Immobilien unter Denkmalschutz bieten die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Dies macht sie besonders attraktiv für Kapitalanleger, die bei hoher Steuerprogression von erheblichen Steuerersparnissen profitieren möchten. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer, die Baudenkmäler erwerben, sanieren und damit für zukünftige Generationen erhalten. Seit 2005 hat der Gesetzgeber viele andere Steuersparmodelle abgeschafft, wodurch Immobilien unter Denkmalschutz zu einer der letzten Möglichkeiten für überdurchschnittliche Steuervorteile geworden sind.
Der Steuervorteil ergibt sich aus der so genannten Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Diese ermöglicht es, die Anschaffungs- sowie Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich abzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie als Baudenkmal anerkannt ist oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Gesetzliche Grundlage und Dauer der Abschreibung
Gemäß den §§ 7h, 7i und 10f EStG können Kapitalanleger die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben. Eigennutzer erhalten den Steuervorteil über 12 Jahre.
Zusätzlich zur Abschreibung der Sanierungskosten sind Denkmalimmobilien nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar, was einen weiteren attraktiven finanziellen Vorteil darstellt.
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