Denkmalimmobilien bieten im Vergleich zu normalen Immobilien erhebliche steuerliche Vorteile. Ein wesentlicher Vorteil liegt in den hohen Abschreibungsmöglichkeiten.
- Eigentümer, die Ihre Immobilie vermieten, können die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100 % steuerlich abschreiben – das macht rund ⅔ des Kaufpreises aus. Dabei können in den ersten 8 Jahren 9 % und in den folgenden 4 Jahren 7 % geltend gemacht werden. Zusätzlich ist eine Abschreibung in Höhe von 2-2,5 % für den Altbestand möglich.
- Für Selbstnutzer sind 90 % der Sanierungs- und Instandhaltungskosten absetzbar. Diese Regelungen machen Denkmalimmobilien zu einer besonders attraktiven Anlagemöglichkeit für unterschiedliche Nutzergruppen.
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