Der deutsche Fiskus unterstützt die Instandsetzung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen.

Viele historische Gebäude, wie alte Fabrikhallen, verwaiste Sanatorien, ehemalige Klöster oder Schlösser, warten in Deutschland darauf, saniert und wieder in altem Glanz erstrahlen zu können. Durch gezielte bauliche Maßnahmen lässt sich der ursprüngliche Zustand dieser Sanierungsobjekte wiederherstellen und die Rentabilität erhöhen. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung solcher Sanierungsobjekte durch erhebliche steuerliche Vorteile.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Sanierungsobjekte vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sind oder sich in einem anerkannten Sanierungsgebiet befinden. Sind diese Bedingungen erfüllt, können Eigentümer die Sanierungskosten steuerlich geltend machen: Mit der Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) bietet der Staat Kapitalanlegern und Eigentümern attraktive steuerliche Vorteile.

Der Sanierungskostenanteil unserer Objekte beläuft sich auf rund 2/3 der Kaufsumme, somit rund 65 %.

Nach den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Kapitalanleger die Modernisierungskosten ihrer Sanierungsobjekte über 10 Jahre abschreiben, während Eigennutzer diese Kosten über einen Zeitraum von 12 Jahren absetzen können. Für eigengenutzte Sanierungsobjekte unter Denkmalschutz können bis zu 90 % der Instandsetzungskosten steuerlich geltend gemacht werden, was sie zu einer der attraktivsten Immobilieninvestitionen macht.

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