des Jahres erledigen muss (Bezahlung der Grundsteuern, Kfz-Steuern etc.). Allerdings entsteht mit der Anmeldung die Pflicht, regelmäßig nachzuschauen, ob eine elektronische Zustellung von Seiten einer Behörde vorliegt. Diese wird üblicherweise per E-Mail von der Behörde angekündigt. Man sollte sich also im Klaren darüber sein, dass das Finanzamt und andere Behörden diese digitale Zustellungsform als verbindliche Zustellung nutzen können und damit Fristen beginnen zu laufen.
Das klingt auf den ersten Blick kompliziert und wenn ein Nichtresidenter Immobilieneigentümer sich nicht selbst um diese regelmäßige Kontrolle kümmern möchte, kann er einen Steuerberater oder Rechtsanwalt damit beauftragen.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Wozu dient das Besuchsprotokoll („hoja de visita“) bei einer Immobilienbesichtigung?
Wenn ein Immobilienmakler mit einem Kaufinteressenten ein Immobilienobjekt auf Ibiza besichtigt, wird üblicherweise ein Protokoll über den gemeinsamen Besuch unterschrieben, im spanischen „hoja de visita“. Sowohl der Makler als auch der Käufer sollten sich vor Augen führen, wozu dieses Protokoll dient.
Mancher Immobilienmakler nutzt nämlich die Gelegenheit, um in diesem Protokoll dem Kaufinteressenten der Immobilie weitergehende Verpflichtungen aufzuerlegen. So kann eine typische „hoja de visita“ eine Klausel enthalten, wonach der Käufer für einen Teil der Maklercourtage aufkommen muss, sollte der Verkauf zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Ist eine solche Klausel gültig?
Zunächst einmal hält das Besuchsprotokoll lediglich schriftlich fest, dass eine bestimmte zum Verkauf stehende Immobilie von einem Kaufinteressenten mit einem Makler besichtigt wurde. Im Zweifelsfall dient das Besuchsprotokoll dem Makler als Beweismittel bei der späteren Geltendmachung seiner Maklerkommission.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Immobilienmakler unterzeichnet einen Maklerauftrag mit dem Eigentümer eines Hauses auf Ibiza. Nach der Besichtigung der Immobilie mit einem Interessenten, der das Besuchsprotokoll unterschrieben hat, beurkunden der Verkäufer und der Käufer den notariellen Verkauf hinter dem Rücken des Immobilienmaklers. Wenn der Makler nunmehr den Verkäufer auffordert, seine Kommission zu entrichten, wird dieser zum Beispiel behaupten, er habe gar keine Schlüssel für die Besichtigung der Immobilie an Dritte herausgegeben und er sei derjenige, der den Kaufinteressenten das Objekt gezeigt habe. In diesem Fall dient dem Makler die Unterschrift des tatsächlichen Käufers im Besuchsprotokoll, seine Vermittlungstätigkeit zu belegen, um gegebenenfalls bei fehlender Einigung mit dem Verkäufer seinen Anspruch auf Entrichtung der Maklerkommission gerichtlich durchzusetzen.
Die bloße Unterzeichnung des Besuchsprotokolls („hoja de visita“) durch den Käufer stellt jedoch keinerlei vertragliche Verpflichtung gegenüber der Immobilienagentur dar und ist somit von einem Maklervertrag („hoja de encargo“) abzugrenzen. Der Maklervertrag wird im Regelfall zwischen dem Verkäufer und dem Immobilienmakler abgeschlossen, so dass nur der Verkäufer und nicht der Käufer zur Zahlung der Maklergebühren verpflichtet ist. Darüber hinaus halten es viele Gerichte für eine in die Irre führende Praxis, wenn in einem Besuchsprotokoll vertragliche Verpflichtung enthalten sind. Genau aus diesem Grund werden weitergehende vertragliche Klauseln im Besuchsprotokoll zu Lasten des Käufers in der Regel als nichtig angesehen.
Verpflichtet sich ausnahmsweise der Käufer, die Maklercourtage zu bezahlen, weil er beispielsweise auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie in einer konkreten Lage ist, so muss zwischen dem Käufer und dem Makler ein Maklervertrag mit den wichtigsten Vertragsbedingungen unterzeichnet werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Käufer oder Verkäufer in dem privatschriftlichen Kaufvertrag zur Zahlung der Maklerkommission verpflichtet werden. In diesem Fall können die Parteien nicht zu einem späteren Zeitpunkt behaupten, dass sie über ihre Verpflichtung zur Zahlung der Maklergebühren nicht informiert worden seien, da diese Verpflichtung sich ja bereits aus dem privatschriftlichen Kaufvertrag ergibt.
Wer auf Ibiza einen Makler beauftragt, sollte ergänzend folgendes wissen: Der Maklervertrag ist in Spanien gesetzlich nicht geregelt und kann im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltet sein. Im Regelfall trägt der Verkäufer als Auftraggeber in Spanien die Maklergebühren. In der Rechtspraxis werden die Maklergebühren aber in den Verkaufspreis mit eingerechnet. Die Maklerkommission beträgt üblicherweise 5 % bis 6 % des Verkaufspreises. Maklergebühren werden regelmäßig mit Abschluss des Notarvertrages fällig. Für ca. 1 % des Kaufpreises erhält der Käufer beim Immobilienkauf durch anwaltliche Beratung Rechtssicherheit.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Seit Beginn des Jahres 2022 gibt es wesentliche Änderungen bei der Wertbemessung von Immobilien, welche direkte Auswirkungen auf die Grunderwerbssteuer, die Erbschaftssteuer und die Vermögenssteuer haben.
