Die Abschreibung von Denkmalimmobilien stellt eine der letzten großen steuerlichen Chancen in Deutschland dar, bei der Sie als Investor bis zu 35 % des Kaufpreises durch das Finanzamt erstattet bekommen können. Nach dem Wegfall der sogenannten Verlustzuweisungsmodelle im Jahr 2005 ist diese Art der Abschreibung eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, bei der der Staat einen bedeutenden Teil Ihrer Investitionskosten mitträgt.

Denkmalgeschützte Immobilien bieten jedoch nicht nur durch die Abschreibung attraktive Anreize. Sie befinden sich in der Regel in hervorragenden, zentralen Lagen, die eine dauerhafte Vermietbarkeit und stabile Renditen sichern. Durch den Eintrag in die Denkmalliste haben Sie Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen bei den Sanierungskosten gemäß § 7h, i oder 10f EStG. Wichtig ist hierbei, dass die Sanierungsmaßnahmen erst nach dem Erwerb der Immobilie beginnen, um die vollen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

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