Denkmalabschreibung: Überdurchschnittliche Steuervorteile für Investoren

Die Denkmalabschreibung bietet Kapitalanlegern und Selbstnutzern von denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland außergewöhnliche Steuervorteile. Um von diesen Vorteilen zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Immobilie muss als Baudenkmal anerkannt sein und in einem behördlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Mit der Denkmalabschreibung können Eigentümer ihre Einkommensteuerlast erheblich senken. Kapitalanleger (Vermieter), die ihre Immobilie vermieten, können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben: Eigennutzer haben die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg, 9 % in den ersten acht Jahren und 7 % in den folgenden vier Jahren, abzusetzen.

Diese steuerlichen Vorteile unterstützen den Erhalt wertvoller Denkmäler, indem sie den Erwerb und die Sanierung solcher Objekte attraktiver machen. Für Investoren bedeutet dies nicht nur die Sicherung des kulturellen Erbes, sondern auch erhebliche Steuereinsparungen – besonders dann, wenn der Sanierungsanteil hoch ist.

Durch die Denkmalabschreibung beteiligt sich der Staat aktiv an den Kosten für den Erhalt historischer Bauten und schafft gleichzeitig attraktive Anreize für private Investitionen in diese wertvollen Immobilien.

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