Denkmalrechtliche Voraussetzungen für erhöhte Abschreibungen

Die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG können nur genutzt werden, wenn bestimmte denkmalrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Denkmaleigenschaft des Gebäudes durch eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde bestätigt wird. Diese Bescheinigung muss auch die Höhe der begünstigten Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen ausweisen. Nur mit diesem Nachweis können Steuerpflichtige die erhöhten Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

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