Die Einstufung eines Gebäudes als Baudenkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz. Diese Klassifizierung setzt voraus, dass das Gebäude historische, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung hat. Die Eintragung in die Denkmalliste oder die Lage in einem anerkannten Sanierungsgebiet sind entscheidend für die steuerliche Geltendmachung von Sanierungskosten. Diese können vom Kapitalanleger innerhalb von 10 Jahren vollständig abgeschrieben werden, was eine Denkmalimmobilie zu einer besonders rentablen Kapitalanlage macht.
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