Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird. Käufer solcher Immobilien können Abschreibungen und Darlehenszinsen von der Steuer absetzen und so erheblich sparen, insbesondere bei einer hohen Steuerprogression. Neben den Mieteinnahmen profitieren Investoren auch von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Die Anschaffungskosten eines Baudenkmals lassen sich nicht sofort vollständig steuerlich geltend machen, sondern werden jährlich durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) abgezogen. Kapitalanleger, die ihre Immobilie vermieten, können den Sanierungsanteil über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend machen.
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