Beim Immobilienkauf, insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten, ist es wichtig, auf den Haftungszeitraum des Bauträgers zu achten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die Haftung für Sanierungsmaßnahmen fünf Jahre. In dieser Zeit haftet der Bauträger für eventuelle Mängel oder Schäden, die an den durchgeführten Arbeiten auftreten. Es ist ratsam, sicherzustellen, dass diese Haftungsregelung im Kaufvertrag notariell verankert wird, um die Rechte des Käufers zu schützen und eine rechtliche Absicherung im Falle von Baumängeln zu gewährleisten.
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