Denkmalschutz-AfA: Maximale Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien
Die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) bietet Kapitalanlegern und Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland besonders attraktive Steuervorteile. Diese spezielle Form der Abschreibung erlaubt es, die Investitions- und Instandhaltungskosten für Baudenkmäler steuerlich geltend zu machen und so die finanzielle Belastung erheblich zu reduzieren.
Gesetzliche Grundlagen und Abschreibungsmodelle
Nach den gesetzlichen Regelungen in den §§ 7h und 7i EStG können Kapitalanleger (Vermieter) die Sanierungskosten eines Baudenkmals über einen Zeitraum von 10 Jahren voll abschreiben.
Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren absetzen:
- 9 % jährlich in den ersten acht Jahren
- 7 % jährlich in den folgenden vier Jahren
Vorteile der Denkmalschutz-AfA
Im Vergleich zu Bestandsimmobilien und Neubauten, die nur 2 % bis 2,5 % pro Jahr abschreiben können, bietet die Denkmalschutz-AfA deutlich höhere Steuervorteile. Dies macht denkmalgeschützte Immobilien nicht nur kulturell wertvoll, sondern auch finanziell attraktiv. Der Staat unterstützt damit aktiv die Erhaltung historischer Bauten für zukünftige Generationen.
Durch die Nutzung der Denkmalschutz-AfA können Eigentümer und Anleger erheblich von ihren Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien profitieren, während sie gleichzeitig zur Bewahrung des kulturellen Erbes beitragen.
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