Denkmal-AfA: Nutzen Sie maximale Steuervorteile beim Kauf und der Sanierung von Denkmalimmobilien
Beim Erwerb und der Sanierung von denkmalgeschützten Objekten bieten sich Ihnen durch die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) außergewöhnliche steuerliche Vorteile. Diese spezielle Abschreibungsmöglichkeit unterstützt sowohl Anleger als auch Selbstnutzer dabei, die Kosten für den Erhalt historischer Gebäude deutlich zu reduzieren.
Der Staat ist daran interessiert, das kulturelle Erbe durch die Erhaltung historischer Bauten zu sichern und bietet daher attraktive Steuervorteile an. Die Denkmal-AfA ermöglicht eine lineare Abschreibung der Anschaffungs- und Sanierungskosten über einen festgelegten Zeitraum, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führt. Sowohl Kapitalanleger (Vermieter), die ihre Denkmalimmobilie vermieten, als auch Selbstnutzer können von diesen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
Vorteile der Denkmal-AfA:
Steuerliche Entlastung: Die Denkmal-AfA ermöglicht es Ihnen, die Kosten für die Sanierung und den Erhalt Ihrer Denkmalimmobilie steuerlich abzusetzen, wodurch Ihre Steuerlast erheblich gesenkt wird.
Attraktive Rendite: Durch die Kombination von Steuervorteilen und möglichen Mieteinnahmen wird Ihre Investition in eine Denkmalimmobilie zu einer zukunftssicheren Geldanlage.
Einfache Umsetzung: Mit unserer Hilfe können Sie die Denkmal-AfA effektiv nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Finanzierung Ihrer Immobilie durch steuerliche Vorteile und Mieteinnahmen optimieren.
Eine Rentabilitätsberechnung von home4you zeigt Ihnen Ihr persönliches Ergebnis.
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