Denkmalgeschützte Immobilien bieten deutlich höhere Abschreibungs- und Steuersparmöglichkeiten im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Der Steuervorteil ergibt sich durch die steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert wird. Der Staat belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die deutsche Baudenkmäler sanieren und erhalten, mit erheblichen Steuervorteilen.
Denkmalschutzabschreibung – So profitieren Sie
Die gesetzliche Grundlage für die Denkmalschutzabschreibung ist in den §§ 7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz) geregelt. Kapitalanleger können über einen Zeitraum von 10 Jahren den gesamten Sanierungsanteil eines Baudenkmals steuerlich abschreiben. Für Eigennutzer bietet sich diese Möglichkeit für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der Steuervorteil ist bei entsprechender Steuerprogression besonders attraktiv. Während Alt- und Neubauten lediglich eine jährliche Abschreibung von 2 bis 2,5 Prozent ermöglichen, können die Sanierungskosten sogar bei eigengenutzten Denkmalimmobilien zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Dieser Steuervorteil ist umso größer, je höher der Sanierungsanteil der erworbenen Immobilie ist. Darüber hinaus profitieren Anleger von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren, und die Gewinne sind abgeltungssteuerfrei.
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