Wenn Sie eine Immobilie über einen Makler erwerben, wird nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung eine Maklercourtage fällig. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung der Immobilie. Zusatzleistungen werden separat berechnet. Die Maklergebühren variieren je nach Bundesland zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In einigen Regionen tragen sowohl Käufer als auch Verkäufer die Courtage zu gleichen Teilen.
Achten Sie bei der Einbeziehung von Einrichtungsgegenständen wie Einbauküchen darauf, dass diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Dadurch kann die Grunderwerbsteuer gesenkt werden, da diese nur auf den Haus- und Grundstücksanteil berechnet wird.
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