Als Vermieter sind Sie verpflichtet, für alle Reparaturen aufzukommen, die durch normalen Verschleiß oder altersbedingte Abnutzung entstehen. Dazu gehören beispielsweise defekte Heizungen, undichte Wasserleitungen oder kaputte Fenster. Kleinere Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden oder das Ausbessern kleiner Löcher müssen hingegen vom Mieter übernommen werden.