Erwerb eines Baudenkmals für eigene Wohnzwecke
Für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung in einem Baudenkmal konnte bis zum 1. Januar 2006 eine Eigenheimzulage beantragt werden. Voraussetzung dafür war, dass der notarielle Kaufvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde. Die Eigenheimzulage wurde über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt und betrug 1 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.250 Euro pro Jahr, bei einer Bemessungsgrundlage von 125.000 Euro.
Kinderzulage
Für jedes Kind, für das der Eigentümer Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, erhöhte sich der Förderbetrag um 800 Euro pro Jahr.
Instandsetzungs- und Modernisierungskosten
Aufwendungen für Instandsetzungen und Modernisierungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb der Wohnung oder während des Förderzeitraums entstanden, konnten bis zur Höchstgrenze der Eigenheimzulage berücksichtigt werden. Alternativ konnten die Abzugsbeträge nach § 10f EStG in Anspruch genommen werden, was in der Regel sinnvoller war, da der Kaufpreis häufig bereits die Höchstgrenze ausschöpfte.
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