Es gilt nunmehr der Immobilienmarkt-Referenzwert („Valor de Referencia del Mercado Inmobiliario”), der den Mindestwert im Falle einer Übertragung einer Immobilie bildet.
Erfolgt die Steuerberechnung nach dem Referenzwert, findet keine weitere Prüfung von Seiten der Behörde statt. Damit sollen zukünftige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, nachdem der Katasterwert zur angemessenen Bewertung von Immobilien in der Vergangenheit vielfach als unzureichend empfunden wurde. Die früher nach einer Übertragung drohende Wertüberprüfung („comprobación de valores“) von Seiten der Balearischen Steuerbehörde entfällt damit.
Ab diesem Jahr wird der Referenzwert von der zentralen Katasterbehörde („Dirección General de Catastro“) festgelegt, und zwar auf Grundlage der von Notaren und Grundbuchämtern mitgeteilten Kaufpreise. Der ermittelte Wert wird jeweils zum Jahresende für das darauffolgende Kalenderjahr festgesetzt. Für das laufende Jahr 2022 ist der Referenzwert allerdings in einigen Teilen Ibizas (z.B. in Teilen der Gemeinde Sant Josep), sowie im ländlichen Gebiet von Ibiza und Formentera („suelo rústico“) umgesetzt worden. Sollte es keinen Referenzwert geben, ist der Verkehrswert anzugeben und dieser wurde bisher auf den Balearen auf Grundlage des Katasterwertes und der Webseite der Balearischen Steuerbehörde ermittelt.
Der Notar wird bei jeder Immobilienübertragung, egal ob Erbschaft, Schenkung oder Kaufvertrag auf den Bescheid über den Referenzwert hinweisen. Bei der Vererbung von Anteilen einer Gesellschaft, die eine Immobilie hält, ist die Bewertungsgrundlage ab sofort ebenfalls der Referenzwert.
Mit Hilfe der digitalen Unterschrift („firma electrónica“) kann man den aktuellen Wert einer Immobilie auf der Webseite des Katasteramtes ermitteln: https://www1.sedecatastro.gob.es/Accesos/SECAccvr.aspx. Die Informationen sind auf Spanisch und Englisch verfügbar. Auf der Hauptseite des zentralen Katasteramtes findet sich rechts oben ein rotes Kästchen namens „valor de referencia“, das man anklicken kann und unter Angabe der Katasterreferenz gelangt man nach einigen Zwischenschritten zum Referenzwert der Immobilie.
Liegt der Referenzwert höher als der beurkundete Immobilienwert, so liegt die Beweislast beim Steuerpflichtigen: Entweder der Käufer/Erbe versteuert nach dem höheren Referenzwert und legt danach Rechtsmittel ein oder er bezahlt nach dem niedrigeren Kaufpreis und riskiert einen Steuerbescheid mit Bußgeldern, dem er widersprechen kann. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es unserer Meinung nach ratsam, den Referenzwert der Immobilie in der Urkunde anzusetzen und entsprechend zu versteuern. Wenn der Referenzwert über dem vereinbarten Kaufpreis liegt und die Immobilie sich beispielsweis in einem baufälligen Zustand befindet, sollte man vor der Erbschaft oder dem Kauf umfangreiche Beweise sichern, um den etwaigen Anspruch auf einen niedrigeren Kaufpreis zu belegen. Hierzu zählen ein Wertgutachten eines technischen Architekten, Videos, die den Zustand der Immobilie zeigen und ein notarielles Protokoll, welches den Ist-Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung belegt. Im Anschluss an die Übertragung und Entrichtung der Steuern kann der Steuerpflichtige versuchen, die zu viel gezahlten Steuern zurückzufordern und damit den Referenzwert anzufechten.
Da der Referenzwert erst am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, sind, was die Vermögenssteuer angeht, nur diejenigen Übertragungen betroffen, die seitdem stattgefunden haben. Da es nunmehr eine jährliche Anpassung des Referenzwertes für Immobilien gibt, muss die Vermögenssteuer ebenfalls jährlich angepasst werden. Im Übrigen wird seit Neustem die Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer um alle Nebenkosten, die beim Erwerb entstanden sind, erhöht. Dazu gehören eventuell anfallende Grunderwerbssteuern, Mehrwertsteuern, Stempelsteuern und Notar- und Grundbuchkosten! Bei der Vermögenssteuer muss ein Einspruch gegen den Referenzwert bereits beim Erwerb eingelegt werden, da es bei der Vermögenssteuer, die erst im Folgejahr fällig wird, keine Einspruchsmöglichkeit mehr gibt.
Zum Schluss eine gute Nachricht: Für die gemeindliche Grundsteuer hat der Referenzwert keine Bedeutung. Auch auf die gemeindliche Wertzuwachssteuer („Plusvalia“) hat der Referenzwert in der Regel keine Auswirkungen. Zumindest hier bleibt die Bewertungsgrundlage der gemeindliche Katasterwert.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Vor einem Immobilienerwerb auf Ibiza gibt es vieles zu beachten und zu überprüfen: Von der Baugenehmigung über die vorhandenen Belastungen im Grundbuch bis zur Zahlung der entsprechenden Steuern etc.
