Die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien können bis zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Diese Absetzung erfolgt über die Denkmal-AfA, die es Kapitalanlegern und Eigennutzern ermöglicht, ihre Steuerlast erheblich zu senken. Für Kapitalanleger wird der Sanierungsanteil über 10 Jahre abgesetzt, für Eigennutzer über 12 Jahre.
Eine Denkmalschutzbescheinigung der zuständigen Behörde ist erforderlich, um die Sanierungskosten als Werbungskosten geltend zu machen. Zusätzlich können Verluste aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden, was diese Immobilien besonders für Kapitalanleger attraktiv macht.
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