Die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung) bietet überdurchschnittliche Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Eigentümer können die Sanierungskosten solcher Objekte steuerlich abschreiben. Zudem bieten Immobilien Schutz vor Inflation und erfahren oft attraktive Wertsteigerungen.

Eine Kapitalanlage in Immobilien gehört in jeden durchdachten Anlage- und Vorsorgemix. Besonders attraktiv sind denkmalgeschützte Immobilien, da sie nicht nur als wertvolle Kulturgüter dienen, sondern auch erhebliches Steuersparpotenzial bieten. Sobald ein Gebäude als Baudenkmal anerkannt ist, ermöglicht es dem Besitzer, Sanierungskosten über die Steuer geltend zu machen. Der deutsche Staat unterstützt den Erhalt dieser Objekte mit erheblichen steuerlichen Vergünstigungen, da er selbst oft nicht in der Lage ist, diese Aufgabe vollständig zu übernehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschreibung der Sanierungskosten finden sich in den §§ 7h und 7i EStG sowie § 10f EStG. Kapitalanleger können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben, während Eigennutzer dies über 12 Jahre tun können. Im Vergleich zu anderen Immobilienformen sind diese steuerlichen Vorteile besonders hoch: Bestandsimmobilien und Neubauten bieten lediglich 2–2,5 % Abschreibung pro Jahr, während denkmalgeschützte Objekte bis zu 100 % der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren abschreiben lassen.

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