Die Bedeutung der Erstbezugserlaubnis („licencia de primera ocupacion“) und der Bewohnbarkeits-bescheinigung („cedula de habitabilidad“) wird hingehen sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer häufig unterschätzt wird.
Die Erstbezugserlaubnis wird auf Ibiza von der zuständigen Gemeinde für den Erstbezug und die Nutzung einer Immobilie ausgestellt. Dies ist allerdings unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau handelt oder die vorhandende Immobilie verändert oder vergrößert wurde. In dem zweiten Fall ist deshalb eine Erstbezugserlaubnis erneut von der Behörde auszustellen.
Nicht zu verwechseln ist die Erstbezugserlaubnis mit der Bewohnbarkeitsbescheinigung („cedula de habitabilidad“). Es herrscht oftmals die irrige Auffassung, dass es sich hierbei um eine Unterlage handelt, die ausschließlich für die Fertigstellung eines Neubaus benötigt wird. Bei der „cedula“ handelt es sich um ein Dokument, welches auf Ibiza vom Inselrat („Consell Insular“) ausgestellt wird. Es erbringt den Nachweis, dass ein zu Wohnzwecken dienendes Gebäude die Mindestanforderung an Größe, technische Installationen und Sanitärbereich erfüllt. Damit erfüllt die „cedula“ eine staatliche Kontrollfunktion, was man bereits daran erkennen kann, dass Wasser- und Stromanschluss bei Neubauten nur eingerichtet werden dürfen, wenn eben die „cedula“ vorhanden ist.
Aber selbst wenn die „cedula“ zu einem früheren Zeitpunkt bereits vorlag und die Anschlüsse existieren, muss man wissen, dass diese eine Laufzeit von lediglich 10 Jahren hat und nicht automatisch von den Behörde verlängert wird. Je nach Einzelfall fällt die Immobilie in einer der drei verschiedenen „cedula“-Kategorien:
-Die „cedula“ bei Erstbezug („cedula de primera ocupacion“) ist immer dann notwendig, wenn ein Gebäude erstmalig fertiggestellt oder Teile angebaut wurden. Dem Inselrat sind neben dem Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug), auch von einem Architekten unterschriebene Pläne und Fotos einschließlich der Katasterdaten vorzulegen. Desweiteren müssen die Baugenehmigung, sowie das Baufertigstellungszertifikat („certificado final de obra“) des Architekten und der Gemeinde vorliegen.
-Die „cedula“, die bei einer Verlängerung ausgestellt wird („cedula de renovacion“), muss nach Ablauf von zehn Jahren beantragt werden. Hier sind der Behörde ein aktueller Grundbuchauszug, ein vom Architekten unterschriebenen und datieren Lageplan mit den Katasteramtsdaten und Fotos der Immobilie vorzulegen. Die Behörde hat über die Verlängerungsbescheinigung die Möglichkeit, Immobilien zu überprüfen, die in den letzten zehn Jahren möglicherweise ohne Baugenehmigung verändert wurden.
-Eine Negativbescheinigung („cedula de carencia“) kann nur beantragt werden, wenn die in Frage stehende Immobilie vor dem 1. März 1987 erbaut wurde. Auch hier muss man der Behörde einen aktuellen Grundbuchauszug zum Nachweis der Eigentümerstellung, sowie Fotos und Lageplan vorlegen. Allerdings reicht es im Unterschied zu den anderen zwei Cedula-Anträgen aus, ein Zertifikat vorzulegen („certificado de situacion urbanistica“), aus dem hervorgeht, dass das Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde und seit dem auch keine baulichen Veränderungen an der Immobilie vorgenommen worden sind.
Wie man sieht, ist insbesondere die Verlängerung einer abgelaufenen „cedula“ für den geplanten Verkauf von großer Bedeutung. Das Vorhandensein einer aktuell gültigen „cedula“ ist außerdem Voraussetzung für den Erhalt der kommerziellen touristischen Lizenz zur Vermietung von Privathäusern auf Ibiza.
Beim Kauf einer „gebrauchten“ Immobilie sollte die Käuferseite stets beachten, dass der Eintrag eines Neubaus im Grundbuchamt nicht zwingenderweise bedeutet, dass auch die „cedula“ und die Erstbezugserlaubnis vorliegen. Der Notar ist bei Errichtung der Neubauerklärung einer bereits existierenden Immobilie nicht verpflichtet, die Vorlage der Erstbezugserlaubnis und der „cedula“ zu verlangen. Bestehen Sie deshalb bei dem Erwerb einer Immobilie auf Ibiza stets auf die Vorlage dieser Unterlagen und prüfen Sie, was Sie kaufen.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Es gibt in der spanischen Rechtssprache kaum einen Begriff, der so missverstanden wird wie die „plusvalía“. Es fängt damit an, dass sich der Begriff plusvalía nicht in den spanischen Gesetzestexten wiederfindet.
Die richtige Bezeichnung lautet wie folgt: Steuer auf den Wertzuwachs von erschlossenen Baugrundstücken („Impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana“).
Es handelt sich bei dieser Wertzuwachssteuer um eine Gemeindesteuer, die den Wertzuwachs von Grund und Boden (aber nicht von Aufbauten) seit der letzten Übertragung besteuert. Die plusvalía wird häufig mit der Einkommenssteuer („IRPF“) des Verkäufers verwechselt. Über die staatliche Einkommenssteuer wird der beim Verkauf erzielte Gewinn, nämlich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis laut der notariellen Kaufvertragsurkunde, besteuert. Berechnungsgrundlagen für die plusvalía hingegen sind der Wert von Grund und Boden und die in der Gemeindesatzung festgelegten Steuersätze.
