Nebenkosten bei Immobilien lassen sich in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten unterteilen. Umlagefähige Nebenkosten, wie z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom und Müllabfuhr, können vom Mieter getragen werden. Diese Kosten werden üblicherweise zusammen mit der Kaltmiete an die Hausverwaltung gezahlt.
Nicht umlagefähige Nebenkosten trägt der Eigentümer selbst. Dazu gehören die Kosten für die Hausverwaltung, Mietverwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Während die Kosten für die Haus- und Mietverwaltung steuerlich absetzbar sind, ist dies bei der Instandhaltungsrücklage nicht der Fall, da sie ähnlich wie die Tilgung als direkte Investitionskosten angesehen wird.
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