Denkmalabschreibung: Maximale Steuervorteile durch fachgerechte Sanierung

Die Denkmalabschreibung ist weltweit einzigartig und bietet Ihnen als Eigentümer oder Investor einer denkmalgeschützten Immobilie erhebliche Steuervorteile. Um diese Vorteile voll ausschöpfen zu können, ist es wichtig, die Kernsanierung des Gebäudes sorgfältig und in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt durchzuführen. Die Denkmalabschreibung zielt darauf ab, das Gebäude originalgetreu wiederherzustellen, weshalb alle Sanierungsmaßnahmen den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechen müssen.

Wichtige Punkte bei der Sanierung

Nicht alle Sanierungsmaßnahmen fallen unter die Denkmalabschreibung. In der Regel umfasst der Denkmalschutz die Außenfassade und besondere architektonische Elemente wie Treppenhäuser, Deckenmalereien oder historische Eingangstüren. Diese müssen nach Originalvorlagen restauriert werden, um für die Denkmalabschreibung in Frage zu kommen. Die Sanierungskosten, die für diese Arbeiten anfallen, können dann über einen Zeitraum von 10 bzw. 12 Jahren steuerlich abgesetzt werden – 12 Jahre für Eigennutzer und 10 Jahre für Kapitalanleger (Vermieter).

Sanierungskostenanteil und steuerliche Geltendmachung

Der im Kaufvertrag ausgewiesene Sanierungskostenanteil gibt an, welcher Teil des Kaufpreises unter die Denkmalabschreibung fällt. Dieser Anteil wird steuerlich anerkannt, wenn die Sanierungsarbeiten den behördlichen Vorgaben entsprechen und das Gebäude in seinem historischen Wert wiederhergestellt wird. Es ist daher entscheidend, von Anfang an mit Experten zusammenzuarbeiten, die sich auf die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien spezialisiert haben. Home4you arbeitet hier mit festen Verkaufspreisen und garantiertem Mindest-Sanierungskostenanteil je Objekt. Dieser steht jedoch „verbrieft“ für das Finanzamt erst nach Fertigstellung und somit letztem Rechnungseingang final fest.

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