Das Einkommensteuergesetz (EStG) bietet erhebliche Steuervorteile für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien, insbesondere durch die Möglichkeit der Abschreibung von Sanierungskosten. Kapitalanleger können Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren. Eigennutzer können die Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen. Diese Vorteile machen Denkmalschutzimmobilien steuerlich attraktiver als herkömmliche Immobilien, da bis zu 100 % der Kosten absetzbar sind.
Zusätzlich können auch die Kosten für die Altbausubstanz vor der Sanierung über 40 bis 50 Jahre abgeschrieben werden, je nach Baujahr der Immobilie.
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