Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) für denkmalgeschützte Immobilien ist eine besonders attraktive steuerliche Förderung, die weit über die Möglichkeiten von Alt- und Neubauten hinausgeht. Diese spezielle Form der AfA ermöglicht es Ihnen, die Kosten für Investitionen und Instandhaltungen bei der Sanierung von Denkmälern steuerlich abzusetzen. Der deutsche Staat honoriert damit Investoren und Eigentümer, die durch die Sanierung von Baudenkmälern zur Erhaltung des kulturellen Erbes für kommende Generationen beitragen – sei es eine luxuriöse Villa, ein umgebautes Fabrik-Loft, ein Mehrfamilienhaus, ein ehemaliges Kloster oder ein historisches Stadthaus.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese steuerlichen Vorteile finden sich in den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG). Kapitalanleger können den Sanierungsanteil über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben, während Eigennutzer diese Kosten über 12 Jahre hinweg steuerlich geltend machen können. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Bestandsimmobilien und Neubauten, bei denen lediglich 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden können.
Im Detail bedeutet das für Eigennutzer, dass sie über die AfA ihre Investitionen in die Sanierung des Denkmals acht Jahre lang mit je 9 % und anschließend vier Jahre lang mit je 7 % steuerlich absetzen können. Für Eigennutzer können so 90 % der Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Diese erheblichen steuerlichen Ersparnisse machen die Investition in Denkmalimmobilien besonders lukrativ.
Zusätzlich kommen 2 – 2,5 % lineare Abschreibung auf den Altbestand.
Der Staat unterstützt somit durch die AfA die Werterhaltung von Baudenkmälern und trägt dazu bei, dass diese wertvollen Immobilien langfristig erhalten bleiben. Wenn Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren möchten, können Sie von diesen umfassenden Steuervorteilen profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes leisten.
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