Die Fertigstellungsgarantie ist beim Erwerb einer Immobilie, insbesondere einer denkmalgeschützten, ein wichtiger Aspekt. Sie sichert zu, dass der Bauträger den spätesten Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen und die Immobilie vollständig saniert dem Käufer übergeben wird.
Besonders relevant wird die Fertigstellungsgarantie im Zusammenhang mit steuerlichen Abschreibungen: Das Jahr der Fertigstellung ist auch das erste Jahr, in dem Eigentümer die Sanierungskosten in voller Höhe beim Finanzamt geltend machen können. Somit spielt die Fertigstellungsgarantie eine zentrale Rolle bei der Planung und Kalkulation der Finanzierung einer Denkmalschutz-Immobilie.
Für den Eigentümer ist es wichtig, dass die Fertigstellungsgarantie keine Restarbeiten wie Fassade oder Treppenhaus umfasst. Sollte das garantierte Fertigstellungsdatum nicht eingehalten werden, bieten seriöse Bauträger häufig an, die Kaltmiete zu übernehmen.
Unabhängig von der Fertigstellungsgarantie bleibt eine Denkmalschutz-Immobilie eine attraktive Kapitalanlage. Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben, Eigennutzer haben die Möglichkeit, dies über 12 Jahre zu tun.
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