Höhere Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten auch für Lofts
Lofts sind begehrte Wohn-Immobilien, die aus ehemaligen Industrieetagen oder Lagerhäusern zu modernen Wohnungen umgebaut wurden. Diese Art von Immobilien erfreut sich seit rund 60 Jahren wachsender Beliebtheit. Kapitalanleger oder Eigennutzer, die in Lofts investieren möchten, profitieren von erheblichen Steuervorteilen, wenn es sich um denkmalgeschützte Gebäude handelt.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung
Kapitalanleger können die Sanierungskosten ihrer Baudenkmäler wie Lofts über 10 Jahre steuerlich abschreiben (§§ 7h und 7i EStG sowie § 10f EStG). Für Eigennutzer gilt diese Regelung für einen Zeitraum von 12 Jahren. Während Neubauten und Bestandsimmobilien pro Jahr nur 2–2,5 % an steuerlichen Abschreibungen zulassen, sind bei denkmalgeschützten Lofts innerhalb von 10 Jahren bis zu 100 % der Sanierungskosten abschreibbar.
Zusätzlich profitieren Anleger von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Da Lofts auf dem Immobilienmarkt sehr begehrt sind, kann dies zu besonders attraktiven Preisen und Wertsteigerungen führen, insbesondere wenn die Wohnungen hochwertig saniert und gut gelegen sind
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