Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die von Gemeinden in unterschiedlicher Höhe erhoben wird. Doch Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien können von besonderen Steuererleichterungen profitieren. Wenn die Erhaltungskosten eines Baudenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, kann der Eigentümer einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer stellen. Dieser Erlass ist gesetzlich geregelt und ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Verminderte Erträge sind ein weiterer Grund für eine mögliche Reduzierung der Grundsteuer.
Denkmalschutz-Immobilien werden anders bewertet als herkömmliche Gebäude, da die Erhaltungspflicht und das Veränderungsverbot den Wert des Grundstücks mindern können. Dies führt zu einem pauschalen Abschlag des Grundstückswerts, was die Grundsteuer reduziert. Ein komplett denkmalgeschütztes Objekt kann meist eine Reduzierung der Grundsteuer um etwa 5 Prozent erzielen. Wichtig ist, dass Anträge auf Reduzierung oder Erlass der Grundsteuer fristgerecht eingereicht werden.
Der größte Vorteil liegt jedoch in den Einkommensteuer-Ersparnissen: Kapitalanleger können den Sanierungsanteil ihrer Denkmalimmobilie über 10 Jahre hinweg steuerlich abschreiben. Eigennutzer können ihre Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen, was zu erheblichen Einsparungen führt.
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