Die Finanzierung von Baudenkmälern unterscheidet sich in mehreren Punkten von der herkömmlichen Immobilienfinanzierung. Bevor die geplante Sanierung beginnt, muss das Denkmalamt die Immobilie offiziell als Baudenkmal anerkennen und die Sanierungspläne genehmigen. Nur so können die Maßnahmen steuerlich begünstigt werden, was die Finanzierung des Objekts erheblich attraktiver gestalten kann.
Bei der Finanzierung des Kaufs einer Denkmal-Immobilie lässt sich der Steuervorteil von Anfang an einplanen. Kapitalanleger, die das Objekt vermieten, können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben. Für Eigennutzer bietet sich die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich abzusetzen. Zusätzlich sind die Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung des Objekts aufgenommen werden, ebenfalls steuerlich absetzbar, sofern sie nicht durch Mieteinnahmen gedeckt sind.
Nicht zu vergessen sind die Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtskosten, Maklergebühren, Werbungskosten und Grunderwerbssteuer. Diese können bis zu 10 Prozent des Kaufpreises ausmachen und sollten in die Gesamtkalkulation der Finanzierung einbezogen werden.
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