Der Kauf einer Immobilie ist immer ein kompliziertes und aufwendiges Unterfangen – und dies gilt umso mehr, wenn Sie sich den Traum von der eigenen Immobilie in Spanien verwirklichen möchten.

Grundlegende Fragen klären

Ob Finca, Stadthaus oder Eigentumswohnung: Wenn Sie eine Immobilie in Spanien, beispielsweise auf Mallorca, erwerben möchten, sollten Sie sich zunächst folgende Fragen stellen:

  • Wie möchten Sie die Immobilie nutzen: als Feriendomizil, als Zweitwohnsitz oder als Kapitalanlage?
  • Was ist Ihnen in puncto Lage besonders wichtig: Ruhe und Abgeschiedenheit, zentrales Wohnen oder Strandnähe?
  • Wie hoch ist Ihr Budget?

Sobald Sie die grundlegenden Rahmenbedingungen geklärt haben, können Sie sich auf Immobiliensuche begeben. Am besten werfen Sie dazu einen Blick in unser breit gefächertes Portfolio. Alternativ empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines Suchauftrags bei home4you, damit wir Sie bei passenden Angeboten direkt kontaktieren können.

Immobilienkauf: Unterschiede Spanien – Deutschland

Eine Besonderheit beim Immobilienkauf in Spanien besteht darin, dass die Vertragsparteien über die Vertragsform entscheiden. So kann der Vertrag privat – also ohne Notar – abgeschlossen werden und ist dennoch wirksam. Bevor Sie einen Privatvertrag unterzeichnen, prüfen Sie also sorgfältig …

… ob alle Gebäudeteile legal sind – denn illegale Bauten sind in Spanien ein weitverbreitetes Problem.

… ob ein Grundbuchauszug vorliegt.

… ob es einen Energieausweis und eine Bewohnbarkeitsbescheinigung gibt.

… ob die Versorgung mit Strom und Wasser gewährleistet ist.

Es ist gängige Praxis in Spanien, den privatschriftlichen Vertrag später zusätzlich notariell beurkunden zu lassen. Dies ist auch unbedingt empfehlenswert, denn die Beurkundung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Änderung des Grundbucheintrags.

NIE-Nummer und Notartermin

Sofern Sie bislang keinen Wohnsitz in Spanien haben, benötigen Sie für den Immobilienkauf eine Identifikationsnummer für Ausländer (NIE – Número de Identificación Extranjero). Diese können Sie persönlich in Spanien oder beim spanischen Konsulat an Ihrem Wohnsitz beantragen. Liegen alle notwendigen Unterlagen einschließlich der NIE vor, kann ein Notartermin vereinbart werden. Dabei können wir Sie auf Wunsch vertreten – Sie müssen also nicht zwingend vor Ort sein. Anders als in Deutschland gelten in Spanien jedoch keine Generalvollmachten. Stattdessen muss in der Vollmacht genau beschrieben sein, für welche Rechtsgeschäfte sie gültig ist. Viele Notare fordern zudem eine beeidete Übersetzung der Vollmacht.

Mit home4you Immobilien in Spanien finden und kaufen

Unabhängig davon, ob Sie eine Finca in Ses Salines oder ein Stadthaus in Palma kaufen möchten, sollten Sie sich nicht allein in die Welt der spanischen Immobilien begeben. Das Team von home4you steht Ihnen gerne zur Seite – mit jeder Menge Erfahrung, viel Fachkompetenz und selbstverständlich auch mit den nötigen Sprachkenntnissen. Erstellen Sie noch heute einen Suchauftrag bei home4you oder nutzen Sie für die Klärung offener Fragen das Kontaktformular.