Die plusvalía fällt bei jeder Eigentumsübertragung einer Immobilie an, die der Grundsteuer („IBI“) unterliegt und der maximale Veranlagungszeitraum beträgt 20 Jahre. Die plusvalía fällt auch bei Erbschaften und Schenkungen an, wobei die meisten Gemeindesatzungen auf Ibiza für den Fall einer Erbschaft von Erben 1. Ordnung (Eltern, Kinder) eine Steuerermäßigung („bonificación“) von 95 % vorsehen.
Ausgangspunkt für die Berechnung der plusvalía ist der Katasterwert („valor catastral“), welchen man leicht aus dem letzten Grundsteuerbescheid herauslesen kann. Der Katasterwert wird unterteilt in den Wert von Grund und Bodens („valor del suelo“) und den Wert der Aufbauten („valor de construcción“) aufgeteilt, beide Werte zusammen ergeben den Katasterwert. In Ibiza Stadt wurde der Katasterwert zuletzt 2012 stark heraufgesetzt. Damit die Immobilieneigentümer aber nicht von einem Jahr auf das andere von dieser drastischen Erhöhung überrascht werden, wird die Steuer auf einer jedes Jahr stückweise erhöhten Bemessungsgrundlage („base liquidable“) berechnet. Im zehnten Jahr der Anhebung wird dann der Katasterwert in voller Höhe zur Besteuerung herangezogen (in Ibiza Stadt im Jahr 2021).
Vereinfacht ausgedrückt wird der der Wert von Grund und Boden je nach Anzahl der Jahre seit dem letzten Eigentümerwechsel der Immobilie mit einem von der Gemeinde zu definierenden Faktor multipliziert. Daraus ergibt sich dann eine entsprechende Besteuerungsgrundlage, welche wiederum unter Anwendung eines gemeindlichen Steuersatzes die Steuerschuld ergibt. Ein Beispiel aus der Gemeinde San Josep soll das Prinzip verdeutlichen: Der Wert des Bodens liegt bei 13.642,79 €, 20 Jahre sind seit der letzten Übertragung vergangen, der Koeffizient der Gemeinde San Josep liegt bei 2,2 %, der Steuersatz liegt bei 20 %. Daraus ergibt sich folgende Rechenexempel: 2,2 % von 13.642,79 € = 300,14 € X 20 Jahre = 6.002,83 €, hiervon 20 % = 1.200,57 € plusvalía sind also zu entrichten.
Die plusvalía ist per Gesetz vom Verkäufer zu tragen. Gelegentlich versucht der Verkäufer, sie dem Käufer aufzubürden, obwohl die spanische Rechtsprechung entschieden hat, dass eine Verlagerung der plusvalía auf den Käufer unzulässig ist. Es macht Sinn von daher Sinn, im Vertrag explizit die Zahlung der plusvalía der Verkäuferseite aufzuerlegen. Alle Notare sind verpflichtet, die Gemeindeverwaltung über die protokollierten Urkunden zu informieren, die der plusvalía unterliegen könnten. Nach einem Beschluss der Generaldirektion (BOE 26. Januar 2018) ist es notwendig, dass die Gemeinde den Empfang der Notarurkunde dem Notar bestätigt. Da die Gemeinde in der Regel nicht tätigt wird, ist es nunmehr umso wichtiger, dass die Parteien ihrerseits innerhalb von 30 Tagen nach Beurkundung den Übertragungsvorgang der Gemeinde melden. Grundbuchämter dürfen seit einigen Jahren Eintragungen von Rechtsänderungen nur vornehmen, sofern zumindest der Antrag auf Begleichung der Plusvalia bei der zuständigen Gemeinde gestellt worden ist.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Bereits Ende 2012 beschloss die spanische Regierung, die Datenbanken des spanischen Katasteramtes zu aktualisieren.
Dem Eigentümer einer Immobilie auf den Balearen wurde dadurch die Möglichkeit eröffnet, seine Eintragung im spanischen Katasteramt auf den neusten Stand zu bringen, ohne dass ein Bußgeld anfällt.
Diese Regulierung des Katasters wird deshalb auch als eine Art Katasteramnestie bezeichnet.
Für die Gemeinden, in den die im Kataster aktualisierten Immobilien liegen, bedeutet die Regulierung zusätzliche Einnahmen, da der Katasterwert der Immobilien aufgrund der Regulierung steigt und dieser Katasterwert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer („IBI“) und der gemeindlichen Wertzuwachssteuer („Plusvalia“) ist.
Der Immobilieneigentümer ist auch bereits vor der staatlichen Regulierungsmassnahme verpflichtet gewesen, alle Veränderungen der Immobilie aufgrund von Um- oder Anbauten dem Katasteramt innerhalb von 2 Monaten mitzuteilen und auf diesem Wege zu aktualisieren. Anderenfalls ist mit einem Bußgeld von bis zu 6.000 € zu rechnen. Die Regulierung des Katasters gilt allerdings nicht automatisch in ganz Spanien, sondern beschränkt sich auf diejenigen Gemeinden, die offiziell ausgewiesen wurden. In der Gemeinde von San Josep und San Antonio ist die Regulierung bereits im letzen Jahr abgeschlossen worden, in den Gemeinden Santa Eulalia, San Joan und Ibiza Stadt läuft diese noch.
