Eine Teilhypothek entsteht durch die Aufteilung einer bestehenden Hypothek. Diese Teilungen der Hypothekenforderungen führen zur Bildung von Teilhypotheken, die in der Regel den gleichen Rang haben. Bei Briefhypotheken können durch die Teilung sogenannte Teilhypothekenbriefe gebildet werden, die die Hypothekenanteile repräsentieren. Dies wird im § 1152 BGB geregelt.

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