Bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler können steuerlich abgesetzt werden. Dies ist besonders vorteilhaft im Vergleich zu herkömmlichen Alt- und Neubauten. Der deutsche Staat belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren, indem er die förderungsfähigen Sanierungskosten über die sogenannte Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich berücksichtigt.
Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre absetzen. Für Eigennutzer steht diese Möglichkeit für einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Durch diese Absetzungen können die Eigentümer ihr steuerliches Netto-Einkommen deutlich erhöhen. Die Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten ist die Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde. Eine Immobilie gilt als Baudenkmal, wenn sie in die Denkmalliste eingetragen ist oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Zusätzlich können auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden, was den Gesamtvorteil für Kapitalanleger erheblich steigert.
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