Der Eigentümer der Immobilie kann entweder von sich aus einen Regulierungsvorschlag einreichen oder das Katasteramt fordert den Eigentümer von Amts wegen hierzu auf. Nach der Regulierung wird eine Gebühr von 60€ pro Immobilie fällig, sowie eine Steuernachzahlungen der Grundsteuer für die letzen 4 Jahre berechnet auf Grundlage des erhöhten Katasterwertes. Zur freiwilligen Verfahrenseinleitung muss der Eigentümer neben den entsprechenden Formularen (Formular 902-N) auch Pläne und Baubeschreibungen eines Sachverständigen beifügen. Es können nur legal gebaute Immobilien im Katasteramt aktualisiert werden. Diejenigen Gebäude, die gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen, sind von der Regulierung im Regelfall ausgenommen. Etwas anderes gilt in den Fällen, bei denen der Baurechtsverstoss bereits verjährt ist und somit Bestandsschutz vorliegt.
Die Regulierung des Katasteramtes erstreckt sich nicht auf das spanische Grundbuchamt („Registro de la Propiedad“). Es ist aber empfehlenswert auch die bis dahin nicht im Grundbuchamt vermerkten Quadratmeter eintragen zu lassen. Eine solche Berichtigung des Grundbuchamtes erfolgt über eine notarielle Neubauerklärung, der sog. „Declaración de obra nueva“. Es geht hier darum, die auf dem Grundstück errichteten Gebäude oder die erfolgten An- oder Umbauten unter genauer Beschreibung und Angabe ihres Wertes im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung wird auf Grundlage einer vor dem Notar abzugebenden und von ihm in öffentlicher Urkunde protokollierten Neubauerklärung durchgeführt. Der Neubau unterliegt der Stempelsteuer in Höhe von 1,2 % des beurkundeten Wertes.
Die Neubauerklärung ist beispielsweis von rechtlicher Bedeutung, wenn die Eintragung eines Nießbrauchs nicht erfolgen kann, weil sich nicht aus dem Grundbuch ergibt, dass ein Gebäude existiert. Die Neubauerklärung hat auch eine große praktische Bedeutung, wenn der Immobilienerwerb durch eine Hypothek finanziert wird. Der Käufer erhält von einer spanischen Bank ein Darlehen in der Regel nur, wenn die Eintragungen des zu belastenden Hauses im Grundbuch korrekt vermerkt sind.
Die Regulierung des Katasters bietet zusammenfassend vielen Immobilieneigentümer auf Ibiza und den Balearen eine ausgezeichnete Gelegenheit, ihre Immobilie sowohl im Kataster also auch im Grundbuch auf den aktuellen Stand zu bringen.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Mindestens einmal im Jahr kommen die Miteigentümer einer Wohnanlage auf Ibiza zur ordentlichen Eigentümerversammlung zusammen, um u.a. über die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft Beschluss zu fassen.
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Eigentümergemeinschaft; er leitet die Gemeinschaft und ist für die Einberufung der Versammlung zuständig. Jeder Eigentümer hat auf der Versammlung ein Stimmrecht, solange er nicht mit Zahlungspflichten gegenüber der Gemeinschaft im Rückstand ist.
Alle Eigentümer, inklusive der säumigen Miteigentümer, haben ein Rederecht. Die Schuldnerliste wird als Anlage zu den Einladungen verschickt. Die Versammlungen müssen auf Spanisch abgehalten werden, es sein denn, alle Eigentümer sind damit einverstanden, dass die Versammlung in einer anderen Sprache abgehalten wird. Übliche Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlung sind die Begrüßung und die Feststellung der anwesenden oder vertretenen wahlberechtigten Eigentümer, der Bericht des Präsidenten, die Beschlussfassung über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, die Wahl oder Bestätigung des Vorstandes, sonstige Anliegen der Eigentümer.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Eigentümerversammlung zu garantieren, sollte der Präsident der Gemeinschaft dafür sorgen, dass die Tagesordnungspunkte kurz und sachlich abgehandelt werden und rechtlich umsetzbare Beschlüsse getroffen werden, die gerichtlich nicht so einfach anfochten werden können. Der Präsident wird bei der Versammlung in der Regel von einem Verwalter („Administrador“), einem Anwalt der Gemeinschaft und einem Dolmetscher unterstützt. Ziel der Verwaltung und des Anwaltes ist es, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miteigentümern zu vermittelnd tätig zu werden und für die Mehrheit annehmbare Lösungen zu erzielen
Beschlüsse der Eigentümerversammlung erfordern je nach der behandelten Materie entweder Einstimmigkeit (Beispiel: Änderung der Statuten), eine 3/5 Mehrheit oder eine einfache Mehrheit (Annahme eine internen Hausordnung). Für die beiden zuletzt genannten Mehrheiten sind sogenannte doppelte Mehrheit vorgeschrieben: Mehrheit der Gesamtzahl der Eigentümer und zugleich eine Quotenmehrheit (für jede Wohneinheit gibt es eine „Quote“, die im Grundbuchamt vermerkt ist).
