Die Verkehrshypothek ist eine Form der Hypothek, die an das Bestehen einer Forderung gebunden ist, jedoch nur in Bezug auf den ersten Gläubiger. Sollte die Hypothek an einen weiteren Gläubiger übertragen werden, gilt der öffentliche Glaube des Grundbuchs, sodass der neue Gläubiger das Bestehen der Forderung nicht mehr nachweisen muss. Voraussetzung für die Entstehung der Hypothek ist die Einigung zwischen Gläubiger und Eigentümer sowie die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch. Eine Briefhypothek erfordert zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs.
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