Gründerzeithäuser, gebaut zwischen 1870 und 1918 im Stil des Historismus, sind nicht nur architektonische Schmuckstücke mit ihren verzierten Fassaden, hohen Decken und Stuckverzierungen, sondern bieten auch erhebliche Steuervorteile, wenn sie unter Denkmalschutz stehen. Solche Immobilien, die in die Denkmalliste eingetragen oder in anerkannten Sanierungsgebieten liegen, ermöglichen eine überdurchschnittliche Steuerersparnis von bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten.

Dank der Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) können Kapitalanleger den Sanierungsanteil ihrer Gründerzeithäuser über 10 Jahre abschreiben. Für Eigennutzer ist eine Abschreibung der Sanierungskosten über 12 Jahre möglich. Neben den Steuervorteilen profitieren Anleger von höheren Wertsteigerungen und Mietrenditen, und der Verkauf nach zehn Jahren ist steuerfrei.

Gründerzeithäuser bieten somit eine attraktive Kombination aus kulturellem Erhalt und finanziellen Vorteilen.

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