Mit denkmalgeschützten Immobilien bieten sich höhere Abschreibungs- und Steuersparmöglichkeiten als bei Alt- oder Neubauten. Bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten können abgesetzt werden, wobei das Denkmal-AfA-Programm den steuerlichen Rahmen vorgibt.

Kapitalanleger profitieren von der Absetzung der Sanierungskosten über 10 Jahre, während Eigennutzer diese über 12 Jahre absetzen können. Die Werbungskosten für denkmalgeschützte Immobilien können sofort steuerlich als Freibetrag geltend gemacht werden, was sich positiv auf das Netto-Einkommen des Eigentümers auswirkt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde.

Neben den Sanierungskosten können auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden, was die Attraktivität dieser Immobilien als Kapitalanlage weiter erhöht.

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