Eine Immobilie unter Denkmalschutz bietet nicht nur historischen Charme, sondern auch erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer. Der Kauf und die Sanierung solcher Objekte können gemäß § 7h EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung ist speziell für Kapitalanleger gedacht, die in denkmalgeschützte Immobilien investieren.

Diese Steuervergünstigungen gelten sowohl für komplette Denkmalschutz-Objekte als auch für denkmalgeschützte Teile einer Immobilie, wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung.

Voraussetzungen für die Anwendung von § 7h EStG:

Die Immobilie muss offiziell als Baudenkmal anerkannt sein.

Eine Bescheinigung der örtlichen Kommune über die Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

Wichtig ist, dass die Steuervergünstigungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Sanierungskosten nicht bereits durch andere öffentliche Zuschüsse (z. B. aus Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmitteln) gedeckt werden.

Neben den Steuervorteilen bieten Denkmalschutz-Immobilien aufgrund ihrer Seltenheit – nur 5 % aller Immobilien in Deutschland stehen unter Denkmalschutz – oft eine Wertsteigerung im Laufe der Jahre.

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