Der Sekretär der Eigentümergemeinschaft sollte eigentlich das Protokoll der Eigentümerversammlung aufsetzen, in der Praxis übernimmt diese Aufgabe jedoch oftmals der Verwalter. Das Protokoll muss zwingend auf Spanisch verfasst sein, damit dieses in dem Protokollbuch vermerkt werden kann. Bei Gemeinschaften mit vielen ausländischen Eigentümern wird das Protokoll häufig zusätzlich ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt. Das Protokoll muss nicht wortwörtlich den Verlauf der Versammlung mit allen Diskussionsbeiträgen wiedergeben, sondern dient in vor allem der Protokollierung der Beschlüsse. Folgende Punkte sollten in dem Protokoll nicht fehlen: Ort und Datum der Versammlung, erste oder zweite Einberufung, die Name der anwesenden und vertretenen Eigentümer, die Angaben der säumigen Schuldner, die nicht abstimmungsbefugt sind, alle Punkte der Tagesordnung und die jeweiligen Abstimmungsergebnisse („dafür, dagegen, Enthaltungen“) und die genaue Formulierung der Beschlüsse. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Beschlüsse vollständig niedergeschrieben werden. Wenn das Protokoll die Beschlüsse der Versammlung nicht richtig wiedergibt, werden mancher Eigentümer Einspruch erheben und versuchen, das Protokoll anzufechten. Ein an die Verwaltung der Gemeinschaft gerichteter Einspruch hat keinerlei rechtliche Wirkung. Verstoßen die Beschlüsse gegen die Satzung, das Gesetz oder stehen im Widerspruch mit den Interessen der Allgemeinheit, können diese Beschlüsse von dem Eigentümer auf dem Gerichtsweg angefochten werden. Für die Anfechtungsklage gilt der Anwaltszwang, wobei zu beachten gilt, dass die Anfechtungsfristen sehr kurz sind.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Es ist vor über zwei Jahren ein gefeierter Erfolg gewesen, als der spanische Gesetzgeber auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.9.2014 reagierte und die Nichtresidenten den Residenten im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer gleichstellte.
Aufgrund des Änderungsgesetzes gelten in Spanien seit dem 1. Januar 2015 für erb- oder schenkungsweise erlangte Vermögenswerte die steuerlichen Sonderregelungen der jeweiligen autonomen Regionen auch für EU-Bürger mit Wohnsitz in einem EU-Staat.
Aus diesem Grund wird seit 2015 eine auf Ibiza belegene Immobilie im Erb- oder Schenkungsfall nach den Steuerregelungen der Balearen besteuert, selbst wenn Erblasser (Verstorbener) und Erben ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat haben. Das hatte bis 2016 die erfreuliche Folge, dass auch Nichtresidente EU-Bürger in den Genuss der balearischen Erbschaftssteuer kamen und nur ein Prozent Erbschaftssteuern zu zahlen war, wenn es sich um eine Erbschaft aufsteigender oder absteigender Linie (Eltern, Kinder) handelte. Die Erben 1. Ordnung einer Finca auf Ibiza bezahlten vollkommen unabhängig von dem Wert des Nachlasses also nur ein Prozent Erbschaftssteuer. Sollten die Erben jedoch in der Schweiz, in den USA oder anderswo außerhalb der EU ihren Wohnsitz haben, gilt weiterhin als Besteuerungsgrundlage das zentrale spanische Steuergesetz mit im Vergleich zu Ibiza hohen Steuersätzen. Die Erbschafts- und Schenkungsfälle von Nichtresidenten werden in der zuständigen Behörde in Madrid bearbeitet, so dass man alle Unterlagen (den Nachweis der Erbschaftsurkunde und der gezahlte Steuern) zur Überprüfung dorthin schicken muss, obwohl die Steuertabelle der balearischen Insel zur Anwendung kommt.
Die günstige Erbschaftssteuerregelung der Balearen ist jedoch zum 1. Januar 2016 aufgehoben worden und durch eine neue Erbschaftssteuer ersetzt worden, welche abhängig von dem Wert des Nachlasses ist. Bis zu einem Betrag von 700.000 € bleibt es bei der Besteuerung von 1 Prozent. Ab einer Erbmasse von 700.000 € bis 1.000.000 € sind 8 %, ab 1.000.000 € Erbmasse 11 %, ab 2.000.000 € Erbmasse 15 %, ab 3.000.000 € Erbmasse 20 % Erbschaftsteuern zu zahlen. Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 1 Mio. € steigt die Steuerbelastung für die Erben nach Abzug des Freibetrages auf rund 30.000 €.
Auch bei Schenkungen von auf Ibiza belegenen Immobilien sind die Regelungen der balearischen Erbschaftssteuern anwendbar. Unter Direktverwandten (Kinder, Eltern) werden Schenkungen auf dem Balearen mit 7 % besteuert werden. Für Ibiza gibt es die spezielle juristische Figur des Erbvertrages („pacto sucesorio“), welchen man lediglich mit 1 % versteuert muss. Das ist im Vergleich zu den normalen Schenkungssteuern eine Ersparnis von immerhin 6 Prozentpunkten. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des ibizenkischen Erbvertrages auf Nichtresidente ist aber, dass die Figur Erbvertrag im Heimatland der Parteien ebenfalls rechtlich geregelt ist. Das ist zum Beispiel im deutschen Zivilrecht der Fall, so dass die steuerrechtlichen Vorteile des ibizenkischen Erbvertrages auch von deutschen Staatsbürgern genutzt werden können. Bei der Schenkung gilt es aber folgenden Nachteil zu beachten: Dem Schenkenden kann ein zu versteuernder Gewinn entstehen, wenn zwischen dem Ursprungserwerb des Geschenkes (der Immobilie) und dem Übertragungswert bei Vollzug der Schenkung eine große Wertdifferenz besteht. Wurde beispielsweise die Immobilie im Jahre 1999 laut der notariellen Kaufvertragsurkunde für 100.000 € gekauft und wird diese nunmehr für 500.000 € verschenkt, dann muss der Nichtresidente Schenkende 19 % Gewinnsteuer auf den Gewinn von 400.000 € zahlen.
