Die Absetzung von bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien ermöglicht Kapitalanlegern und Eigennutzern eine deutliche Steuerersparnis. Die Sanierungskosten können über die Denkmal-AfA steuerlich geltend gemacht werden, was den Wert denkmalgeschützter Immobilien als Kapitalanlage erheblich steigert.

Kapitalanleger können die Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben, während Eigennutzer dies über 12 Jahre tun können. Diese Abschreibungsmöglichkeiten, zusammen mit der Möglichkeit, Verluste aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen, machen denkmalgeschützte Immobilien zu einer steuerlich äußerst attraktiven Kapitalanlage.

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