Notare sind für die urkundliche Beglaubigung von Immobilienkaufverträgen zuständig. Die Notarkosten unterliegen einer Gebührenordnung, deren Höhe in der Regel vom Kaufpreis der Immobilie abhängt.
- Käufer trägt Hauptlast der Notarkosten
Der Käufer trägt in den meisten Fällen den Großteil der Notarkosten. Diese beinhalten die Beurkundung, die Eintragung ins Grundbuch und die Betreuung des gesamten Prozesses. - Höhe der Gebühren
Die Gebühren hängen vom Kaufpreis ab und belaufen sich meist auf etwa 1 % des Kaufpreises. Darüber hinaus fallen Gebühren für die Eintragung der Grundschuld und andere bürokratische Vorgänge an. - Neues Gerichts- und Notarkostengesetz
Seit 2013 ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft, dass die Notarkosten transparenter und fairer gestaltet. Käufer müssen nur die klar definierten Gebühren zahlen, ohne versteckte oder zusätzliche Kosten für Beratungen. - Eintragung der Grundschuld bei Bankkredit
Beim Kauf einer Immobilie wird häufig ein Bankkredit aufgenommen, der durch eine Grundschuld gesichert wird. Diese Grundschuld muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Käufer können durch die gleichzeitige Abwicklung von Kaufvertrag und Grundschuldeintragung beim Notar Kosten sparen.
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