Denkmalimmobilien – Hoher Gewinn durch hohe zusätzliche steuerliche Abschreibung, bestätigte der Unternehmenschef und Inhaber in einem Interview.

Aufwendungen zur Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können abgeschrieben werden und diese bieten die höchsten steuerlichen Vergünstigungen.

Der Staat kann seiner Aufgabe der Erhaltung von Kulturgütern nur teilweise nachkommen und bietet daher Eigentümern von Denkmalimmobilien entsprechend hohe Steuervorteile nach klaren Bestimmungen.

Die Käufer investieren dabei in einen exklusiven Sachwert, ausgestattet mit der grundbuchlichen Sicherheit einer Immobilie, sowie umfassenden Inflationsschutz und Wertsteigerungspotenzial. Hinzu kommen deutliche Steuervergünstigungen durch die erhöhte Denkmalschutz-Sonderabschreibungen. Die Erfahrungen zeigen, dass Immobilienbesitz maßgeblich zu einer Vermögensbildung und Besitzstandsicherung beiträgt…“

Sowohl Eigennutzer als auch Eigentümer, die ihr Objekt vermieten, erhalten hohe Steuerersparnisse durch einkommensteuerliche Denkmalschutzabschreibung gemäß §40 DschG in Verbindung mit §7i und 10f EstG.

Die in jedem betreffenden Objekt investierten Erstellungskosten können über einen Zeitraum von 10 bzw. 12 Jahren als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren damit deutlich die Gesamtkosten.

Das historisch niedrige Zinsniveau, eine ansteigende Inflationsrate und die aktuelle Diskussion um die Sicherheit des EURO bzw. die Sicherheit von Geldanlagen allgemein führen zusätzlich zu hoher Nachfrage und Wertstabilität von Sachwerten.

 Wer eine Denkmal-Immobilie erwirbt, kann so einiges an Steuern sparen.

Kapitalanleger und Eigennutzer erhalten auf der Basis eines Bauträgervertrages ein schlüsselfertiges Objekt.

Die Mieten lagen in der Vergangenheit bei denkmalgeschützten Gutshöfen über dem Durchschnitt der umliegend erzielten Mieten. Dies basiert auf der Güte der Bauausführung und der außergewöhnlichen Architektur der Wohnungen im Denkmal.

Der Baufortschritt und die Bauqualität werden durch qualifizierte Fachleute und Ingenieurbüros überwacht. Alle Fachleute verfügen über langjährige Erfahrung bei der Überwachung von Bauvorhaben oder denkmalgeschützten Gebäuden.

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