Denkmalschutzimmobilien bieten deutlich höhere Steuerspar-Möglichkeiten im Vergleich zu herkömmlichen Alt- oder Neubauten. Während Aktien und Fonds oft hohen Risiken und Steuern unterliegen, bieten Immobilien unter Denkmalschutz eine sichere und rentable Alternative. Der Staat belohnt Investoren, die in die Sanierung von Denkmälern investieren, indem er erhebliche steuerliche Vorteile gewährt. Die Denkmalschutzabschreibung ermöglicht es Kapitalanlegern, die Sanierungskosten einer solchen Immobilie über 10 Jahre abzusetzen – ein Privileg, das weder Neubauten noch Altbauten bieten können.
Grundlage für diese steuerlichen Vorteile sind die §§ 7h, 7i und §10f EStG, die es Kapitalanlegern erlauben, den Sanierungsanteil einer Immobilie vollständig abzuschreiben. Auch Selbstnutzer profitieren, da sie ihre Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg geltend machen können. Besonders hoch fallen die Steuervorteile aus, wenn der Sanierungsanteil der Immobilie groß ist. Zudem können auch auf den Kaufpreis weitere steuerliche Vergünstigungen angewendet werden. Neben den Steuervorteilen profitieren Investoren von einem steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren.
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