Was im Änderungsgesetz vom 1. Januar 2015 nicht behandelt wird, ist die Steuersituation vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch für diese Fälle gilt das für die direkten Erben günstige Erbschaftssteuerrecht der Balearen. Die Erben können also hier einen Rückforderungsanspruch gegenüber den Fiskus in Madrid geltend machen, allerdings muss eine Verjährungsfrist von vier Jahren beachtet werden. Beispielsfall: Der Nichtresidente Erbe hat am 5. Dezember 2013 mit dem Steuermodell 650 Erbschaftssteuern in Höhe von 7.500 € bezahlt. Die Erbmasse betrug 70.000 €. Dieser Erbe kann bis zum 5. Dezember 2017 (bis zu 4 Jahre nach Zahlung der Erbschaftssteuern) 6.800 € (7.500 € minus 700 €) Erbschaftssteuern zuzüglich Zinsen vom spanischen Fiskus zurückverlangen. Bei der Bewältigung des Rückforderungsanspruches sollte man auf einen in der Materie kompetenten Steuerberater oder Rechtsanwalt zurückgreifen.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Die Planung der Erbfolge ist eines der Hauptanliegen vieler Immobilieneigentümer auf den Balearen.
Der Erbvertrag („pacto sucesorio“) ist ein interessantes Instrument, um eine Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie zu regeln, da der Erbvertrag steuerrechtlich als eine vorweggenommene Erbschaft ausgestaltet werden kann. Teile der Erbmasse können damit bereits zu Lebzeiten mittels eines Vertrages auf die Erben verteilt werden.
Der Erbvertrag ist allerdings nur in bestimmten autonomen Regionen Spaniens zulässig, dazu gehören Aragon, das Baskenland, Galizien, Katalonien und vor allem die Balearischen Inseln.
Das Testament ist anders als der Erbvertrag ein unilaterales Dokument, welches allein vom Willen des Unterzeichnenden abhängt. Falls dieser seiner Meinung ändert, kann er jederzeit ein neues Testament erstellen, welches den vorherigen letzten Willen aufhebt. Der Erbvertrag ist hingegen ein Vertrag und hängt vom Willen aller Vertragspartner ab und ist in der Regel unwiderruflich.
Der Erbvertrag kann vorsehen, dass Vermögenswerte (Immobilien, Aktien etc.) bereits zu Lebzeiten übertragen werden sollen. Man spricht deswegen bei dieser Form des Erbvertrages auch von einer vorweggenommenen Erbschaft („adelantado de la herencia“).
Folgende Punkte sind für den Abschluss des Erbvertrages zwingend zu beachten: Die Vertragspartner müssen in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Steuerlich gesehen liegt die Idealkonstellation bei Direktverwandten (Eltern, Kinder) vor. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Ist einer der Unterzeichnenden Spanier, so muss dieser seit mindestens 10 Jahren auf den Balearen wohnen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der zivilrechtlichen Gebietszugehörigkeit („vecindad civil“).
Bei Nichtresidenten kommt es darauf an, ob der Erbvertrag auch in ihrem Heimatland gesetzlich geregelt ist. Das ist zum Beispiel im deutschen Zivilrecht der Fall, so dass deutsche Staatsbürger einen Erbvertrag auf den Balearen beurkunden lassen können.
Es gibt eine Reihe von Steuervergünstigungen, die nach Abschluss des Erbvertrages zur Anwendung kommen. Bei der Übertragung einer Immobilie auf den Balearen per Erbvertrag fällt bei direkten Verwandten bis zu einem Wert von 700.000 € lediglich 1 % Erbschaftssteuer an, während bei einer normalen Schenkung 7 % Schenkungssteuern anfallen würden.
Der Erbvertrag wird laut der höchstrichterlichen Rechtsprechung dem Vererben gleichgestellt, so dass hier keine Gewinnsteuer im Rahmen der Einkommenssteuer anfällt (sogenannte „plusvalia del muerto“). In der Regel gibt es bei der gemeindlichen Zugewinnsteuer („plusvalia municipal“) eine Vergünstigung („bonificación“) von 95 % bei Erbschaften, wodurch nur 5 % der gesamten plusvalia-Steuern zu entrichten sind. Hier kommt es aber im Einzelfall auf die jeweilige gemeindliche Verordnung an. In der Praxis wenden bestimmte Gemeinden auf den Balearen die Vergünstigungen nur für Residente, jedoch nicht für Nichtresidente an. Diejenigen Personen, die bereits Vermögenssteuer bezahlen, können durch die Übertragung von Vermögen mittels des Erbvertrags ihre Vermögenssteuer senken. Die Vermögenssteuer kommt ab einem Vermögen von 700.000 € zur Anwendung.
Beispielsfall:
Ein residenter Hauseigentümer, der seit 30 Jahren auf den Balearen lebt, überträgt an seinen Sohn, der in Deutschland wohnt, eine in Sta. Eulalia gelegene Immobilie im Wert von 500.000 € im Wege des Erbvertrages. Der Vater hat ein Nettovermögen von 3 Millionen Euros. Die Erbschaftssteuer beträgt 1 % nach Abzug des Freibetrages von 25.000 €.
