Die steuerlichen Vergünstigungen für Anschaffungs- und Herstellungskosten bei denkmalgeschützten Immobilien sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Es gibt verschiedene Optionen, um die Investition in den Kauf und die Sanierung eines Baudenkmals abzusetzen.
Um Ihre Investition steuerlich geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass die Erhaltungsmaßnahmen zur Nutzung des Gebäudes notwendig sind. Diese Maßnahmen müssen in Absprache mit der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Vertrauen Sie uns bei der Abwicklung des Kaufs und der Sanierung Ihrer Denkmalimmobilie.
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