Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt üblicherweise nach Baufortschritt gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Dies schützt den Käufer, da der Bauträger erst nach Erfüllung bestimmter Baufortschritte Zahlungen erhält.

Ein Beispiel für einen Zahlungsplan nach MaBV könnte wie folgt aussehen:

  • 25 % nach Vorlage der Fälligkeitsvoraussetzungen durch den Notar
  • 28 % nach Rohbaufertigstellung
  • 5,6 % für die Dachflächen und Dachrinnen
  • 2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
  • 2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
  • 2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen
  • 7 % für den Fenstereinbau
  • 4,2 % für den Innenputz
  • 2,1 % für den Estrich
  • 2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe
  • 2,1 % für die Fassadenarbeiten
  • 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung

In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel aus steuerlichen Gründen, kann es sinnvoll sein, den Kaufpreis bereits vor Fertigstellung vollständig zu zahlen. In diesem Fall tritt die Zahlung gegen Vorlage einer Bankbürgschaft in Kraft, was dem Käufer zusätzliche Sicherheit bietet. Hierbei haftet die Bank des Bauträgers für die Zahlung, sodass kein Risiko für den Käufer entsteht.

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