Da der Sohn Nichtresidenter auf den Balearen ist, muss der Erbvertrag in Madrid versteuert werden. Auf die gemeindliche plusvalia-Steuer sollte es im Regelfall eine Ermäßigung von 95 % geben. Der Vater muss keinerlei Gewinn versteuern und er kann die jährlich anfallende Vermögenssteuer um einige Tausend Euros senken.
Dieses Fallbeispiel beleuchtet eindeutig, dass man durch rechtzeitige Gestaltung und Beratung am Ende Steuergelder sparen kann.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com
Wer selber bauen und ein Baugrundstück kaufen möchte, ist selbstverständlich vor dem Erwerb daran interessiert zu klären, ob und was auf dem Grundstück gebaut werden darf.
In den Gemeindeverwaltungen gibt es eine Abteilung für Städtebau, „Urbanismo“, die fast immer sehr hilfsbereit ist. Dort können unter Angabe der Lage des Grundstücks die „normas urbanisticas“, die Baunormen, erfragt werden, in denen die genauen Einzelheiten der Bebaubarkeit der im Gemeindegebiet liegenden Grundstücke festgelegt sind.
Nach vorheriger Terminvereinbarung gibt der Gemeindearchitekt Auskunft bei Unklarheiten, und vor allem darüber, ob demnächst Änderungen der Bebaubarkeit geplant sind. Keinerlei Sicherheit bieten übrigens Angaben im Grundbuch wie „Baugrundstück“ oder ähnliches. Diese sind völlig unverbindlich und hindern die Gemeindeverwaltungen beispielsweise nicht, solche „Baugrundstücke“ zu Grünflächen zu erklären. Unabhängig davon sollte man sich in diesem Zusammenhang zusätzlich von einem Architekten und einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Leider gibt die zuständige Gemeinde bei einem geplanten Grundstückserwerb keine verbindliche Auskunft über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Sie werden von der Gemeinde zwar irgendwann (jede Gemeinde auf Ibiza hat da ihr eigenes Tempo) eine Antwort in Form einer Bescheinigung der Gemeinde, sog. „certificado de calificación urbanistica“, erhalten; sicher können Sie allerdings nicht sein, ob ihr späterer Bauantrag wirklich genehmigt wird. Eine Voranfrage hat nur informativen Charakter, das konkrete Bauvorhaben muss jedoch später noch genehmigt werden.
Ist die Auskunft der Gemeinde unrichtig oder überschreitet dies ihre Genehmigungskompetenz, bleibt die Gemeinde stets verpflichtet, den späteren Antrag auf Baugenehmigung ausschließlich in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Rechtslage zu entscheiden, da sie ansonsten illegale Bauvorhaben genehmigen müsste. Möchte man also ein Baugrundstück kaufen, so ist es oftmals von Vorteil, wenn bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Gibt es noch keine Baugenehmigung kann es sinnvoll sein, sich vertraglich eine Option auf das Grundstück zu sichern, so dass vor dem Kauf die Baugenehmigung beantragt wird.
Existiert bereits eine Baugenehmigung für das Grundstück, so sollte man unbedingt prüfen, ob diese noch gültig ist, da Baugenehmigungen zeitlich befristet sind. Ist die Genehmigung abgelaufen, gibt es eventuell die Möglichkeit einer Verlängerung.
Noch ein paar Worte zu den beim Kauf eines Baugrundstückes anfallenden Steuern: Hier muss man sich den konkreten Fall anschauen, da in manchen Fällen Grunderwerbsteuer und in anderen Fällen Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Dies hängt davon ab, ob bereits eine Baugenehmigung vorliegt und wer der Verkäufer (privater oder gewerblicher) ist.
Quellenangabe:
Die Inhalte dieses Beitrags stellen lediglich eine generelle Information und in keinem Fall eine rechtliche oder fachliche Beratung dar. Weder die herausgebende Kanzlei IBIZA-LEGAL noch deren Mitarbeiter übernehmen in irgendeiner Art Verantwortung für möglicherweise in Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der Seite auftretende Nachteile oder Schäden.
Die Kanzlei IBIZA-LEGAL übernimmt ebenso wenig Verantwortung für die Inhalte anderer Webseiten, welche durch Links oder auf andere Art und Weise mit dieser Webseite verbunden sind. Die Einbeziehung von Links zu anderen Webseiten auf dieser Seite bedeutet weder eine Genehmigung noch ein Einverständnis mit den Inhalten dieser Webseiten, noch das Bestehen irgendeiner anderen Verbindung zwischen der Kanzlei IBIZA-LEGAL und den Inhabern dieser Beitragsseite.
Die Kopie, Vervielfältigung, Wiedergabe, Übertragung, der Vertrieb oder die Veröffentlichung der Inhalte dieser Webseite sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei IBIZA-LEGAL untersagt. Die Wiedergabe und zeitliche vorübergehende Speicherung der Inhalte dieser Webseite sind insofern gestattet, wie dies für die Nutzung und Kenntlichmachung der Webseite von einem Personalcomputer aus erforderlich ist.
IBIZA LEGAL
Rechtsanwälte & Abogados
DIRECCIÓN:
Calle Extremadura, 22 – 3º izq.
Ibiza
Islas Baleares E-07800
TELÉFONOS:
+34 971 59 02 30
+34 971 30 13 98
+34 647 99 47 35 (no Whatsapp)
E-MAIL:
info@ibiza-legal.com