Der Hypothekarkredit, oft auch als Kapitalmarktdarlehen bezeichnet, ist eine bedeutende Finanzierungsquelle für Wohnungsunternehmen. Dieser Kredit wird in der Regel durch Immobilien besichert, wobei Wohn- und Gewerbeimmobilien als Finanzierungsobjekte in Frage kommen. Ein Hypothekarkredit gilt als Objektkredit, bei dem die dingliche Sicherung des Kredits, also die Immobilie selbst, im Vordergrund steht, während die persönliche Bonität des Kreditnehmers zweitrangig ist. Die Rückzahlung des Kredits soll entweder durch Erträge aus der Immobilie (Ertragswert) oder durch deren Verkauf (Sachwert) erfolgen.

Die Sicherung des Hypothekarkredits erfolgt durch die Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch. Dabei kann die Besicherung durch eine Hypothek oder eine Grundschuld erfolgen. Die Hypothek ist an eine konkrete Forderung gebunden (Akzessorität), während die Grundschuld flexibler ist, da sie unabhängig von einer bestehenden Forderung genutzt werden kann (Abstraktheit). Die Besicherung kann erstrangig oder nachrangig erfolgen.

Realkredite und Versicherungsdarlehen dürfen nur bis zu 60 Prozent des Beleihungswerts abgesichert werden, während Bauspardarlehen in der Regel bis zu 80 Prozent des Beleihungswerts besichert werden. Hypothekarkredite können als Festzins- oder zinsvariable Darlehen sowie als Annuitäten-, Tilgungs- oder endfällige Darlehen strukturiert sein, was die Flexibilität der Finanzierung erhöht.

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